Die Hausverwaltung wurde erst später gerichtlich angeordnet, da die Eigentümer der unteren Wohnung diese eingeklagt haben. Es gab in der Vergangenheit viele unterschiedliche Meinungen und da sie ihre Wohnung vermieten, haben sie laut WEG ein Recht auf diese Verwaltung, worauf sie bestanden haben.In der oberen Wohnung leben die Eigentümer selbst.
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Die Hausverwaltung wurde gerichtlich angeordnet, da die Eigentümer der unteren Wohnung diese eingeklagt haben. Es gab da in der Vergangenheit viele unterschiedliche Meinungen und da sie ihre Wohnung vermieten, haben sie laut WEG ein Recht auf diese Verwaltung, worauf sie bestanden haben.
In der oberen Wohnung leben die Eigentümer selbst.
Gilt da der Paragraph 2 auch?