Vielen Dank für die Antworten, habe mich sehr gefreut, da sie mir sehr weiterhelfen!
Falls es noch wichtig ist: Diese Person hat einen separaten Vertrag, der allerdings ein Standart Vertrag aus nem Schreibwarengeschäft ist, es wurde nur handschriftlich, da wo die typsiche Schönheits- und Auszugsklausel steht hinzugefügt, dass wie oben schon beschrieben, das Zimmer bei Auszug eventuell geweißelt werden muss und im Originalzustand hinterlassen werden muss.
Die Frage ist einfach, ob dies nicht umgangen werden kann und kleine kaum zu sehende Löcher von Reißzwecken dazu gehören.
Folgende mietrechtliche Ansprüche verjähren in s e c h s Monaten seit Mietende:
Ersatzansprüche (Renovierungskosten, Reparaturkosten) des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietwohnung
WAS SAGT IHR, SOLL ICH MICH DIESBEZÜGLICH MELDEN, ODER IST ES NICHT SO EINFACH WIE GEDACHT???
ABER DANKE EUCH FÜR DIE ANTWORTEN, ICH DENKE NUN ES IST ECHT DAS BESTE, ES SO ZU LASSEN.
Also es geht mir um die 100 Euro und die Nebenkostenrückzahlung. Da kommt auch schon was zusammen...
Also im Vertrag steht:
- Der Vermieter ist zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume verpflichtet, soweit im folgenden keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind. (Sind nicht getroffen worden)
- Der Vemieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Das Tapezieren, Anstreichen der Wände und der Decken (... usw.) Demgemäß sind die Mieträumezum Ende des Mietverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, der bestehen würde, wenn der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturendurchgeführt hätte.
Aber es ist ja so, dass ich jahrelang den Schimmel ertragen musste (war Azubi und konnte mir keine neue Wohnung, bzw. einen Umzug leisten), obwohl ich immer wieder Fristen gesetzt habe, Desweiteren wurden ohne Bescheid geben Arbeiten am Haus durchgeführt, die zu heftigem Geruch in der Wohnung und extreme durchgehende Lautstärke geführt haben, das alles habe ich immer wieder beanstandet, aber der Mieterschutzbun hat mir da nicht geholfen und der Vermieter hat halt nie reagiert...
@Newcomer: Leider bin ich ja schon so gut wie raus, aber fürs nächste mal vielen Dank:-)
@noraruth: Da ich kein Geld für einen Umzug hatte und heute noch einige Sachen abbezahlen musst, konnte ich nicht ausziehen, aber jetzt ziehe ich zu meinem Freund. Ich habe das Wohnzimmer einfach so gut wie nie benutzt und gelegentlich die Flecken so gut es ging abgewischt, aber sie kamen ja wieder!
@XtraDry+ die anderen: Rückwirkend meinte ich nur, weil er ja bisher nicht reagiert hat! Ich habe es immer wieder schriftlich getan und entweder reagierte er gar nicht, oder schickte jemanden vorbei (2-3 mal in den 2 1/2 Jahren), der kurz drauf schaute und dann sagte, ich solle einfach mit Alkohol drüber gehen! Da ich ja ab Ende dieser Woche nicht mehr dort wohne, rede ich von Rückwirkend, denn der Vermiter hat ja bisher nicht reagiert!
@die anderen: Und ich habe nochmal gefragt, weil ich mich bei der ersten Frage an euch etwas falsch ausgedrückt hatte.
Zum Punkt 6.:
Miete einbehalten sollte es heißen, eingehalten ist dann doch was anderes:-)
Also,ich glaube, ich habe mich wahrscheinlich falsch ausgedrückt!
Ich habe seit 2 1/2 Jahren Schimmel und mehr als ein Schimmelspray, dem Tipp, die Flecken mit Alkohol zu entfernen und der Behauptung, ich wäre Schuld, kam nie.
Ich habe immer wieder angemahnt, die Spuren zu beseitigen, es kam auch 2-3 mal einer, aber mehr als die Behauptung, dass ich Schuld wäre, kam wie gesagt nicht.
Dieser "Prozess" geht schon wie gesagt über 2 1/2 Jahre.
Die 2 ausstehenden Mieten werden nun, weil ich ja raus bin, von der Kaution abgezogen, das heißt, da sind keine Schulden mehr
Die 2 ausstehenden Mieten kamen erst jetzt zum Schluss, wo die Forderung schon längst gestellt wurde!!!
Die Forderung, die Flecken zu beseitigen, was ja nie getan wurde und eine Mietkürzung, bzw. Entschädigung mache ich seit diesen 2 1/2 Jahren!
Und da ja noch nichts geschehen ist und ich schon raus bin, REDE ICH VON NACHTRÄGLICH!!!
HOFFE, IHR KÖNNT MIR HELFEN!!!!
auch wenn diese monatelang gingen? auch wenn einfach ohne bescheidzugeben die platten ausgetauscht wurden? danke dir.
Ich habe über 2 1/2 Jahre immer wieder schriftlich bescheid gegeben und gesagt, dass ich verlange, dass dies behoben wird, oder ich eine Entschädigung haben will und das schon vor der Kündigung! Da ich jetzt gekündigt wurde, meinte ich naträglich, da ich ja noch nichts bekommen habe! Und dies immer schriftlich, allerdings ohne Frist, sondern imnme nur, wenn nicht bald (...) dann kürze ich die Miete, bzw. will eine Entschädigung!
nur an einem Ende... Heute probieren wir es mit feuchten Tüchern und Gewichten..
diese mattenware brauchen wir übrigens für ein sommerfest auf der holzdielenterrasse
Haben wir alles versucht, hat aber nichts gebracht... trotzdem danke für die bisherigen Antworten...
Hallo, meine Firma und ich haben ein Handy bestellt und es ist mit erheblichen Gebrauchsspuren angekommen. Wir sendeten es auf Anraten eines Mitarbeiters unfrei zurück und es kam mit 12 Euro Mahngebühr und der Nachricht, die von Elektro-uni hätten sich geweigert, es anzunehmen, zurück. Nun melden die sich aber nicht mehr, haben schon mehrere Faxe, Mails etc. geschrieben und angerufen auch- es geht aber seit Wochen keiner ran! Eine Mailbestätigung gab an, dass die Beantwortung der Mails höchstens 48 Stunden dauere, jedoch warten wir schon einige Wochen. Naja, 48 Stunden vielleicht, sobald die Geld verdienen und man eine Bestellung aufgibt, aber sobald man was reklamiert und Unmengen an Emails und Faxen sendet, reagiert keiner! Jetzt haben wir ein billiges und gebrauchtes Handy hier und die unser Geld- und keine Reaktion. Als nächstes werden wir die wohl anzeigen müssen. Ist wohl nicht schwer, der liebe Ben Cetiner ist kein Unbekannter.