Dieses Problem ist bekannt und es gibt schon ne Lösung :-)

http://forums.steampowered.com/forums/showthread.php?t=2287122

Einfach zu nem Beta Account machen und es sollte laufen

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Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf.

Feuerwerkskörper der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu gehören beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/ab-wann-darf-man-silvesterfeuerwerk-abfeuern.html

Zusammengefasst: Am 31. und am 1 und das den ganzen Tag, wobei es nachts am besten aussieht ^^

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Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf.

Feuerwerkskörper der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu gehören beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/ab-wann-darf-man-silvesterfeuerwerk-abfeuern.html

Zusammengefasst: Am 31. und am 1 und das den ganzen Tag, wobei es nachts am besten aussieht ^^

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Grundsätzlich muss man unterscheiden, ob Feuerwerk der Klasse II oder der Klasse I vorliegen. Das typische Silvesterfeuerwerk (z.B. Raketen, Römische Lichter, Vulkane, Sonnenräder, Fontänen, Böller, kleine Feuertöpfe und Bengalische Beleuchtung) fällt in Klasse II und darf grundsätzlich nur in der Silvester-/Neujahrsnacht abgeschossen werden. Der § 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz legt dabei fest, dass das Feuerwerk vom 31. Dezember 00:00 Uhr bis 1. Januar 24:00 Uhr erfolgen darf. Zudem kann es Beschränkungen von Seiten der Gemeinde geben, sodass zum Beispiel in der Nähe feuergefährdeter Orte kein Feuerwerk verwendet werden darf.

Feuerwerkskörper der Klasse I sind hingegen das ganze Jahr über erhältlich und dürfen auch immer benutzt werden. Es handelt sich dabei um Kleinstfeuerwerk. Dazu gehören beispielsweise Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Sortimente für Kindergeburtstage, Knallerbsen, Tischfeuerwerke, Tischbomben und Bengalische Fackeln. Im Unterschied zum Klasse II Feuerwerk darf dieses auch an Personen unter 18 Jahren abgegeben werden.

Quelle: http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-in-sonstigen-faellen/ab-wann-darf-man-silvesterfeuerwerk-abfeuern.html

Zusammengefasst: Am 31. und am 1 und das den ganzen Tag, wobei es nachts am besten aussieht ^^

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Es hat sich herausgestellt das der Router nicht mit dem Mod kampatibel war :-D Darauf muss man erstmal kommen.

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Dein Sachen dürfen nur die Polizei und deine Eltern (sollange du noch nicht 18 bist) durchsuchen.
Deine Lehrerin hat da Keine chance. Sie kann sich dabei soweit ich weis sogar strafbar machen.

 

P.s.Man kann auch ohne Alkohol Fröhlich sein!!!!!!!

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Vieleich hast du auf dem Fernseher ausversehen die Ausgabeeinstellung verändert und dein Bildschrim kann die dann nicht darstellen

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In Amerika gibt/gab es eine Frau die Hirntod war jedoch durch beatmung u.s.w. mehrere Jahre weiter lebte

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Free Studio

Damit kannste Youtube videos runterladen und das video für den iPod abspielbar speichern oder du lädst es gleich als MP3 herunter
<a href="http://www.chip.de/downloads/Free-Studio_32952923.html" target="_blank">http://www.chip.de/downloads/Free-Studio\_32952923.html</a>
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Bei mir war es so als ich mir mein Handy dort besorgt habe das sie das vom Konto abgebucht haben welches mit dem Vertrag verbunden ist

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Wenn du etwas direkt auf kino.to anschaust wirst du dies wahrscheinlich mit megavideo machen. Dieser anbieter und auch alle anderen speichern nicht das video sondern steamen es von/auf ihrer seite. Du schaust es halt online. Da wird nichts auf deinem pc gespeichert also wüsste ich nicht wieso man so eine fehlermeldung bekommen sollte. Versuch einfach mal nen anderen anbieter. Hoffe das ich ein bischen helfen konnte

mfg. Nimm2Bonbon

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http://cityvilletipps.net/author/cityvilletipps/page/4

Auf dieser Seite findest du die Lösung für alle Quests

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