Ich (Vermieter)hatte genau das selbe Problem und lange nach einer Antwort gesucht. Kein einziger Beitrag im Internet hat mir weitergeholfen und nach wirklich zahlreichen Emails mit dem Telefonanbieter meines ehemaligen Mieters habe ich endlich eine Lösung erhalten. Ich hoffe sie hilft allen weiter, die dieses Problem haben. Also die Lösung:
Voraussetzung ist, dass der Vermieter weiß, bei welchem Anbieter der Mieter seinen Internetanschluss gebucht hat.
Man benötigt nun einen Auszug vom Melderegister der jeweiligen Gemeinde vom jeweiligen Mieter ( Vermieter haben einen Anspruch darauf). Steht dort, dass der Mieter nun woanders wohnt, muss der Vermieter diesen Auszug mit einem Nachweis über das Eigentumverhältnis (Kopie oder Foto der Besitzurkunde des Hauses) inklusive formlose Aufforderung zur sofortigen Freilegung des Ports an den Internetanbieter des Vormieters schicken. Diese müssen den Zugang dann freischalten. Die Internetanbieter lassen sich bei sowas gerne Zeit, also muss man diese Email am besten jeden Tag erneut schicken, aber dann klappt es.
Ich hoffe das kann einen Vermieter weiterhelfen. Ich habe einen Monat gebraucht, bis ich herausgefunden habe, wie das funktioniert, inklusive Anwaltskosten.