Hallo!
Ich bin im Begriff eine UG & Co. KG zu gründen und beschäftige mich gerade mit Geschäftskonten.
Gerade kam mir der Gedanke, dass meine Kunden doch verrückt werden, wenn sie bei ihrer Überweisung "firmenname UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" angeben müssen.
Grundinfo:
Ich weiß, dass dieser Rattenschwanz "UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG" überall mit muss, wenn die Stelle "dafür geeignet ist, im Einzelfall den ersten schriftlichen Kontakt zwischen den Geschäftspartnern herzustellen." (Quelle: http://www.hk24.de/recht_und_fair_play/allgemeine_rechtsauskuenfte/unternehmensgruendung-und-fuehrung/362918/pflichtangaben_briefe.html;jsessionid=6F8CD4B3161495107A16BE5AA99483F3.repl1 )
Liebe Experten, darf ich mich beim Geschäftskonto auch auf den eigentlichen Firmennamen beschränken? Oder muss ich meine Kunden dazu zwingen, die komplette Firmierung auf jeden Überweisungsträger zu schreiben?
Bitte kennzeichnet Vermutungen als solche =)
Danke im Voraus!