Ein Archivar "archiviert" sämtliche Schriftstücke. Er ist dafür zuständig dass die Schriftstücke in richtiger Reihenfolge (Alphabet oder sonstiges) abgelegt wird sowie die erhaltung der Schriftstücke. oder Restauration gewisser Schriftstücke! von bis also ;-) Informier dich doch in deinem BIZ (Berufsinfomationzentrum) oder beim Arbeitsamt.

Grüße

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Hallo,

der Verbrauch wird sich bei normaler Fahrweise bei 11-13 L einfinden. Je nachdem ob man gerne auch mal Gas gibt wird es sicherlich auch mehr. Wenn du eher mal den Ruhigen hast, kannst das auto auch gut mit 9-10 L fahren. Aber das sollte nicht die Normalität sein ;-)

Liebe Grüße

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Teilweise sind die Antworten richtig, teilweise Falsch ;-)

Es kommt natürlich auf die Geschwindigkeit drauf an, die du zu schnell warst. (Bei manchen Komunen) Das Telefonieren in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsübertretung kann als "Vorsatz" gewertet werden (A-Verstoß da vorsätzlich nach §24 StVO). Im Bußgeldkatalog ist das normale Telefonieren mit dem Handy (also ohne geblitzt zu werden) ein B-Verstoß (gibt dennoch einen Punkt in Flensburg und 40€ Strafe + 23,50€ Gebühren und Auslagen)

In Verbindung (auch wenn man es nicht nach §24 StVO als Vorsatz ansieht) mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung (Geschwindigkeitsüberschreitungen sind als A-Verstöße im bußgeldkatalog) sind solche Verstöße wie du Sie begangen hast durchaus als A-Verstoß zu werten und damit Aufbauseminar und die Kosten ;-)

Du kannst gerne Schreiben was nun heraus kam bei deiner Geschichte :)

Grüße

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Also warum Sie sowas anbieten? Na klar, um Geld zu verdienen...Jeden Tag steht eine Person mehr auf, die keine Ahnung vom Geschäft hat ;-)

Hast du nun das handy bei Vodafone gekauft? Und die Sim Karte über mobilcom-debitel mit dem T-mobile netz? Dann hast du nun ein Problem ;-)

Entweder, du machst schnell das Geschäft rückgängig, oder aber, du Jailbreak'st dein Handy und entfernst net Netlock. Dann kannst du auch die debitel Sim Karte nutzen ;-)

Grüßle

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Grenzbebauung DHH Erdarbeiten auf Nachbargrundstück (in Baden-Württemberg

Wir haben ein Grundstück gekauft, für das der Bebauungsplan Doppelhaushälften sowie auch eine einseitige Grenzbebauung zulässt. Ursprünglich wurden die Grundstücke vom Verkäufer für DHH aufgeteilt, und uns auch so verkauft (entsprechender Vermessungsplan wurde uns ausgehändigt). Wir sind mit der Planung soweit fertig, der Bauantrag (Kenntnisnameverfahren) ist eingereicht und wir wollten eigentlich mit bauen beginnen.Nun will der Verkäufer, dem noch das angrenzende Grundstück gehört uns nicht gestatten, dass wir ein Teil der Gründungsarbeiten auf seinem Grundstück durchführen. Dazu muss man wissen, wir bauen ohne Keller auf einer Bodenplatte. Das ganze Grundstück (auch das Nachbargrundstück) war von Anfang an eine Art gemeinsame Baugrube (ca. 1,50m tief). Wir müssen nun unseren Teil der Baugrube aufschütten und im Bereich vom Haus extra ein Fundament schaffen, auf dem die Bodenplatte errichtet wird. Dieses Fundament (bestehend aus verdichteter speziellem Baugrund) muss nun aber ca. 1 m in allen Richtungen größer sein als die Bodenplatte und zudem noch schräg abfallen. Nun müssen wir natürlich auch die Erde einen Meter in das Nachbargrundstück befüllen und verfestigen. Das will unser Verkäufer nicht. Es gibt noch eine Alternative: Man könnte das Fundament und das Streifenfundament anders gestalten und zusätzlich eine Art Stützmauer unterbauen. Das käme uns aber 3.000,- - 4.000,- € teurer. Das sind Mehrkosten, die wir natürlich nicht tragen wollen.Meine Frage: Kann mein Nachbar mir die Erdarbeiten untersagen? Und wie kann ich mich zur Wehr setzen, damit mir kein (so großer) finanzieller Nachteil entsteht?

Ein ganz großes Dankeschön

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Hilfreiche Antworten waren ja bisher nicht dabei... :)

Dann fangen wir mal an. Das Problem dass du schilderst kommt ab und an vor.

Du benötigst um deine Bodenplatte zu "fixieren" dieses spezielle Fundament. Das Problem dabei, wie du auch schon selber bemerkt hast, dass du somit 1m um die Bodenplatte herum, den Baugrund sichern musst. (Speziell). Dies bedeuted dass du damit ja auf dem Nachbargrundstück das Baugelände veränderst.Der Verkäufer hat nix mit der "Veränderung" an sich ein Problem, sondern er möchte sich nicht die Möglichkeit nehmen lassen, dass auf seinem Grundstück, eurer andere DHH, Bauherren eine DHH MIT Keller planen. Leider können Sie dies nicht, da das Spezielle Fundament für euer Bodenplatte auf Ihr Grundstück ragt. Deshalb die Lösung mit dieser "Stützwand". Entlang der Grenze wird eine Wand errichtet, die eure Bodenplatte abstützen soll, damit das Gebäude nicht zum Nachbarn "rutscht" :) Ich schreib es extra ein bisschen human und auf deutsch, sodass man sich gleich versteht ;)Lösung Nummer 3 wäre, Ihr sucht euch eine Bauherrschaft für den anderen Teil der DHH die auch nur eine Bodenplatte ohne Keller wünschen. Dann wäre alles wieder im Lot, und man könnte durchgängig den Baugrund "sichern".So bleibt Dir nur die Möglichkeit der "Stützmauer"

Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig Licht ins Dunkeln bringen. Und Dir auch mal "die andere Seite" zeigen ;-)

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Das mit dem "aabgerissen" werden steht auf einem anderen Blatt. Es muss zuerst einmal eine Geänderte Bauasuführung beim Amt eingereicht werden.

In der Tat kannst du eine "Bauanzeige" auf dem Bauamt machen. Ob es Dir etwas nützt, sei mal in den Raum gestellt.

Die Frage die du dir nun stellen solltest...was für eine einschränkung habe ich, dass nun die Treppe unten 2m breit ist. Hättest du Einwände erhoben wenn die Planunterlagen mit unten 2m gezeichnet wurden? :)

Alles ein wenn und aber...aber seien wir ehrlich...eine signifikante beeinträchtigung einer Aussentreppen die nun oben 20cm breiter und unten 80m cm breiter ist, wirst du in deinem tägl. Leben nicht merken ;)

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Hallo Tanja,

es kommt natürlich auf die Baulast drauf an.

Wenn es eine Abstandsflächenbaulast ist, hat das Landratsamt erstmal recht. Nehme ich recht der Annahme, das Haus B direkt auf der Grenze steht. Somit fallen seine Abstandsflächen auf das Grundstück von A. A hat eine Baulast eintragen lassen. Nun möchte A anbauen. Kann dies nicht, weil die Abstandsfläche des Hauses A, auf der Baulast ( Abstandsflächen) von B liegt.

Habe ich das richtig verstanden?

Eine Baulast ist ein öffentlich rechtlicher Vertrag! Ihn benötigst du, um öffentlich-rechtliche Bestimmungen auf einem Grundstück festzuschreiben. Egal, wie die Verhältnisse sind. Eine Löschung der Baulast kann nur auf gegenseitigem Einverständnis von A und B erfolgen UND wenn keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften dieser Löschung entgegenstehen.

Worüber Ihr mit dem LRA sprechen könnt...wenn die Abstandsfläche von neuem A auf der Baulast liegt, dann fehlt ja logischerweise eine Abstandsfläche. Wenn die Fassade (Wand) die an der Baulast liegt, keinerlei Wandöffnungen (Fenster, Türen etc) hat und als Brandwand ausgebildet wird, kann man eine Ausnahme der Abstandsbestimmungen machen. Dies, ist eher unwahrscheinlich...dennoch habe ich es mal als "Gesprächsanreiz" hier angegeben. Für Dich. Jedoch muss da natürlich die Brandschutzdienststelle mitspielen.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.

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Naja, größere Stadt oder Behörde oder doch eher eine kleine Gemeinde?

Viel helfen kann Dir da niemand. Wenn du dich anstregnst und alle mit Dir zufrieden sind, warum sollten Sie dich dann schmälern indem du nur zur EDV musst. Mit dem Lohn würde ich mich mal im Personalbüro melden was da los ist. Zur Not mal in den Ausbildungsvertrag schauen was dort steht und wenn alles nix hilft zum Betriebsrat/Personalrat ;-)

Grüße

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Bunny-Ka :)

 

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Ganz normal. Wenn Ihr kein Premium account habt, dann könnt Ihr innerhalb eines Limits (ich glaube 1 Stunde = 100MB) herunterladen. Sprich, entweder regelt JDownloader für euch das IP Switching, also ändert JDownloader für euch die IP, sodass der Hoster glaubt eine neue IP will die Datei herunterladen. Somit musst du keine Stunde warten, für das nächste Paket dass du laden willst.

CRC check. Ich denke das wird der Check mit den Buchstaben sein :) Du musst ja immer, bevor du downlaoden kannst, eine Buchstabenfolge eingeben sodass der Download startet (wenn du manuell downloadest! Nicht über JDownloader) oder er checkt sie Summe der Parts, sodass alles vollständig ist und du die dateien entpacken kannst.

Hilfreiche Antwort wäre schön ;-)

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Ja das stimmt. 2010 war auch eine Monderuption. Wahrscheinlich haben die Leute der Dooku das absichtlich nicht erwähnt. Denn die, die die Monderuption schon hinter sich haben, und "getroffen" wurden, glauben auch den Schwachsinn von Sonneneruption und EMP.

traurig aber wahr...

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Ganz einfach. Weil du mit 14 mit deiner "Puppe" spielst und mit 18 mit einer Frau. Und da gibt es Lehrreiche Filme, wie man das dann macht ;-)

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Naja, sieh es mal aus einer anderen Perspektive.

Ich fasse zusammen: Am Ende eures Grundstücks werden die Felder und Äcker in einem Umlegunsverfahren zu Bauland. Wenn am Ende eures Grundstücks durch das neue Baugebit eine Erschliessungstraße entlang eurer Grenze errichtet werden soll, seit ihr Verpflichtet sogenannte "Erschliessungsbeiträge" zu zahlen. Diesen Erschliessungbeitrag müsst Ihr leisten, da nun Euer Garten von einer Erschliessungstraße erschlossen wurde, und Ihr womöglich die Möglichkeit hättet, in euerm Garten zu bauen.

Im Gemeindeblatt (Amtsblatt) etc, werden Bebauungspläne die zur Zeit im Verfahren sind veröffentlicht. Hier habt Ihr die Möglichkeit (in einer gewissen Frist) den Bebauungsplan im Verfahren auf eurer Gemeinde einzusehen und eure Bedenken gegenüber des neuen Bebauungsplanes zu machen. Ob es ein Erfolg wird, sei mal dahingetsellt. :)

Als Fazit: So wie von Ihnen beschrieben rechtens (aber für Sie ärgerlich) da sich alles auf den "Nachbar"-Felder abspielt und nicht Ihr Grundstück involviert ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Naja, zu erst einmal wäre es Interessant zu wissen in welchem Bundesland wir uns befinden. :)

Die Frage hierhin gehend wäre demnach, ob auch vielleicht die katasterseitige Grenzziehung der neuen Grenze, entlang des Hauses baurechtlich rechtens vollzogen wurde. Oder ob der Aufteilung des Grundstücks öffentlich rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Öffentlich rechtliche Vorschriften sind z.B. der Grenzabstand, die Gebietsart in diesem Bereich (z.B. in einem Industriegebiet ist die Teilung des Hauses vom Gewerbebetrieb nicht zulässig, da das Wohnen im Industriegebiet nur Betriebsangehörigen (Hausmeister) oder Betriebsinhaber zulässig ist. (BauNVO)

Somit würde ich mich VOR dem Kauf informieren, ob baurechtlich die Aufteilung des Grundstücks rechtens war (z.B. beim Eigentümer, wobei dieser ja gerne verkaufen würde, und auch gern mal etwas vergisst zu erwähnen) oder direkt auf die zuständige Baurechtsbehörde zugehen und nachfragen.

Zu deinen privatrechtlichen Fragen, haben meine Vorredner schon das meiste gesagt. Vertraglich müsste alles festgesetzt sein. Wenn nix drin steht, würde ich einfach neu verhandeln mit der Solarfirma :)

Viele Grüße

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