Folgende Situation:
Eine Gruppe von 3 Männern sitzt in einer Bahn und auf dem Sitzplatz gegenüber sitzt eine Person namens A, den Männern ist diese nicht bekannt. A hat etwas an sich, was den Männern nicht gefällt (zb eine andere Ethnie, trägt ein Symbol der LGBTIQ+ Community, hat eine sichtbare Behinderung oder irgendwas anderes).
Die Männer sprechen lautstark darüber, wie gerne sie A "die Fresse polieren würden", nutzen als Personalpronomen das Wort "Es" usw. Sie sprechen A nicht direkt an und bedrohen sie auch nicht direkt, reden nur miteinander, aber so laut, dass A und einige andere in der Bahn das Gespräch mitbekommen. A nimmt die Situation als bedrohlich wahr, versucht die Männer aber zu ignorieren. Es kommt auch zu keinem Angriff.
Handelt es sich hierbei, nach deutschem Recht, schon um eine Androhung einer Straftat (Bedrohung) oder ist das noch durch die "Meinungsfreiheit" gedeckt, da die Männer ja lediglich "den Wunsch geäußert haben, etwas tun zu wollen"?