Die Fa. AEG hat meinen Kulanzantrag abgelehnt, weil ich nach Ablauf der Garantie nicht den Werkskundendienst beauftragt habe. War das mein Fehler?

Ich habe vor 4 Jahren bei "meinem" Fachhändler um die Ecke einen Trockner gekauft. Vor wenigen Tagen hatte ich den ersten Defekt. Der Trockner ließ sich plötzlich nicht mehr einschalten. Daraufhin wandte ich mich natürlich an meinen Händler,bei dem ich das Gerät gekauft habe, da ich davon ausging, dass nach Ablauf der Garantie dieser für mich der erste Ansprechpartner ist. Dieser erschien vor Ort und wechselte nach Absprache ein paar Tage später die def. Elektronic aus. Soweit so gut. Da ich aber innerhalb von 4 Jahren den Trockner nur höchstens 80 mal genutzt habe und von der Lebensdauer enttäuscht war, habe ich die Reparaturrechung an AEG gesandt, mit der Bitte, diese aus Kulanz zu übernehmen. AEG hat meinen Kulanzwunsch abgelehnt mit der Begründung, ich hätte mich vorab an den Werkskundendienst, bzw. an den zuständigen Servicepartner wenden müssen, damit geprüft werden kann, ob eine Erstattung auf dem Kulanzwege möglich ist. Ist das richtig?? Für mich war das keine Frage, dass ich nach Ablauf der Garantie meinen Händler zuerst kontaktiere. Ich weiß, dass Kulanz freiwillig ist, aber ich möchte wissen, ob die Begründung von AEG richtig ist und der Fehler bei mir liegt, oder ob AEG aus Kulanz die Reparaturrechnung trotzdem hätte übernehmen können, auch ohne Benachrichtung deren Werkskundendienst oder Servicepartner?

Kulanz
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