Antwort
As dem Programmentwurf: „Nicht therapierbare Alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen.“
Das lässt auf eine gewisse Missachtung von und Unverständnis gegenüber Menschen mit psychischer Behinderung schließen.