Damit kein Schmutz in die Wunde kommt und sie sich dann entzündet, solltest Du auf alle Fälle ein Pflaster drauf tun. Ich würde Dir ein luftdurchlässiges Pflaster empfehlen, kein wasserfestes. Dann kann die Haut weiter atmen und Deine Wunde kann abtrocknen.
Meine Frauenärztin meinte, dass ich die Pille mindestens 1 ganzen Zyklus, also bis zur nächsten Regel, nehmen muss, um ganz sicher zu gehen. Ist vielleicht aber bei jeder Pille unterschiedlich. Lies doch mal die Packungsbeilage oder ruf bei deinem Gyn an.
Eine Umweltplakette bekommst Du z. B. in einem Autohaus. Da hab ich meine bekommen.
Also, was ein Hamburger in Spanien kostet, weiß ich nicht. Aber im Supermarkt ist vieles teurer, als bei uns. Zumindest seit dort der Euro Einzug erhielt.
Geh zu Deinem Frauenarzt. Der macht einen kostenlosen Schwangerschaftstest (durch Urin bzw. Blut). Ich glaube nicht, dass Du schwanger bist, da sowas eingentlich nicht mit erhöhter Temperatur einhergeht. Aber geh auf Nummer sicher, für Dich und Dein Kind in spe.
Also, ob man sowas eine (beste???) Freundin nennen kann? Mit der würde ich kein Wort mehr wechseln. Für die bist Du anscheinend nur der "Notnagel", wenn die andere keine Zeit für sie hat. Frage Dich selbst, ob Du so Deinen Wert bemisst. Hast Du es nötig zu warten, bis Du bei Ihr wieder an der Reihe bist? Wenn Du erst nach Gründen suchen musst, damit sie Dich beachtet, ist sie bestenfalls eine entfernte Bekannte als eine Beste Freundin. Es gibt da einen Spruch, den meine Freundin mir mal geschrieben hat: "Wenn Du eine Freundin suchst, dann wähle Dir die echte. Denn unter 100 Freundinnen sind 99 schlechte!"
Arbeitsvermittler vermitteln nur kostenlos, wenn Du einen Vermittlungsgutschein hast, sonst musst Du selbst die Kosten (2000 € + Mwst.) tragen. Der Vermittler bekommt die erste Hälfte des Betrages des Vermittlungsgutscheines (VGS), nach einer 6wöchigen Dauer der von ihm vermittelten sozialvericherungspflichtigen Beschäftigung von mind. 15 Std. wöchentlich. Der Restbetrag wird an den Vermittler gezahlt, wenn Dein Beschäftigungsverhältnis mind. 6 Monate gedauert hat. D. h., der Vermittler bekommt erst dann Geld, wenn er Dir einen Job beschafft hat, nicht vorher.