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Antwort
Die Vorbesprechung kann auch vor Vollendung deines 18. Lebensjahres vorgenommen werden. Denn das ist ja keine Körperverletzung.
Das muss dir bewusst sein, Stechen eines Tatoos ist Körperverletzung.
Vor deinem 18. Lj kannst du nicht wirksam einwilligen.