Hilfreich wäre es die Bedarfsgemeinschaft in eine Wohngemeinschaft umzuwandeln, (formloser Antrag),das heißt jeder wirtschaftet für sich allein ( 'getrennt von Tisch und Bett'). Am besten wird es durch einen Untermietvertrag, z.B. 1 Zimmer mit Küchenbenutzung ,untermauert. Eventuell müssen Kontoauszüge vorgelegt werden. Alles was euch finanziell verbindet sollte der Untermietvertrag sein.Wahrscheinlich muss der Vermieter der Whg. um Erlaubnis der Untervermietung gefragt werden die Einverständniserklärung muss vorgelegt werden. Da es auch zu einem Hausbesuch kommen kann , sollte darauf geachtet werden das z.B. jeder seine eigene Zahnpasta benutzt und jeder seinen eigenen Kleiderschrank hat. Jedoch dürfen Aussendienstler nicht ohne Einwilligung Schränke öffnen oder Fotos machen ! Man braucht sie auch gar nicht in die Whg. lassen, nur wirkt sich das natürlich negativ auf die Beurteilung BG oder WG aus. Das Jobcenter kann auch von Mutter und Tochter eine entsprechende eidesstattliche Erklärung verlangen. Bei einer WG kann die Person die keine Sozialleistungen bezieht soviel verdienen wie sie will, es wird nicht angerechnet. Allerdings wird natürlich die Untermiete auf die Sozialleistungen des Bedürftigen, in diesem Fall der Mutter ,als Einkommen angerechnet.Insgesamt stündet ihr auf jeden Fall besser da .
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Es war wirklich so. Für war es ein Fahrradschloss. Unbekannt.
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Ich denke dein Vm hat nicht das Recht deinen Mann am Arbeitsplatz zu belästigen. Er sollte sich in dem Moment Zeugen suchen und deutlich machen das er solche Belästigungen nicht wünscht, am besten schriftl. Alles weitere wird der Mieterverein klären.
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Werner fände ich schön.
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Ich meine 57.