Hallo, wer Arbeitslosengeld I bezieht hat auch Anspruch auf Urlaub. Dieser kann kurzfristig beantragt werden. Am besten persönlich vorbeigehen und dies schriftlich bestätigen lassen.

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Hallo, wenn man selber kündigt wird man automatisch gesperrt. Es ist unerheblich ob man in einem anderen Job Fuß fassen möchte, es zählt nur, dass du einen Job aufgegeben hast und du dich somit selbst in die Arbeitslosigkeit gebracht hast.

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