Jo, sollte dann auf eine abfindung hinauslaufen.....so wäre mein jetziger plan

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Na, die Kurzarbeit ist für die gesamte Firma natürlich angemeldet. Aber muß der einzelne Mitarbeiter nicht schriftlich darüber informiert werden?

Natürlich habe ich soweit nichts mit der Autowäsche zu tun. Sollte sie nach Benutzung des Wagens jedoch durchführen. Habe ich ja auch, nur mangels Equipment in der Firma (kein Schwamm, nur harte Bürste für die Maschinen) nur mit einem Dampfstrahler ausgeführt. Ich hatte Ihr auch vorgeschlagen mir 10 euro zu geben um es durch die Waschstrasse zu fahren. Das wollte Sie jedoch nicht. Überstunden werden bei uns zwar aufgeschrieben, jedoch erhält man dafür keine Gegenleistung wie Geld oder Freizeitausgleich, sie werden also mit dem Gehalt abgegolten. Für 16 Tage Übertage im Jahr nicht schlecht oder?

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