Hallo,

die Pennsionskasse kann man sich seit dem 1.7.2007 nicht mehr auszahlen lassen. Nur in folgenden fällen kann man noch Teilbeträge sich auszahlen lassen. Bei einer Selbständigkeit oder für die Finanzierung von einem Eigenheim. Auszahlen machte damals sowieso keinen Sinn es wurde in Duetschland der Einkomenssteuer dazu gerechnet. Es ist auf jeden Fall kein verlorenes Geld es bleibt einfach bis zur Rente auf einem Schweizer Bankkonto liegen.

Gruß Nerka

...zur Antwort

Hallo,

Achte auf folgendes.: 

- Du wirst erst eine G-Bewilligung erhalten

- Deine Sozialabgaben sind nun in der Schweiz

- Steuer zahlst Du in der Schweiz 4,5%. Rest in Deutschland hierzu brauchst Du die Ansäßigkeitsbescheinigung.

Krankenversicherung hast Du vier möglichkeiten aber nur mit G-Bewilligung

1.) GKV-D

2.) GKV-CH mit E106

3.) PKV-D

4.) Kombination Schweizer KV mit Zusatzversicherung aus Deutschland.

Geh am besten zu einer Grenzgänger Beratung die können Dir alles erklären und auch eine Nettolohnberechnung errechnen. Die Grenzgänger-Spezial-Info kosten nichts.

Viel Erfolg!

...zur Antwort

Es gibt gute Beratung bei Grenzgänfer Spezial Info die machen Dir eine kostenlose Nettolohnberechnung.

...zur Antwort

Hallo, wenn Du dich in der schweiz als Aufenthalter anmeldest hast du sowieso versicherungspflicht in der schweiz. dein alter AG meldet dich sowieso bei der GKV ab weil er nicht mehr für dich bezahlen will. hier ein guter link: www.grenzinfo.de gruß nerka

...zur Antwort

Hallo, hier der richtige Link: www.grenzinfo.de Gruß Nerka

...zur Antwort

Hallo, Familiennachzug ist gar kein Problem. hier ein guter Link: www.grenzinfo.de Gruß Nerka

...zur Antwort

Hallo, hier ein guter Link: www.grenzinfo.de Gruß Nerka

...zur Antwort

Hallo, hier ein guter Link: www.grenzinfo.de Gruß Nerka

...zur Antwort

Hallo, hier ein guter Link www.grenzinfo.de Gruss Nerka

...zur Antwort

Hallo, hier kann Dir Grenzgänger Spezial Info helfen. www.grenzinfo.de Gruß Nerka

...zur Antwort