So, jetzt mal ausführlich, warum man im Normalfall keine Angst haben muss, dass Geld, das über dem Freibetrag von 1045 Euro verloren geht.

Normalerweise ist es so, dass ein normales (Giro)Konto nicht direkt am 1ten eines Monats umgewandelt wird, sondern etwas später.

Dadurch "wirkt" das P.Konto und damit der Freibetrag auch schon auf den laufenden Monat, wodurch quasi ein Überhang zum nächsten Monat geschaffen wird.

Nehmen wir also an, du bekommst, so wie unten als Beispiel genannt, normalerweise 850 Euro und bist am 15ten des laufenden Monats zur Bank gegangen, um dein Konto umwandeln zu lassen und hast vorher schon alle Überweisungen und Zahlungen erledigt, den Rest abgehoben, damit nichts oder nur wenig drauf bleibt.

Dann hast du für den Rest des laufenden Monats aber trotzdem einen anteiligen Freibetrag von rund 520 Euro !

Dieser "Überhang" wird mit in den nächsten Monat übernommen, wodurch du im Folgemonat also nicht "nur" 1045 Euro Freibetrag hast, sondern 1.560 Euro !

Nun bekommst du also zum 1ten des Folgemonats wieder deine 850 Euro und nutzt diese natürlich auch voll aus, wodurch sich der restliche Freibetrag auf 710 Euro reduziert.

Bekommst du nun eine Nachzahlung von bspw. 380 Euro, so kannst du VOLL über diese Verfügen, da ja immer noch eine Differenz zu den restlichen 710 Euro bleibt, nämlich 330 Euro !

Andersherum nimmst du dadurch dann natürlich für den dritten Monat auch nur noch diese 330 Euro mit, was aber trotzdem immer vorteilhaft ist, eben weil man tatsächlich mehr Freibetrag hat, als die garantierten 1045 Euro !

Wer jetzt meint, dass das nicht stimmt, dem sei gesagt, dass er oder sie lieber zur Bank gehen sollte um sich zu informieren.

Ich hab das ganze Spiel im September selbst durchgezogen, weil ich endlich meine Mutter besuchen konnte und für den Flug das Geld auf mein Konto einzahlen musste, denn ohne Kreditkarte bleibt einem bei opodo nur der Weg der Überweisung.

Ich hatte vorher aber durch diese Überhänge insgesamt fast 1600 Euro "angespart", wodurch die Sache möglich geworden ist und weil ich selbst skeptisch war, habe ich vor der Einzahlung bei der Bank nachgefragt und mein sehr netter Berater hat mir das dann ausführlich erklärt.

Übrigens von wegen Gläubiger und direkte Weiterleitung: ich hatte am Ende des Monats durch ein paar kleinere Verkäufe über eBay sogar noch fast 100 Euro auf dem Konto, also oberhalb des "angesparten" Freibetrages und davon wurde NICHTS an irgendeinen Gläubiger weitergeleitet, eben WEIL die das anfordern müssen und das können sie nicht, weil sie gar nicht wissen können, dass da aus irgendeinem Grund mehr Geld drauf ist, als der Freibetrag hergibt.

Sollte jetzt immer noch jemand unsicher sein, einfach ab zur Bank und nachfragen, die Antwort wird exakt so ausfallen, wie ich es erklärt habe.

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Umzug ohne Genehmigung in ein anderes Bundesland

Hallo,

ich bin 25 Jahre alt, komme aus der Medienbranche und bin seit fast 1,5 Jahren arbeitslos. 1 Jahr habe ich von meinen Ersparnissen gelebt und bin dann leider zum Jobcenter gegangen,als die Ersparnisse zu Ende waren. Mir wurde damals vom Arbeitsvermittler empfohlen in die Medienstadt Berlin zu ziehen, weil in Berlin viel mehr Arbeitgeber sind als in unserer Kleinstadt. Trotzdem wollte man mir keine Genehmigung für den Umzug geben und ich musste den Umzug von meinen Ersparnissen bezahlen.

Ich habe die Ablehnung schriftlich bekommen und in dem Schreiben stand drin, dass das Jobcenter mir keine Genehmigung gibt und ich mir in Berlin eine Wohnung suchen soll und mich an die Mietobergrenzen halten soll, die vom Jobcenter Berlin dann übernommen werden müssen.

Ich bin jetzt nach Berlin gezogen, habe mich an die Mietobergrenzen gehalten , gab meinen Antrag auf ALG2 bei der Lesitungsabteilung des Jobcenter Berlin ab und erlebte einen Schock!

Der Sachbearbeiter von der Lesitungsabteilung sagte, dass Berlin mir ohne die Gehnemigung von meinem alten Jobcenter die Miete nicht bezahlen kann. Mir werden nur die Regelleistungen bezahlt.

In dem Schreiben von meinem alten Jobcenter stand aber etwas ganz anderes und im Internet steht auch, dass ein Umzug ohne Genehmigung erlaub ist.

Ich habe schon meinen Mietvertrag in Berlin unterschrieben, habe mich beim Meldeamt registriert und warte mit sehr großer Angst auf die Antwort des neuen Jobcenters in Berlin.

Ich habe Angst, dass mir die Miete ohne die Genehmigung vom alten Jobcenter nicht bezahlt wird. Vielleicht hatte mein neuer Sachbearbeiter auch keine Ahnung?

Ich freue mich auf Eure Antworten!

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Du hast nur einen "Fehler" gemacht, denn du hättest dir vorsichtshalber die Zusicherung der Übernahme vom NEUEN Jobcenter geben lassen sollen, ganz egal was deine Dorftrottel dir da erzählt haben - die sind nämlich gar nicht zuständig !

Die korrekte und sicherste Vorgehensweise ist immer diese:

Angebot für Wohnung einholen, möglichst mit verbindlicher Zusage - damit zum NEUEN Jobcenter, Bestätigung holen, dass die Übernahme gewährleistet ist, damit wiederum zum zukünftigen Vermieter (der die Zusagen im Normalfall eh nur vorläufig und abhängig eben jener Bestätigung abgibt), Mietvertrag unterzeichnen, fertig.

Zusätzlich, das weiß ich aus eigener Erfahrung, zahlt es sich immer aus, beim Jobcenter gleichzeitig auch Anträge zur Übernahme von Renovierungs- bzw. Umzugskosten zu beantragen, wobei man dafür immer drei Angebote einreichen muss, aber das ist ja normalerweise auch kein Problem, viele Anbieter haben dafür inzwischen spezielle Formulare ;-)

Im Fall der Fälle auch gleich Antrag auf Übernahme der als Darlehen zu gewährenden Kaution stellen und, falls absolut nötig, auch noch einen Antrag auf Übernahme der sich möglicherweise überschneidenden Mietzahlungen.

Meistens bekommt man "nur" eine Monatsmiete, aber das ist für die allermeisten Leute ja auch genug.

In jedem Fall gilt: freie Wahl des Lebensmittelpunktes und damit auch auch der Wohnung, selbst als Leistungsempfänger !

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unterkunftskosten bzw. kdu welche angabe?

Hallo meine lieben,

Kurz zu unserer Situation; wir (nun 4 pers.) wohnen seit 2 jahren in einer wohnung, die nach und nach immer mehr verfällt. Ich habe auch schon die erlaubnis für einen umzug bekommen, aufgrund von gesundheitlichen problemen aufgrund von den zuständen hier. außerdem gab es im januar nachwuchs, was die wohnung zu klein werden ließ.

nun hatten wir gestern eine besichtigung; 91qm, 415 kalt, 120 Nk + 100 Heizung (weohnberichtigungsschein erforderlich, haben wir direkt bekommen!!!)

die KdU dürfen lt. SB 514,90€ ( miete+ NK) sein, da läge diese wohnung 20 euro drüber ( mit heizkosten allerdings sogar 44 euro unter dem was sie für uns insgesamt an miete nk und heizkosten berechnen würde). JEDER an der Stadt sagt mir allerdings dass die KdU 575,30€ sein dürfen.

ich habe mir die seit dem 01.08.2013 gültigen KdU für Arnsberg/NRW mal herausgesucht. Bin mir allerdings nicht sicher, was nun der wer ist der für uns ausschlaggebend ist( da beide beträge genannt sind) in der KDU steht für 4 Peronen : altes konzept: 548,81 € aktuell: 575,30 € (aussage jedes anderen Amt-Mitarbeiters) 40% Perzentil : 504,45€ 45% perzentil:514,90€ (aussage meiner SB) Median: 514,90€

da ich da leider nicht durchblicke wäre es super, wenn mir jemand sagen könnte welcher dieser beträge denn nun für uns relevant sind.

ausserdem, würde ich gerne erfragen, da die wohnung ja 20 euro über dem liegt was die SB sagt , ob ich diese trotzdem anmieten kann und die 20€ selber zahle und trotzdem den umzug sowie renovierung usw bezahlt bekomme. ein widerspruch würde zeitlich nicht hinhauen, da ich die wohnung bis diesen mittwoch kündigen muss und den neuen MV bis dahin unterschrieben haben muss.

bekomme am montag bescheid, allerdings habe ich schreckliche angst, dass die wohnung angelehnt wird. Wir suchen nun schon seit fast 2 jahren aufgrund von schimmel und der gesundheit und baulichen mängeln die erst im alltag auffielen.

vielen dank für eure antworten im voraus :)

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Ich kenne die Sätze in NRW zwar nicht, aber im Prinzip solltest du dir "einfach" vom zuständigen Amt schriftlich geben lassen, bis zu welcher Gesamtmiete !!! sie die Leistungen bewilligen würden !

Darauf kannst du bestehen, denn das ist dein Recht und ich habe extra noch einen Begriff eingeführt, den du so nicht benutzt hast, damit du am Ende die entscheidenden Zahlen genannt bekommst.

Leider führen manche Vermieter immer noch Nettokaltmieten auf, in denen dann grundlegende Betriebskosten fehlen, durch die sich dann, die eigentlich entscheidende Bruttokaltmiete, ergeben würde, zu der man dann die individuellen Betriebs- und Heizkosten hinzurechnet, was dann wiederum die Gesamt(warm)miete ergibt und schlussendlich ist diese entscheidend.

Was den Überhang angeht, wobei ich der Meinung bin, dass bei vier Personen der Satz eigentlich sogar höher sein müsste, so kannst du diesen selbst übernehmen, da das Amt dir/euch eben maximal das bewilligt, was momentan zulässig ist.

Allerdings kann man dann immer noch einen Antrag auf Übernahme der gesamten Kosten stellen und manchmal bringt das auch was.

Was das Zeitfenster angeht, da solltest du auch keine Panik schieben, denn ........... auch hierbei kannst du beantragen, dass das Amt zumindest für einen Monat die Kosten für BEIDE Wohnungen übernimmt - Begründung: zeitlich nicht anders einzurichten und keine Rücklagen um die Doppelmiete selbst zu übernehmen !

Gerade wenn der zukünftige Vermieter die Wohnung zu einem bestimmten Termin vermietet haben will und es für den Antragssteller sonst keine Alternativen gibt, ist das Amt in der Sorgfaltspflicht !

Ebenso könnt ihr die Übernahme der Kaution auf Darlehenbasis beantragen, da ihr ja scheinbar wirklich keinerlei Rücklagen habt und diese daher ebenfalls nicht selbst zahlen könnt.

Das läuft dann so ab, dass ihr die Übernahme bestätigt bekommt, damit zur Bank geht, ein Kautionskonto eröffnet, auf welches das Amt dann die Zahlung vornimmt. Mit den Unterlagen geht es dann zum Vermieter und gleichzeitig lässt sich das Amt von euch eine "Abtretung" unterschreiben, durch die es beim erneuten Umzug Zugriff auf das Kautionskonto bekommt.

Sollte bei einem erneuten Umzug der Vermieter irgendwelche Kosten geltend machen und sich dadurch die Summe auf dem Kautionskonto verringern, müsstet ihr diese Differenz dann selbst tragen, aber das nur nebenbei erwähnt. ;-)

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Zu wenige Angaben.

Bundesland/Kreis, wie viel Berufserfahrung, erwerbslos oder noch in aktivem Arbeitsverhältnis, bisheriger Verdienst mit/ohne Schitdienst

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Was hier direkt wieder für selbstgerechter und besserwisserischer Müll kommt, traurig.

Entscheidend dafür, ob ihr Unterstützung zusteht, ist ganz einfach die Frage: hat sie sich jeweils nur für einen Tag arbeitsunfähig gemeldet, oder ist sie beim Arzt gewesen, inklusive Bescheinigung ?

Hat sie diese, gibt es normalerweise keine Probleme, ohne selbige kommt es auf den Mitarbeiter der ARGE an.

Ausgleichen kann sie immer, aber Mitteilung nicht vergessen.

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Also .............. was ich an deiner Stelle tun würde, ist Folgendes:

es wird zwar nicht ganz leicht sein, aber wenn du z. B. nachweisen kannst, dass du die Kaution eigentlich nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kannst/konntest, das Jobcenter dir vorher aber den Umzug quasi "bestätigt" haben sollte, dann kannst du die Übernahme der Kaution durch das Jobcenter beantragen !

Diese wird dir dann als "Darlehen" gewährt und die Rückzahlung wird mit Beendigung des Mietverhältnisses sofort fällig.

Ob du das jetzt noch so hinbiegen kannst erschließt sich mir aus den Angaben nicht, aber ich habe das bei meiner jetzigen Wohnung genau so gemacht, wobei ich beim Umzug schon erwerbslos gewesen bin, während du es ja eigentlich erst danach geworden bist.

Ferner darf eine Urlaubsabgeltung eigentlich nicht dafür sorgen, dass der Empfänger der Sozialleistung in einem laufenden Monat unterhalb des ihm sonst zustehenden Satzes fällt, da dieser nun einmal das Minimum darstellt, aber vermutlich bist du nicht auf die Idee gekommen anzugeben, dass du einen Teil der Zahlung zum Ausgleich ausstehender Raten, Beiträge oder ähnlichem verwenden musst.

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Wurde das Geld von einer Sachbearbeiterin angewiesen, oder hast du es schriftlich, dass das Geld tatsächlich gezahlt wurde ?

Da gibt es nämlich einen gravierenden Unterschied, denn im ersten Fall geht die Sache danach erst nach Nürnberg, wird dort endgültig verarbeitet und erst anschließend geht das Geld wirklich raus.

Daher kann man nach dem Gespräch mit einem Mitarbeiter eigentlich immer von vier oder fünf Arbeitstagen ausgehen, zwei bis drei für die tatsächliche Anweisung und bis zu zwei für die Banklaufzeiten.

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Die Antwort war korrekt !

Das Jobcenter wird die Kosten allerdings nicht komplett übernehmen, sondern nur zum Teil, wobei die genaue Höhe individuell berechnet wird.

Du solltest, mit Unterstützung, zum Jobcenter gehen und das dem dort zuständigen Mitarbeiter schildern, denn ich vermute jetzt mal, dass du generell eh schon von dort Unterstützung beziehst, oder bekommst du zur Zeit eine Rente ?

Bekommst du Unterstützung, also ALG-II oder eine vergleichbare Sozialleistung, so ist das Jobcenter verpflichtet, dir bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz die größtmögliche Unterstützung zukommen zu lassen.

In jedem Fall müsste diese Freundin den Reitstall ganz normal als Unternehmerin betreiben und einer von euch beiden müsste dann einen entsprechenden Antrag stellen.

Bei mir war das damals so, dass ich direkt vom Jobcenter ein Formular bekommen habe, dass der Arbeitgeber ausfüllen musste, durch das dann für ein Jahr 60 Prozent des Gehaltes übernommen bzw. gefördert wurden.

Bei Ausbildungsplätzen ist es etwas anders, aber generell ähnelt sich das Verfahren, du solltest dich nur darauf einstellen, vermutlich wirklich diverse Gutachten bzw. Atteste vorlegen zu müssen, was aber, so lese ich das heraus, kein Problem darstellen sollte.

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Schwanger und trotzdem Geldsperre?

Also bei mir ist die Sache ein wenig kompliziert. Ich wohne in einer 1-Raumwohnung, absolviere zur Zeit noch eine Ausbildung zur Ergotherapeutin, für die ich täglich um 4 aufstehen muss und mit dem Zug zur Schule fahren muss und erst abends gegen 18Uhr wieder zuhause eintreffe. Das kostet mich im Monat locker 200€ Fahrgeld. Ich beziehe Schüler-Bafög in Höhe von 370€ und habe einen Minijob auf 400€ Basis. Jetzt ist es so, dass ich ungewollt in der 11. Woche schwanger bin und für mich beschlossen habe, die Ausbildung nicht weiter zu machen, da es unter diesen Umständen unmöglich schaffbar für mich ist. Ich bin jetzt schon nur "mittelmäßig" in der Schule und mit Kind würde dies alles noch schwieriger werden, außerdem kann ich mein Kind keine 14 Stunden am Tag abgeben. Da ich bereits eine abgeschlossene Ausbildung zur Hotelfachfrau absolviert habe, sehe ich den Abbruch der jetzigen Ausbildung nicht unbedingt als Weltuntergang an. Allerdings wäre ich vorerst arbeitslos und kann mir unmöglich eine größere Wohnung leisten, deshalb war ich auf dem Amt und habe die Auskunft bekommen, dass dies mit ALG 2 alles abgedeckt werden würde. Und ich wäre ja nicht ewig zu Hause, sondern würde nach dem Babyjahr sofort wieder arbeiten wollen. Jetzt aber mein Problem, wenn ich die Ausbildung kündige, bekomme ich eine 3-monatige Geldsperre. Ich bin total ratlos, denn mit dem 400€ Job alleine kann ich gerade mal meine Miete und Strom für meine jetzige Wohnung zahlen. Wie soll ich da noch etwas zu essen kaufen usw usw???????? Gibt es irgendwelche Hilfen, die ich für diese 3 Monate in Anspruch nehmen kann? Ich wäre dann im 5. Monate und kann doch als Schwangere nicht hungern :(

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Also ........ die richtige Vorgehensweise wäre in diesem Fall wohl die Folgende:

  1. ab zum Arzt bzw. Psychologen, den Fall schildern und von diesem ein Attest, noch besser ein Gutachten einholen.

Das kostet zwar, aber um die Reihenfolge einzuhalten wäre es sinnvoll, das Geld aufzubringen.

  1. mit diesem Attest zum Jobcenter und dort bestätigen lassen, schriftlich !!!!, dass sie auf Grund dieses Attestes die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses als "zweckmäßig" erachten.

  2. dann dieses Ausbildungsverhältnis kündigen und gleichzeitig einen Antrag auf Unterstützung stellen, so als wenn du ganz "normal" arbeitslos geworden wärst.

Die Unterstützung beginnt dann natürlich erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und da du noch recht früh "unterwegs" bist, würde ich alle weiteren Wellen vermeiden, also die Kündigungsfrist in jedem Fall einhalten, zur Not mit Urlaubstagen oder Arbeitsunfähigkeit.

Im Normalfall, also wenn du nicht gerade auf eine/n völlig unfähigen Mitarbeiter/in triffst, bekommst dann du dann ab dem ersten Tag nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses sowohl deine Miete, als auch den jeweiligen Satz an Unterstützung.

In JEDEM Fall, egal ob du die Reihenfolge einhalten kannst oder nicht, steht dir vom ersten Tag an die Übernahme der Miete zu, da du ansonsten von Obdachlosigkeit bedroht wärst und das hat das jeweilige Jobcenter zu verhindern.

Da du zudem demnächst auch über den Zeitraum eines legalen Abbruchs hinaus bist, unterliegst du zudem einem besonderen Schutzanspruch und auch deswegen solltest du dir vom Arzt die Schwangerschaft bzw. den Zeitpunkt bestätigen lassen.

Es wäre zwar möglich, dass sie dich schikanieren wollen und dir statt der Sozialhilfe bzw. dem ALG-II nur Gutscheine geben wollen, aber dagegen kannst du dich wehren, zumal das dann auch nur für die Zeit der ominösen Sperre gelten würde, die du aber bei Einhaltung der Reihenfolge gar nicht fürchten musst.

Falls es bei euch so etwas gibt, dann informiere dich mal über Unterstützung seitens der Caritas oder ähnlichen Vereinen, die begleiten dich im Notfall auch zum Jobcenter und haben meistens Leute, die sich wirklich auskennen !

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Also was Sachsen-Anhalt angeht, kann ich das nicht exakt sagen, aber normalerweise ist es so, dass WGs inzwischen wie normale Lebensgemeinschaften gewertet werden.

Das bedeutet, dass mit jeder zusätzlichen Person die maximale Gesamtmiete ansteigt, die man dann wiederum durch die Anzahl der Bewohner teilen sollte, oder nach Quadratmetern.

Als ich das letzte mal in einer Art WG gewohnt habe, da haben wir beide die jeweils maximale Unterstützung bekommen, aber die Vorschriften haben sich seit 2007 mehrfach geändert.

Schau mal nach, ob es bei euch in der Gegend so eine Art Verein gibt, die beratend bei Problemen mit der ARGE bzw. der Wohngeldstelle helfen.

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Die gibt es, aber normalerweise sind die den Business-Kunden vorbehalten, aber die kann man ja eventuell freundlich fragen, ob man da mal für eine Stunde was dranhängen darf, oder falls nicht alle vergeben sind, dann eben eine der Flugbegleiterinnen fragen.

Bei den "all-eco" Maschinen dürfte es aber vermutlich keine geben.

Aus dem Grund hab ich mir einen zweiten Akku gekauft, bevor man in der Luft hängt oder jemandem in den Hintern kriechen muss ..........

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Kommt immer auf die Flugdauer an. Irgendwo stand mal was von "unter/bis vier Stunden Reisedauer" = Snacks, darüber hinaus gibt es eine warme Mahlzeit und je nachdem dann noch einen Snack.

Gerade bei Airberlin findet man solche Angaben sehr leicht auf der Homepage .....

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Die Sache ist so: die 2,1 Millionen Euro werden bei einer gewissen Gesellschaft eingezahlt und liegen dort fest !

Die Gesellschaft zahlt dafür monatlich die 7.500 Euro Sofortrente aus und zwar wirklich lebenslang, wobei die Rente inzwischen sogar übertragbar ist !

Aus diesem Grund bekommt man nicht zig Millionen, wenn man noch ewig lange lebt, sondern eben jeden Monat 7.500 Euro und das unabhängig von den tatsächlich marktüblichen Zinsen, was im Umkehrschluss bedeutet, das diese Gesellschaft theoretisch sogar mehr einnehmen kann, aber da es eine gemeinnützige Unternehmung ist, darf diese den zusätzlichen Gewinn nicht "behalten", sondern investiert ihn eben anderweitig,

Die 2,1 Millionen Euro liegen dort quasi genauso sicher, wie bei irgendeiner beliebiegen Bank, mit dem Unterschied, das man sie nie ausgezahlt bekommen kann, während man das bei einer Geschäftsbank natürlich kann, mit den entsprechenden Fristen.

Eine kleine Suche bei Wikipedia häte diese Frage übrigens auch beantwortet und zwar richtig ...........

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Die Frage ist nicht, ob es sich um eine gewerbliche Tätogkeit handelt, sondern ob es "wiederkehrende Einkünfte im Rahmen einer Erwerbstätigkeit sind" und das ist bei gelegentlichen Verkäufen nicht der Fall.

Es ist vielmehr das Gegenteil der Fall, das Amt darf froh sein, das du etwas tust, zudem du nicht verpflichtet bist !

Dreh den Spieß um und beantrage in Zukunft wirklich jede Kleinigkeit, wobei du im Normalfall deine Medikamente, so sie den im Pauschalbetrag des ALGII enthaltenen Satz überschreiten, ebenfalls bezahlt bekommst !

Auf deinen eBay-Namen können sie unter Umständen durch die Vorlage von Kontoauszügen gekommen sein, weswegen man so etwas auch nie "von sich aus" vorlegen sollte.

Wenn das Jobcenter eine Vermutung hat, dann müssen sie dir diese Sache beweisen und zwar ohne dein Zutun !

Nicht zuletzt hat jeder Hilfe-Empfänger eine gewisse Summe "Vermögen" pro Lebensjahr frei und allein deswegen dürfte sich die SB restlos lächerlich machen, wenn sie die Sache weiterverfolgt.

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Gegenfrage: warum stellen so viele Leute so dumme Fragen ?

Warum polemisieren so viele dumme Leute auf genau diese Weise und das auch noch mit so einer miesen Rechtschreibung ?

Vorurteile sind doch echt was tolles, oder ?

Genauso schlimm und dumm sind allerdings viele Antworten hier, vor allem von den Leuten, die meinen sich rechtfertigen zu müssen.

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Nein, die Arge darf das nicht, weil

Kommentar steht weiter unten, Stichwort: Mitwirkungspflicht und Eigenverantwortlichkeit.

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Ich würde eher sagen, Nein.

Im Normalfall zahlt die ARGE solche Dinge nur dann, wenn ein verbindliches Angebot oder ein "Vorvertrag" besteht, ähnlich wie bei der Fahrerlaubnis.

Leider garantiert dieser "Schein" nicht, dass du auch in anderern Studios direkt einen Job bekommen würdest, geschweige denn, das er deine Chancen generell steigern würde, da er nun mal auf ein kleines Spektrum beschränkt ist.

Versuchen sollte man es aber trotzdem

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Du hast Recht, alles das, was vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit "gewesen" ist, geht die ARGE nichts an.

Aus diesem Grund haben die keinerlei Zugriff auf dieses Guthaben, du solltest aber bedenken, dass dieses Guthaben zu dem gerechnet wird, was dir laut SGB als "Freiraum" zusteht.

Die geplante Erhöhung auf 250 / 275 Euro pro Lebensjahr ist noch nicht durch, daher musst du eben schauen, ob das mit den aktuell noch gültigen Sätzen hinhaut.

Es kann zwar passieren, das ein üebreifriger Mitarbeite meint das Guthaben anrechnen zu wollen, aber mit einem Widerspruch ist das dann ganz schnell erledigt.

Eine Meldung deinerseits wäre auch nicht nötig gewesen.

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Bei dir handelt es sich rechtlich gesehen nicht um "Erstausstattung", sondern um Ersatz, weswegen die Gewährung eines Darlehens sogar schon als großzügig anzusehen ist !

Eine echte Erstausstattung bekommen normalerweise nur Personen, die älter als 25 sind, wirklich das erste Mal eine eigene Wohnung beziehen und dabei bedürftig sind, z. B. weil die Eltern wirtschaftlich nicht in der Lage sind etwas beizusteuern.

Die andere Form von "Erstausstattung" bezieht sich auf Schwangere, was bei dir nicht zutreffend sein dürfte.

Zieht man also mit 21 zu Hause aus und mit einem Partner zusammen, bekommt man nichts, wenn man Pech hat sogar gar nichts, wenn man sich vor dem 25ten Lebensjahr wieder trennt.

Es gibt zwar Härtefallregelungen, aber das zieht sich.

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Auch hier noch einmal: es gibt generell keine Grenzen bei der Größe des Wohnraumes, solange die Kosten "angemessen" sind.

Beispiel: ein Wohnung mit 40 qm kann durchaus als "unangemessen" eingestuft werden, wenn auf Grund diverser Umstände die Miete über dem Satz liegt und das, weil die Nebenkosten extrem hoch sind.

Auf der anderen Seite kann man durchaus auch über 60 qm als angemessen bekommen, so lange die Miete eben im entsprechenden Bereich liegt.

Ich hab selbst über 60 qm, alleinstehend und liege inzwischen auch oberhalb des Satzes, den man bei einer Neuanmietung bewilligt bekommt, aber es gab schon beim Bezug keinerlei Probleme !

Ergo: es geht in erster Linie immer um die Höchstgrenzen, die QM kommen erst dann zum Tragen, wenn die ARGE irgendwelche Mauscheleien vermutet, bpsw. wenn über Verwandschtaftsverhältnisse Wohnungen "angemietet" werden können, die sonst eine deutlich höhere Miete erzielen würden.

Ansonsten hat ernie das schon gut erklärt, da geht es darum, wie oft bzw, lange die Kinder da sind, denn für einige Tage sieht die ARGE auch das Schlafen auf der Couch oder einem Feldbett als ausreichend an, leider.

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