Leider sind die letzten Kommentare zum Thread eine Katstrophe. Wir reden hier nicht zwingend von jugendlichen Schülern. Leider wird so auch in Grundschulen verfahren! Die Schulen sind dazu verpflichtet den SChulweg der Kinder so sicher wie möglich zu gestalten.Kinder, insbesondere Schulkinder, benutzen regelmäßig bestimmte Wege, deshalb müssen auf diesen festgelegten Wegen die Gefahren so weit wie möglich reduziert werden – zum Beispiel durch Schulwegpläne, die sich seit vielen Jahren bewähren. Laut Runderlass des Bildungsministeriums zur Verkehrserziehung und Schulwegsicherung vom 12.09.2002 „fertigt die Schulleiterin oder der Schulleiter in Zusammenarbeit mit dem Schulelternbeirat, den Polizeiverkehrslehrerinnen und –lehrern, den jeweils zuständigen Polizeidienststellen und den Kommunalbehörden einen Schulwegplan und aktualisiert ihn ggf. jährlich“, und zwar auf der Grundlage eines Schulkonferenzbeschlusses. Sollten Kinder, auf Grund der Ignoranz und des Auslebens von autorotären Neigungen, Kinder erhöhten Gefahren ausgesetzt werden, ist dies als vorsätzliches Verhalten zu werten. Hier werden alle symbiotisch verfassten Sicherungspläne ignoriert. Zum einen setzt sich der Lehrer damit über die Schulkonferenzbeschlüsse hinweg, zum anderen, setzt er vorsetzlich seine Schutzbefohlene erhöhten Gefahren aus. Absolutes "no go"! Bei Fehlverhalten ist das Einschränken von Pausen ok, nach Schulschluß nicht!

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