§ 21, 1a StVO mit Wirkung vom 1. April 1993  Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen  auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt *) und für das Kindeeignet sind.  Daraus folgt, dass die Anschnallpflicht in Rückhalteeinrichtungen für Kinder dann nicht gilt, wenn:  die Kinder das 12. Lebensjahr überschritten haben.  oder 150 cm oder größer sind.  oder auf solchen Kfz-Sitzen befördert werden, für die keine Gurte vorgeschrieben/ vorhanden sind, z.B. Zusatz- oder Notsitze. Dies gilt aber nur, wenn Sitze, für die Gurte erforderlich sind, bereits besetzt sind. oder keine amtlich genehmigten Kindersitze für das Kind  verfügbar sind. Dies trifft z.B. für Kinder der Gewichtsklasse III (bis 36 kg) zu, wenn sie auf dem hinteren Mittelsitz befördert werden und dieser - wie üblich - mit einem Beckengurt ausgerüstet ist, für den ein Sitzkissen nicht geeignet und zugelassen ist. In diesem Fall wird durch das Bundesverkehrsministeriums die Sicherung nur mit Beckengurt empfohlen.  Weitere gesetzliche Ausnahmen für die Anschnallpflicht  Kinder auf Rücksitzen, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen keine Möglichkeit der Befestigung von Kindersicherungseinrichtungen mehr besteht.  Behinderte Kinder dürfen auch in nicht zugelassenen Sitzen (orthopädische Sitze) befördert werden.  Hinweise  Der/Die FahrerIn  muss alle Mitfahrer auf die Anschnallpflicht hinweisen und diese insbesondere bei Kindern auch überwachen. Er/Sie darf dieFahrt  erst dann beginnen wenn alle angeschnallt sind. Beachtet er/sie dieses nicht, so handelt er/sie nach geltender Rechtssprechung u.U. grob fahrlässig.  Nichtbeachtung der Anschnallpflicht  Verstöße gegen die gesetzliche Anschnallpflicht wird in Deutschland mit einer Verwarnung in Höhe von 30,- € belegt der Transport  von mehreren Kindern ohne entsprechende Sicherung wird allerdings mit einem Bußgeld in Höhe von 50,- € und einem Punkt im Bundesverkehrszentralregister zu Lasten des Fahrers geahndet.  Bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Anschnallpflicht bleibt der Versicherungsschutz für das einzelne Kind/den einzelnen Mitfahrer jedoch erhalten. 

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Samsung Galaxy S2, gut

Also ich hab das galaxy s2 und bin voll und ganz zufrieden damit. Samsung ist meiner meinung nach in der entwicklung weiter als appl, wenn man bedenkt dass das galaxy s2 letztes Jahr im Februar schon rauskam und das iphone erst oktober glaub ich und das iphone blos die sprachsteuerung mehr hat.

hier kannste dir mal anschauen was ich meine

http://www.allaboutsamsung.de/wp-content/uploads/2011/10/iPhone4s_vs_galaxys2.png?9d7bd4

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Am Anfang ist das normal da es ja so zu sagen noch eine frische wunde ist. Nur wenn es anfängt zu nässen, also sich entzündet solltest du besser zum arzt gehen.

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Ausser du machst privatinsolvenz. Musste 6Jahre lang ja und amen sagen und kannst keine Verträge mehr in dieser Zeit machen, aber danach bitte schuldenfrei

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Ich weiß es leider nicht genau aber ich würde mal auf einen fahrausweis für flurförderzeuge tippen. oder anders ausgedrückt nen kleinen staplerschein

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Lol man waechst bis zum 21. Lebensjahr

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festplatte komplett formatieren und system neu aufspielen

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Tagsueber schlafen^^ Aber earum willst du denn die nacht durch machen wenn du eh nichts machen kannst??? Versteh den sinn nicht so ganz

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Bei elektroartikeln auf jedenfall. aber wenn du dir z.B. Schutzfolien fuers handydisplay bestellst brauchste keinen zu bezahlen. kommt glaub ich auch auf den kaufpreis an. hatte mir auch 3d brillen fuer meinen samsung fernseher aus korea bestellt. Kaufpreis lag bei 42eur. musste das packet dann beim zoll abholen und nochmal 8eur zollgebuehren zahlen.

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