ursprünglich als Übergangslösung nach einer Trennung mietete ich Anfang letzten Jahres eine Zeitwohnung , welche als Monteursunterkunft gedacht war an, meldete dort umgehend einen Wohnsitz. (Mit Wissen und auf Drängen der Vermieterin)
Nun gefällt es mir hier, ich will hier bleiben, die relativ hohe Miete ist mir egal.Wie gesagt, es gibt keine Nebenkostenabrechnung, auch nicht Strom oder GEZ.
Meine Vermieterin sagt mir zu, dass ich hier langfristig bleiben kann, auch demnächst mit Partner, trotzdem stört mich das 4 wöchige, auch vom Vermieter ohne wichtigen Grund ausübbare Kündiguingsrecht.
Greift durch die Art der Vertragshandhabung nicht BGB trotz - für Zeitmietverträge typische - nicht abzurechnender Nebenkosten ??
Eine Mietende ist lt Vertrag nicht vorgesehen, wohl aber 4 Wochen Kündigungsfrist.
Wer weiss Rat ??
Wüsste ich sicher, dass BGB greift, könnte ich alles belassen, im Falle des Falles jedoch die kurze Frist für mich in Anspruch nehmen.-:)
Ich vertraue meiner Vermieterin, wir haben ein gutes Verhältnis, bin aber erfahren genug, um zu wissen, dass im Leben Unvorhersehbarkeiten eintreten können, welche vorherige Absicherung wichtiger Lebensparameter, wie zum Beispiel der Wohnsituation, erfordern