Für alle die jetzt sagen es sei mehr gewesen, ja das Kind war nach der Geburt gleich bei Pflege Eltern da die Mutter durch die frühgeburt und der Entstehung keine liebe aufbauen kann was jetzt durch eine Therapie behoben ist. Damals hieß es kindes wohl da die Gefahr der seelischen Beschädigung bestand dagegen ist sie vorgegangen und hat das kind wieder bekommen da im oberlandes Gericht raus kam das es keine kindes wohl Gefährdung war. Wer es nicht glaubt kam von dir das Urteil bekommen. Das Jugendamt hat auch keine Hilfestellung gegeben wo ich mich Frage wie dann die Mutter richtig handeln Soll?! 

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so damit alle die mich anscheinend nicht so recht verstanden haben meine frage auch wirklich richtig verstehen:

Ich kann das schloss nicht tauschen da wir ein Schließsystem haben und somit müsste ich erst das ganze schlüsselsystem wechseln lassen und allen Mitbewohnern von der unteren Haustür zumindest einen schlüssel geben wozu ich aber die Inhaber karte brauche um das wechseln zu lassen die hab ich nicht bin schließlich nicht der Inhaber. Das obere schloss ist der gleiche schlüssel wie das schloss oben an der haustür

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