Ich finde:

Liebe muss man sich nicht verdienen. "Wenn du nicht dies und jenes tust, passiert das und das...!"....dies sind Drohungen, welche andere unter Druck setzen können (in diesem Fall dich); ob nun in einer Freundschaft, Liebesbeziehung oder in einer Vater-Kind Beziehung. Diese Radikalmassnahmen sprechen nur dafür, dass dein Vater selbst große Angst vor Verletzungen hat. Bevor er sich mit eventuell schmerzlichen Auseinandersetzungen befassen muss, klappt er lieber das Buch zu, rennt weg...Thema erledigt. Such das Gespräch mit deinem Vater, lade ihn auf einen Kaffee ein oder sonstiges und sprich das an. Sag ihm, welche Gedanken du dir machst und das er dir mit solchen Aussagen Angst macht. Womöglich ist ihm nicht wirklich bewusst, was er da sagt. Übrigens: meine Eltern waren genauso. Nachdem sie mich mehrere Male verstossen haben, weil ich nicht auf ihre Drohungen eingegangen bin und meine eigenen Entscheidungen treffen wollte, habe ich mich mit 30 von meinen Eltern gelöst und lebe nun nach meinen Vorstellungen. In dem Fall haben die Gespräche nicht geholfen, ich jedoch fühle mich um vieles erleichtert.

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Nach 17 Jahren Ehe dürften noch sehr viele Abhängigkeiten zwischen den beiden bestehen. Das fängt an bei den Kindern der beiden und geht hin bis zu "eingebildeten Verpflichtungen", die womöglich bestehen. Ich selbst bin seit mehr als 2 Jahren mit einem Mann zusammen, der 8 Jahre verheiratet war, 2 Kinder aus dieser Ehe hat und nach wie vor in regelmässigem Kontakt mit seiner Ex-Frau steht. Das er noch seinen Ehering bei sich trägt und seine neue Partnerin scheinbar verleumnet, muss nicht zwingend etwas "böses" bedeuten. Die Frage wäre: seit wann sind die beiden getrennt? Vielleicht glaubt er sich "noch" keine neue Partnerin zugestehen zu dürfen. Vielleicht hat er "Angst", seiner Ex-Frau zu sagen, dass es eine neue Frau an seiner Seite gibt. Man kann doch schlecht nachvollziehen, wie die beiden zueinander standen bzw ob sie in irgendeiner Art Druck ausübt. Deine Freundin sollte das Gespräch mit ihm suchen. Aus meinen Erfahrungen kann ich nur sagen: es ist nicht leicht mit einem Mann zusammen zu sein, der Kinder hat und aufgrund dieser Tatsache sich natürlich mit seiner Ex-Frau weiter auseinandersetzen muss. Dazu gehört schon eine riesen Portion Verständnis und Toleranz. Im Auge behalten würde ich es dennoch.

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Die Frist beträgt 7-10 Werktage, danach kannst du den Verkäufer mal freundlich anschreiben. Schau aber nochmal nach den beschriebenen Lieferfristen in der Artikelbeschreibung. Sollte sich nichts tun, kannst du erstmal nur über Probleme klären gehen. So wie ich das lese, hast du nicht via PayPal bezahlt; in dem Falle könntest du den Käuferschutz beantragen.

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Der Verkäufer zahlt eine Gebühr für das Einstellen seiner Artikel ( weiteres unter eBay -> Hilfe -> Gebühren ). Weiterhin zahlt der Verkäufer eine Verkaufsprovision für den verkauften Artikel, diese ist abhängig vom Preis des verkauften Artikels. Als Käufer hast du keinerlei Gebühren. Du zahlst nur den Preis des erworbenen Artikels sowie die dafür anfallenden Versandgebühren.

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Dies dient im Grunde zu deinem Schutz. Das mag banal klingen, ist aber so. Der Käufer ist derjenige, der die erste "Aktion" startet indem er die Ware bezahlt; erst danach sendest du die Ware. Bezahlt ein Käufer nicht oder viel zu spät und du bewertest ihn negativ, ist es sehr wahrscheinlich, dass du von dem Käufer ebenso eine negative Bewertung erhälst, oftmals als Rachehandlung, obwohl du deinen Teil des Kaufvertrages zu 100% und innerhalb der gegebenen Fristen eingehalten hast. Was du als Verkäufer machen kannst: verwarne den Käufer. Ist dieser ein permanent nicht zahlender Käufer und erhält mehrere Verwarnungen, kann das zur Einschränkung seines Accounts führen. Vorab sollte man denjenigen dennoch mal anschreiben und mal höflich nachfragen: der Käufer könnte ebenso gut gerade PC-Probleme haben oder aber auch krank sein.

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Nörgelt der denn dich voll oder nörgelt der einfach nur vor sich her? Wenn er dich vollnörgelt, würde ich ihn direkt darauf ansprechen. Nörgelt er nur so vor sich her, würde ich es ignorieren. Auch solche Menschen gibt es, vielleicht nervt ihn ja deine gute Laune ;-)

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Das ist recht ungünstig formuliert. Natürlich kann dich niemand dazu verpflichten, einen Vertrag über die komplette Regelleistung bei Telecolumbus abzuschliessen. Wenn du beispielsweise kein TV schaust, brauchst du auch keinen analogen Abschluss. Was der Vermieter eigentlich sagen wollte, ist womöglich: dein zuständiger Kabelnetzanbieter ist Telecolumbus. Dahingehend hast du also keine Wahl. Würdest du zu KDG wechseln wollen, ginge dies nicht, da die Kabel in der betreffenden Liegenschaft zu Telecolumbus gehören. Du hast sozusagen keine Wahl, was den Anbieter betrifft.

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Die Vertragskündigung ist kein Problem. Wenn KDG in deiner neuen Wohnung kein Kabelnetzanbieter ist, kannst du den Vertrag kündigen, auch jetzt schon. Sende eine Kopie des Kündigungsschreibens deines Vermieters zu KDG. Diese prüfen, ob sie in deiner neuen Wohngegend zuständig sind. Sind sie es, läuft dein Vertrag weiter, sind sie es nicht, bist du am 30.06.09 raus aus dem Vertrag. Wichtig ist: immer ein Nachweis über einen Auszug aus der Wohnung sowie die Angabe der neuen Anschrift.

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Hat denn dein zukünftiger Ex-Mann erst den alten Vertrag gekündigt? Eine Rufnummernportierung ist im Grunde kein Problem, es sei denn, der alte Vertrag wird zuerst gekündigt ( somit ja auch die Telefonnummer ). Geht das Portierungsschreiben erst danach raus, kannst du kaum noch was machen. Ein weiteres Problem kann sein, dass der alte Vertrag auf deinen Ex-Mann lief. Vertragsbestände lassen sich nicht auf einen anderen Namen übertragen, auch nicht, wenn es sich hierbei um deinen Ex-Mann handelt. Kabel Deutschland, Telecolumbus und sämtliche Anbieter dieser Art nehmen Verträge nur auf einen Namen auf, nicht auf Ehepaare. Was du machen könntest: ruf bei der Telekom an, denen gehört die Nummer. Kabel Deutschland kann im Falle einer Ablehnung wenig tun, ausser vielleicht mal ihr Personal dahingehend schulen, dass sie all die hier von mir beschriebenen Dinge wissen sollten ;-)

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Wenn man aus der alten Wohnung auszieht in eine neue und KDG ist kein Anbieter für die neue Wohnung, dann ist man mit einer Kopie einer Ummeldebestätigung oder einer Kopie des Kündigungsschreibens des alten Vermieters zum Ende des alten Mietvertrages auch raus aus dem Vertrag bei KDG. Ist KDG jedoch für die neue Wohnung ebenso Anbieter, so läuft dein Vertrag ganz normal weiter, da du auch bei einem Kabelnetzanbieter eine Vertragslaufzeit hast. Somit kündigt KDG deinen Vertrag zum Ende deiner Vertragslaufzeit, das wäre dann wohl der 01.10.2009. Was du machen kannst: ruf bei KDG an. Um die normalen monatlichen Gebühren, welche du zurückgebucht hast, wirst du nicht drum herum kommen, aber KDG könnte dir die Mahngebühren erlassen. Hast du das schriftlich, das es keinen Gestattungsvertrag laut deines Vermieters gibt? Wenn ja, handelt es sich um eine "Falsche Auskunft" seitens KDG. Das dann nochmal telefonisch anmerken und schriftlich nachreichen.

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Sicher!

Amazon halte ich für sicher, zumindest hatte ich noch nie Probleme jeglicher Art. Was das sichere Einkaufen bei ebay betrifft: das liegt weniger an ebay, vielmehr an den Anbietern bei denen du kaufst. Lies dir immer die Artikelbeschreibung sowie Versand- und Lieferfristen genau durch; die Bewertungen eines Verkäufers ebenso. Ist dir etwas unklar, stelle erst deine Fragen an den Verkäufer, bevor du bietest.

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In dem Moment, in dem du bietest, bestätigst du die damit verbundenen Vertragsbedingungen des Anbieters. Stand zu diesem Zeitpunkt keine Versandgebühr in der Artikelbeschreibung oder in den Versand- und Lieferkosten, musst du sie nicht bezahlen. Wende dich erstmal direkt an den Verkäufer. Wenn das nichts hilft, geh über "Probleme klären".

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Nein. Das darfst du nicht. Schliesslich möchte ebay, dass auf deren Plattform die Artikel verkauft werden ( Verkaufsprovision ). Solche Angebote werden entfernt, wenn ebay darauf aufmerksam wird.

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Nein, das kannst du nicht, da es sich um einen Kaufvertrag handelt. Was du machen kannst: schreib den Verkäufer an, wenn dieser sein "okay" zum Rücktritt des Kaufvertrages gibt, dann kannst du zurücktreten.

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Ähnliches hatte ich mit 15, nun bin ich 30. Erstmal schliesse ich mich meiner Vorgängerin lalaluleila an: bitte keine Schule schwänzen. Das fällt alles auf dich zurück. Deine Mum kann ich verstehen, im Grunde sieht sie es aus anderer Sicht, da sie all die Erfahrungen, die du noch machen darfst, schon gemacht hat. Und letztlich wird sie diejenige sein, die dich wieder auffängt, wenn es dir schlecht geht. Andererseits verstehe ich auch dich gut: ist man verliebt, ist es manchmal schwierig objektiv zu sehen und zu handeln. Nimm den jungen Mann mal richtig unter die Lupe und stürze dich nicht übereilt in die Sache. Immerhin hat er dir schon einmal das "Herz gebrochen", dementsprechend darf er sich mal ein wenig ins Zeug legen, wenn er dich tatsächlich möchte. Prüfe wie er sich dir gegenüber verhält: hört er dir zu, stellt er Fragen zu deiner Person, hält er Dinge ein, die er verspricht, etc. Hinterfrage vieles, was dir vielleicht unklar ist. Grundsätzlich finde ich, solltest du deine eigenen Erfahrungen machen. Um schöne wie auch schmerzliche Erfahrungen kommen wir alle nicht drum rum und wie heisst es so schön: aus Fehlern kann man nur lernen. Nur sollte er dich wieder "verarschen", schiess ihn ab und versuch dich nicht ganz so arg herunterziehen zu lassen. Jeder Mensch hat es verdient, respektvoll und fair behandelt zu werden, auch du...viel Glück...

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Eine kleine Geschichte aus Indien:

Verliebt

Eine Frau ging spazieren.

Nach einer Weile bemerkte sie einen Mann, der ihr folgte. Die Frau drehte sich um und fragte ihn: "Weshalb läufst du mir nach?"

Der Mann antwortete: "Weil ich mich in dich verliebt habe!"

Die Frau sagte: "Wie kannst du dich denn in mich verlieben? Meine Schwester ist viel schöner als ich. Sie läuft hinter mir. Geh zu ihr und verliebe dich in sie."

Da kehrte der Mann um und suchte nach der Schwester. Aber er traf nur eine Frau, welche sehr hässlich war.

Der Mann wurde sehr ärgerlich, ging wieder zu der ersten Frau und sagte zu ihr: "Warum hast du mich angelogen? Deine Schwester ist viel hässlicher als du!"

Darauf antwortete die Frau: "Du hast mir doch auch nicht die Wahrheit gesagt. Denn wenn du dich wirklich in mich verliebt hättest – warum bist du dann zu der anderen gelaufen?"

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Informieren kannst du dich immer über deinen Vermieter - dieser weiß zumindest, welcher Kabelnetzanbieter für dich zuständig ist. Wenn du Glück hast, hat dein Vermieter bereits einen Vertrag geschlossen, den er aber selbstverständlich über deine Miete abrechnet. Probier am besten aus, welche Kanäle du empfangen kannst: hast du keinen Sender, musst du selbst einen Vertrag abschliessen ( ganz einfach telefonisch ), hast du 5 Sender...Sat1, ARD, ZDF...hat dein Vermieter eine Grundleistung abgeschlossen und du könntest dann selbst noch aufstocken, indem du deinen Anbieter anrufst. Hast du Pro7, RTL, RTL2...herzlichen Glückwunsch...dann brauchst du nichts machen...es sei denn, der Techniker hat beim Ausziehen der Vormieterin vergessen einen Filter zu setzen...das kann aber nachträglich noch passieren...

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