Dafür bieten sich mehrere Fächer an, je nachdem, von welchem Standpunkt Du Dich der Frage näheren willst.

- Mein Favorit wäre Deutsch - vielleicht auch Einbindung eines literarischen Kriminalfalls (z. B. Dürrenmatt: Der Richter und sein Henker)

- In Biologie - was sagt z. B. die Gehirnforschung zur Kriminalität?

- In Ethik - was sind die moralischen Aspekte der Kriminalität. Wie kommt es dazu und warum?

- In Rechtslehre - wie wird ein Kriminalfall auf der Grundlage der Gesetze abgehandelt?

- In Sozialkunde - vgl. Rechtslehre (s. o.)

M. E. ist das auch in anderen Fächern möglich, übersteigt aber dann das Anforderungsniveau einer allgemein bildenden Schule.

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Die Frage an sich ist schon dämlich. Nicht jeder Ehebrecher, Lügner oder Dieb betet zum Teufel.

Nicht jeder Wohltäter hat eine Beziehung zu Gott, sondern kann das durchaus durch sein Mitleid rechtfertigen.

Derart polarisierende Fragen halte ich für äußerst überflüssig. Lieber über die eigene Haltung nachdenken, als die Community mit solch' dämlichen Fragen nerven, bitte.

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Deine Frage ist sehr ungenau. In jedem Bundesland gibt es ganz eindeutige Gesetze, die den Handlungsspielraum von Lehrern eröffnen, oder einschränken. Für Bayern wäre das z. B. das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz.

Zu Deiner Frage: Das steht nirgends konkret, doch hast Du Persönlichkeitsrechte, die sich aus dem Grundgesetz und anderen, einschlägigen Rechtstexten ergeben. Dich betreffende Informationen dürfen ohne Dein Einverständnis, oder das Deiner Eltern nicht preis gegeben werden. 

Ein Gesetz, in dem steht, dass man Noten nicht laut sagen darf, wirst Du vergeblich suchen. 

Allerdings wirst Du das kaum einklagen können. Letztlich muss man sich auf den Anstand und das Gerechtigkeitsempfinden der Lehrer verlassen.

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Aus der Fragestellung schließe ich, dass es sich offenbar um ein Punktesystem (z. B. gymnasiale Kollegstufe) handelt. Trotzdem, oder gerade deshalb wird es bei Einzelnoten/-punkten keine Kommastellen geben. Kommastellen entstehen NUR durch die Berechnung der Gesamtnote.

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Hallo lieber Fragesteller,

das kommt darauf an, wie die Noten gewichtet sind. Das kann bei Kurzarbeiten einfach oder doppelt sein. Bei vielen mündlichen Noten gewichten manche Lehrer diese nur 0,5-fach. Allgemein gilt:

Bilde die Summe aus den Noten und dividiere sie durch die Gesamtanzahl der erteilten Noten, wobei eben die Gewichtung zu berücksichtigen ist.

Beispiel: Zwei Kurzarbeiten (jeweils doppelt gewichtet): Erste Arbeit 3, zweite Arbeit 5. Drei mündliche Noten (einfach gewichtet): 1, 3 und 4. Dann ergibt sich: 3 + 3 (erste KA) + 5 + 5 (zweite KA) + 1 + 3 + 4 = 24

Die 24 musst Du dann durch 7 teilen. Wären die KAs einfach gewichtet, dann müsstest Du rechnen: (3 + 5 + 1 + 3 + 4) : 5.

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Diese Frage stellst Du am besten Deinem Arzt(, oder Deinem Schulpsychologen). Ein Herumexperimentieren zeigt entweder nicht den gewünschten Erfolg, oder schadet Dir sogar. Deine Eltern müssen nicht dabei sein, wenn Du das nicht willst, doch wäre es trotzdem gut, wenn Sie von Deinen Schwierigkeiten wüssten.

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Wenn Eltern sich streiten, leidet das Kind - auch im fortgeschrittenen Lebensalter - Du hast mein vollstes Verständnis. Aber Du hast keine Chance, etwas zu unternehmen, außer bei passender Gelegenheit zu beiden(!) zu sagen, dass Dich das sehr belastet. Ständiger Streit der Eltern ist zunächst und letztlich ihr Problem, das sie selbst lösen müssen, auch wenn Du den verständlichen Wunsch verspürst, etwas zur Verbesserung beizutragen. Wenn Dich das seelisch zu sehr belastet, bleibt eigentlich nur der Rückzug, wenn Deine Äußerung, dass Dich das sehr belastet, nicht hilft - vielleicht trägt das zu einer Änderung bei, was aber schwierig ist.

Je nachdem wie ausgeprägt die Gewaltausbrüche sind, müsste man sich überlegen, ob man das nicht zur Anzeige bringt. Aber das ist eine Entscheidung, die sehr genau aufgrund des konkreten Falls abgewogen werden muss. Und den konkreten Fall übers Internet mitzuteilen, finde ich unglücklich.

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Diese Beurteilung ist gut. Nur durch Hervorhebung konkreter Erfolge etc. könnte sie evtl. verbessert werden.

Weshalb ich das schreibe: 

- umfassend UND (ist also keine Alltagsfliege)

- STETS groß (Es gibt NIE einen Grund an der Leistung zu zweifeln.)

- JEDERZEIT gewachsen (Es gibt nie einen Grund...)

- ÜBERZEUGT (= mindestens Schulnote "gut")

- STETS ZU UNSER VOLLEN ZUFRIEDENHEIT (=feststehende Formulierung für "gut")

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Letztlich ist das eine Frage seiner Persönlichkeitsstruktur. Interessant wäre zu wissen, ob er sich davon etwas verspricht: Häufigeren Geschlechtsverkehr, die Erlaubnis zur offenen Beziehung o. ä. Zunächst ist es gut, dass er Dir das erzählt. Wenn Du ihn für einen 'netten' Typen hältst, bestrafe ihn nicht für seine Offenheit, weil er sich sonst irgendwann in Geheimniskrämerei verliert und das ist viel schlimmer als unbequeme Wahrheiten. Wenn Du ihn nicht für einen 'netten' Typen hältst, ist wohl die Beziehung als ganzes ein Problem.

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Vorab: Verweise und verschärfte Verweise sind keine Verwaltungsakte, weshalb sie vor Gericht nicht anfechtbar sind. Folgen: Einzelne Verweise und/oder verschärfte Verweise haben keine Auswirkungen auf die Zukunft des Kindes, doch haben sie den Zweck Verfehlungen zu dokumentieren und sollen klar stellen, dass das gezeigte Verhalten nicht geduldet wird. Verweise erlöschen in ihrer Bedeutung am Ende des Schuljahres. Verschärfte Verweise behalten die gesamte Schulkarriere hindurch ihre Gültigkeit. Verweise/verschärfte V. wirken sich, besonders bei Häufung, auf die Zeugnisbemerkung aus und führen ggf. zu schärferen Ordnungsmaßnahmen bis hin zur "Entlassung".Zur Sache selbst:Es handelt sich nicht um eine jugendliche Verfehlung, sondern um eine strafrechtlich relevante Tat. Wenn der verschärfte Verweis alles blieb, habt Ihr Glück gehabt. Ich kenne Schulen, an denen man wegen Fotografieren/Filmen im Unterricht die "Androhung der Entlassung", bzw. die "Entlassung" ausgesprochen bekommt.Es ist Euer gutes Recht, das Gespräch mit der Schule zu suchen, doch wird ein guter Schulleiter weder seinen Lehrkräften, noch sich selbst in den Rücken fallen, zumal Verweise vor Auslauf bei ihm vorgelegt werden müssen und er damit schon vorab Kenntnis über jede getroffene Maßnahme hat. Die Maßnahme im hier vorliegenden Fall ist übrigens dem Vergehen angemessen.Noch ein Tipp: Für das Wohl des Kindes (also seinen Schul- und Lebenserfolg) ist es fast immer besser, wenn Schule und Erziehungsberechtigte miteinander und nicht gegeneinander arbeiten.

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