Hallo Casybeny, ich bin gerade auf Deinen Beitrag gestoßen und da Du Dich intensiv mit dem Thema Pflegeversicherung beschäftigt hast, hätte ich gerne Rat zu folgendem Sachverhalt: Ich befinde mich wegen der Pflegeeinstufung im Widerspruchsverfahren, der nächste Schritt ist nun ja der Widerspruchsausschuss. Ich frage mich, ob ich dies mit einem Rechtsanwalt, der im Sozialrecht, Bereich Pflegeversicherung spezialisiert ist oder mit einem dieser Dienste mit Pflegesachverständigen, die sich auf das Durchboxen von Pflegestufen und Pflegegeld spezialisiert haben, angehen soll. Meine Rechtschutzversicherung deckt auch im Widerspruchsverfahren. Bisher habe ich keinen Anwalt gefunden, der sich wirklich gut mit dem Lesen von Gutachten und den ganzen Bedingungen zu den Pflegestufen auskennt und ich frage mich, ob ein Jurist die Lösung ist. Andererseits braucht es nun ggf. die Einschaltung eines Anwalts, ich weiß nicht wie diese Dienste arbeiten. Ich freue mich auf jegliches Feedback, auf Erfahrungen und Meinungen, ggf. auch Erfahrungen zu oder Empfehlungen von Diensten bzw. Anwälten für dieses spezielle Thema. Beste Grüße Nano

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Es besteht keine Pflegestufe, ist aber gewiss das eine wird.

Es liegt eine Eingangsbestätigung vor, datiert auf Mai.

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