Hallo, Vor ca 1 1/2 Jahren wurde schon auf Mehrbedarf geprüft, kann man bei Sonderbedarf die selben Abzüge nehmen? Demnach hat Peron A 1350€ bereinigtes Netto ( durchschnitt 12 Monate inkl. Sonderzahlungen und die Hälfte der Steuererstattung, da verheiratet und gemeinsam veranlagt) davon ist auch schon der Unterhalt für beide Kinder von 852€ abgezogen worden. Person B hat bereinigtes netto von 1800€… bekommt dazu noch den Unterhalt und das Kindergeld! Muss Person A noch Sonderbedarf für Zahnspangen beider Kinder (1200€) zahlen?