Bekam ein Kind in der DDR eine neue Geburtsurkunde wenn geheiratet wurde?
Ich habe vor ein paar Tagen bemerkt das meine Geburtsurkunde 1 Jahr nach meiner Geburt ausgestellt wurde und die von meiner Schwester sogar 6 Jahre danach. Wir wurden beide zu DDR-Zeiten geboren. Nun meine Frage: Wenn die Mutter nach der Geburt des Kindes wieder geheiratet hat und das Kind den neuen Namen annehmen sollte, wurde da damals eine neue Urkunde ausgestellt oder auf der schon bestehenden nur ein Vermerk gemacht? Denn ich weiß das normal die Geburtsurkunden direkt nach der Geburt ausgestellt werden und wurden und nicht erst 1 bzw. 6 Jahre danach.