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Antwort
Ein Drogentest ist grundsätzlich freiwillig und die Ablehnung eines Drogentests darf nicht gewertet werden.
Vertrauliche Informationen darüber, was du in deiner Freizeit machst, solltest du nicht unbedingt mit dem Jugendamt besprechen.
Ebenso sind diverse Unterschriften freiwillig und du solltest niemals ohne Beistand mit dem Jugendamt oder anderen Behörden Kontakt haben.
Schreibe dem Jugendamt einen netten Brief, dass von nun an alles ausschließlich schriftlich geregelt wird.
Ab einem Alter von 14 Jahren, darfst du dir einen Anwalt nehmen.