Naja, da ja das netto und nicht das brutto angerechnet wird und du auf Erwerbseinkommen noch Freibeträge hast, kann es schon sein, dass du noch aufstockend Leistungen erhalten kannst. Am einfachsten und sichersten wäre es aber wenn du beim Jobcenter nachfragst.

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Hallo, das Einkommen ist nach § 11 Abs. 2 SGB II dann zu berücksichtigen wenn es tatsächlich zufließt - also in deinem Fall im September. Vielleicht wurde, um Überzahlungen zu vermeiden, das vorsorglich schon im August angerechnet und nach Vorlage des Kontoauszuges wird das dann geändert. Was natürlich für dich nicht die optimale Lösung ist. Ich vermute, dass ist auch der Grund warum vorerst das Brutto angerechnet wurde, damit du dann eventuell zu viel gezahlte Leistungen nicht zurück zahlen musst. Am besten einfach mal mit dem Sachbearbeiter sprechen, falls es einen direkten Ansprechpartner gibt. Ansonsten hilft tatsächlich nur der Widerspruch.

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