Wenn das Kind nicht mehr in D lebt, verliert auch der Vater den Aufenthalt, den er ja nur als Angehöriger eines deutschen Kindes hat. Allerdings hat er im Grunde schon jetzt diesen Anspruch nicht mehr. Voraussetzung sind Umgang und Unterhaltszahlungen für das Kind.

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Die Wohnsitzauflage gilt für Deinen Bekannten nicht. Nur für Geflüchtete, die nach dem 31.12.2015 den Annerkennungsbescheid des Bundesamtes erhalten haben. Die Nachfragen zu Herkunftsland, Arbeitserlaubnis etc., die hier jemand gestellt hat, sind irrelevant. Die Auflage gilt für alle, die 2016 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25/ 1 und 2 AufenthG erhalten haben (die Paragrafen stehen immer in der Aufenthaltserlaubnis drin!), egal aus welchem Herkunftsland. 

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Es gilt der Grundsatz, dass der Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland sein muss, wenn man den Aufenthaltstitel behalten möchte. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass es genügen würde, alle sechs Monate mal ne Woche in Deutschland vorbeizuschauen, um die Aufenthaltserlaubnis zu behalten. Sollte die Ausländerbehörde z. B. an den Aus- und Einreisestempeln im Pass erkennen, dass der Lebensmittelpunkt offensichtlich außerhalb Deutschlands liegt, kann sie die AE entziehen. Man kann für einen geplanten Auslandsaufenthalt, der länger als sechs Monate dauert, ZUVOR eine Zustimmung der ABH einholen. Pflege von Angehörigen ist ein akzeptierter Grund. Hat man seit 15 Jahren Niederlassungserlaubnis, sollte man sich darüber eine Bescheinigung ausstellen lassen. Dann darf man auch länger im Ausland weilen und zurückkehren, solange man keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt.

eine https://www.berlin.de/labo/willkommen-in-berlin/aufenthalt/erloeschen-eines-aufenthaltstitels/

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Die Frage ist ja schon älter, aber da hier recht viel Unsinn und mit Halbwissen geantwortet wurde, und das Thema in diesem Fall vielleicht auch jemand anderen interessiert, antworte ich auch noch mal: 1. Syrer erhalten derzeit alle eine Aufenthaltserlaubnis nach dem Asylverfahren. Eine Eheschließung, nur um den Aufenthalt der Lebensgefährtin zu sichern, wäre also nicht notwendig. 2. Selbst wenn sie nur für die Aufenthaltserlaubnis eines Partners geschlossen wäre, wäre eine solche Ehe keine Scheinehe, falls die zwei im Anschluß eine Lebensgemeinschaft miteinander führen wollen. Es gibt Leute, die heiraten, um finanziell versorgt zu werden, dem Kind wieder eine/n Mutter/Vater zu geben, weil es die eigenen Eltern freut, weil sie mal ne richtig große Party feiern wollen oder warum auch immer. "Liebe" steht nicht als Voraussetzung im Bürgerlichen Gesetzbuch. 3. Wer während des Asylverfahres eine in Deutschland lebende Person heiratet, ist natürlich berechtigt, mit dieser Person zusammenzuleben und die Gemeinschaftsunterkunft zu verlassen. Schutz von Ehe und Familie sind selbstverständlich rechtlich höher zu bewerten als Wohnsitzauflagen. Im übrigen ändert sich dann auch der Aufenthaltstitel des Asylbewerber. Der neue Aufenthaltstitel enthält dann keine Einschränkungen für den Wohnsitz. 4. Eheschließungen mit Migranten sind oft sehr bürokratisch. Man sollte sich unbedingt vorher durch eine Migrationsberatungsstelle (ich arbeite in einer solchen) beraten lassen. Es müssen eine Vielzahl von Urkunden aus der Heimat beschafft werden, zudem noch beglaubigt und "überbeglaubigt" werden Zum Beispiel müsste eine Geburtsurkunde aus Syrien mit einer Beglaubigung des Syr. Außenministeriums und einer Überbeglaubigung der Deutschen Botschaft in Beirut versehen werden, da dort die Mitarbeiter der geschlossenen dt. Botschaft Damaskus sitzen, und nur sie die Korrektheit syr. Urkunden bestätigen können... Nerv... Hinzu kommen eine Vielzahl weiterer Dokumente. Zudem benótigt man einen gültigen Pass. Die Liste aller notwendigen Dokumente erhält man vom örtlichen Standesamt. Jo. So issis.

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Die Frage ist, was Du unter "gut wohnen" verstehst. Ich, gebürtige Berlinerin, wohne am Bahnhof in Osnabrück. Ich finde toll, dass es hier lebendig und großstädtisch ist,  ich sonntags einkaufen und jederzeit Fahrräder und Timesharing-autos leihen kann. Auch die multikulti-Haus- und Straßengemeinschaft mag ich. Anderen Leuten wäre die Gegend zu "gefährlich", denn wie an allen Bahnhöfen der Welt gibt s hier auch Dealer, Hören, Spinner...

Das beste: hier gibt es tolle und billige Wohnungen. Meine: 105 qm, Balkon, Erker, großes Bad, Schiebetüren, Parkett, hohe Decken. Kaltmiete: 410.- Euro :) Wenn man lieber ein etwas bürgerliches Viertel mag mit Park und Kinderspielplätzen und so, dann Katharinenviertel... 

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Und weil ich gerade dabei bin: um als "Flüchtling" im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt zu werden, ist die Reiseroute völlig uninteressant. Das betrifft die meisten Flüchtlinge in Deutschland. 

Die Regel: "auf direktem Weg nach Deutschland eingereist" trifft auf anerkannte Flüchtlinge nach dem deutschen Grundgesetz zu. Das sind die wenigsten. Für die Praxis ist das aber irrelevant, denn die rechtliche Situation ist nahezu die selbe.

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Bis hier gab es nicht eine einzige korrekte ausländerrechtliche Auskunft. Nein, durch Heirat mit einer Deutschen erhält ein Afghane keinen Pass, sondern eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, die bei Trennung sofort zurückgekommen wird. Für Afghanen gibt es einen bundesamtlichen Abschiebestopp, ausgenommen alleinstehende Männer, insbesondere aus Kabul und zum Teil Herat. Ein "Asylamt" gibt es nicht in Deutschland. Und, ja,  beraten solltest Du Dich lassen, aber besser durch eine unabhängige Beratungsstelle. Gute Adressen findest Du auf den Seiten der Flüchtlingsräte (z. B. Flüchtlingsrat Bayern, Flüchtlingsrat Berlin usw.).

Und ansonsten: Folge Deinem Herzen. Der beste Kompass im Leben... 

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