Außerdem scheint wohl die in der von Dir angegebenen URL enthaltene IP-Adresse die damals Deinem Computer zugewiesene zu sein. Zunächst einmal musst Du beachten, dass da eine Firewall im Weg sein könnte.

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Ein vernünftiges Firewall-Programm wird eine Bestätigungsaufforderung anzeigen, sobald eine noch nicht bei der Firewall angemeldete Anwendung versucht, auf das Internet zuzugreifen. Es könnte allerdings auch so (also unzweckmäßig) eingestellt sein, dass die Rückfrage beim Benutzer unterbleibt und die Datenübertragung stillschweigend blockiert wird.

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Einfache Firewall-Software verwaltet die Zugriffsberechtigungen weder automatisch noch auf Anwendungen (Programme) bezogen. Dasselbe gilt häufig für eine im Router integrierte "Hardware"-Firewall (beruht allerdings auch auf Software, nämlich der Firmware des Routers). Bei der in Windows eingebauten Firewall ist es ebenfalls nicht sicher, ob eine solche Bestätigung angezeigt wird.

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In allen diesen Fällen ist es erforderlich, über die jeweilige Steuerungsoberfläche der Firewall von Hand den Port 8000 für ein- und ausgehende Verbindungen zu öffnen. Anderenfalls wird das nicht funktionieren. Noch günstiger wäre es wohl, in dem Server-Programm die Benutzung des Standardports für HTTP, Port 80 einzustellen. In diesem Fall ist die Angabe der Portnummer in der Stream-URL entbehrlich und die Adresse dadurch kompatibler. Allerdings könnten dabei Konflikte mit dem Webbrowser auftreten, falls man nebenbei noch im Internet "surfen" möchte, etwa um mit den Hörern des Programmes zu chatten.

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Ob das Programm, wo der Stream herkommt, überhaupt etwas von sich gibt, kannst Du versuchen, mittels einer Adresse in der Art von

http://127.0.0.1:8000/VirtualDJ.mp3

zu überprüfen. Entscheidend ist dabei 127.0.0.1, wofür auch localhost stehen kann.

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Ferner musst Du bedenken, wenn Du den Stream-Server auf Deinem eigenen Computer betreibst, anstatt den Stream an einen Server zu senden, welche ihn dann an die Zuhörer verteilt, musst Du über eine entsprechend hohe abgehende ("Upstream/Upload/Uplink") Bandbreite verfügen, da die einzelnen Abnehmer nicht einfach parallel an das Signal geschaltet werden, wie das beispielweise bei einer analogen Kabelanschlussleitung ist (wobei da auch die einzelnen Anschlüsse meist bereits in der oft im Keller befindlichen Verteilerbox voneinander getrennt werden, um Leistungsmerkmale separat herausfiltern zu können). Wenn Dein Computer der Server ist, stellt jeder Abnehmer des Streams eine eigene Verbindung zu Deinem Computer her und möchte mit einem eigenen Datenstrom in der von Dir gesendeten Bitrate bedient werden. Zumindest ist es bei den einfacheren Protokollen wie HTTP so. Diese Bitrate entspricht der Bitrate, in der die Musikdateien kodiert sind. Um also 5 Zuhörer mit demselben MP3-Stream mit 128 Kbit/s ("kbps") (was ich für eine nicht ausreichende Klangqualität halte; und es hat keinen Sinn, Dateien mit dieser Bitrate in eine höhere umzukodieren, da die Qualitätsverluste durch verlorene, also nicht zurückgewinnbare Informationen entstehen) versorgen zu können, müsste Dein Internetanschluss eine Upstream-Bandbreite von 640 Kbit/s bringen. Über so viel verfügst Du nicht einmal mit Sicherheit bei einem Anschluss mit einem Downstream von 4 Mbit/s (4096 Kbit/s), und darunter sieht es dann ziemlich eng aus.

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Wenn Du Deinen Stream stattdessen an einen darauf spezialisierten Server (unentgeltlich habe ich bislang nur Testangebote gefunden, aber auch nicht intensiver danach gesucht) leitest, genügt die einfache Bitrate für den Upload, die Verbindung mit den Programmempfängern und deren Belieferung mit den von Deinem Computer zur Verfügung gestellten Daten übernimmt dann der Server.

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Wenn es Dir nur darum geht, einzelne Einträge zu löschen und Chrome tatsächlich auch auf die <Entf>-Taste reagiert, dann musst Du entweder die Seite neuladen oder gar den Browser neustarten, damit die gelöschten Einträge nicht mehr angezeigt werden, oder Du hattest die Ehre, einen weiteren der sicher nicht wenigen Programmfehler dieses Browsers (mittlerweile Version 4.0, obwohl offenbar eigentlich noch immer im Beta-Stadium) zu entdecken – siehe unten.

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Wer unbedingt Google Chrome benutzen will, ohne etwas vom Computer zu verstehen, muss dann im Zweifelsfalle selber sehen, wie er klar kommt. Wer sich bei der heutigen Komplexität der Inernetinhalte und damit verbundenen Schwierigkeiten nämlich auf ein gerade mal 1½ Jahre altes Browser-Programm einlässt, welches bereits in der 4. Version VOR dem Punkt, also 4.0, erschienen ist, während Microsoft Internet Explorer und Opera über ein Jahrzehnt gebraucht haben, um bis zu Version 8 bzw. 10 zu kommen und Mozilla Firefox es in 8 Jahren erst bis zur 3. Version geschafft hat, und wo mir die gleichwohl auch noch immer vorhandenen Programmfehler bereits nervig genug sind, der ist entweder selber schuld oder aber ausgesprochen abenteuerlustig.

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Was man in dem Video sieht, ist kein Programm, um Lieder zusammenzustellen, sondern um Musik (auf niedrigstem Niveau), um genau zu sein Sequenzermusik, zu entwerfen und zu erzeugen.

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Vielleicht kannst Du mit den hier aufgelisteten Beispielen etwas anfangen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Sequenzer(Musik)#Software-Sequenzer.28Beispiele.29

(Der Link muss leider von Hand kopiert werden, da wir es bei den Programmierern dieser Webseite offenbar mit Anfängern zu tun haben.)

Da sind einige recht teure Programme dabei, die es allerdings zum Teil auch als Demoversionen gibt, welche sogar, zumindest für begrenzte Zeit oder begrenzte Titeldauer und/oder -anzahl brauchbar sind.

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Wenn sich in der Testversion nicht speichern lassen sollte, kannst Du dennoch das in einer einzigen Sitzung zu erreichende Ergebnis mit einem Audioeditorprogramm den über die Soundkarte ausgegebenen Ton mitschneiden und in einer Klangwellendatei (Wave) speichern sowie mit entsprechenden Tools beispielsweise in MP3 umwandeln. Bei Audacity lässt sich etwa der Lame Encoder einbinden, um die Aufnahme gleich als MP3 zu speichern.

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Sollten der Link und die Datei mit der Streamadresse nicht öffentlich zugänglich sein (also nicht auf Deiner Webseite oder in einem Blog gepostet) und Du diese auch nur Dir persönlich bekannten Menschen mitteilen bzw. zusenden, die zu Deinem unmittelbaren Freundes- und Verwandtschafts- und Bekanntenkreis gehören, wie Schulkameraden, Arbeitskollegen, Geschwister und Vettern (Cousins/Cousinen), kann das gemeinsame Anhören der von Dir eingespielten Musik, selbst wenn dieses über ein Netzwerk geschieht und die anderen Zuhörer sich dazu jeweils in eigenen Räumlichkeiten aufhalten, als zulässiger privater Gebrauch angesehen werden, wäre also nicht unbedingt illegal. Unter diesen Bedingungen lässt sich der Vorgang rechtlich so auslegen, als ob man die Zuhörer zu sich nach Hause eingeladen hätte, um sich zum Musikhören zu treffen, sich hierfür jedoch moderner technischen Möglichkeiten bedient, die es ermöglichen, auch räumlich voneinander getrennte Menschen zu einer solchen Veranstaltung zusammen zu führen. Für die Haltbarkeit dieser rechtfertigenden Interpretation ist also auch ausschlaggebend, ob man die an der virtuellen Veranstaltung teilnehmenden Menschen nach Anzahl und Bekanntheitsgrad sowie Anlass des Treffens tatsächlich zu sich nach Hause oder in eine für private Feierlichkeiten gemietete Räumlichkeit eingeladen hätte oder hätte einladen können. Außerdem dürfen auf keinen Fall gewerbliche oder berufliche Zwecke dabei verfolgt werden, ohne Originale zu benutzen und die Veranstaltung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (GEMA/GVL) anzumelden und entsprechende Gebühren zu bezahlen.

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Voraussetzung für die rechtliche Zulässigkeit ist allerdings, dass die Musikdateien selbst auf rechtmäßige Weise erlangt worden sind, also von einer selbst gekauften oder ausgeliehenen Original-CD ohne Kopierschutz (oder auch Schallplatte) oder von einer ihrerseits auf solch rechtmäßigem Weg erstellten Kopie auf Deinen Computer übertragen worden sind.

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Bei Musik aus gekauften Downloads hängt es dagegen von den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab, ob dieser einer derartige Nutzung gestattet. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen, an die man sich beim Kauf vertraglich bindet (und zu denen deshalb oft auch bei jedem Download noch einmal ein Link eingeblendet wird), kann dann zugleich auch eine Verletzung des Urheberrechts darstellen.

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Bei der gemieteten Musik von Napster, die man nicht für jeden Titel oder jedes Album einzeln bezahlt, sondern gegen eine monatliche Gebühr von 10 € (15 €, wenn man sie auch auf mobilen Abspielgeräten nutzen möchte, welche in diesem Fall allerdings DRM9 – Microsoft Digital Rights Management Version 9 – unterstützen müssen) in unbegrenztem Umfang herunterladen darf (allerdings bleiben sämtliche Downloads auch nur solange brauchbar, wie man die monatliche Abonnementgebühr bezahlt), wird die hier geschilderte private Nutzung auf gar keinen Fall vom Anbieter erlaubt.

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Wird die Musik über einen Drittanbieter gestreamt, muss darauf geachtet werden, dass dieser nicht über die Veröffentlichung der Streamadresse anderen Personen als den von Dir persönlich eingeladenen Zugriff auf den Stream gestattet, weil es sich dann um eine rechtswidrige öffentliche Ausstrahlung der Werke handelt, die ohne Genehmigung der Urheber rechtswidrig und strafbar ist. Bei der Verwendung von SHOUTcast-Servern muss beispielsweise darauf geachtet werden, dass diese sämtliche übertragenen Streams in einem öffentlichen Verzeichnis zugänglich machen, sofern man es versäumt, die entsprechende Option in dem Streaming-Plugin oder -Programm abzustellen (beispielsweise unter "Yellow Pages" – "Make this server public" muss das Häkchen entfernt werden).

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Auch der umgekehrte Fall ist möglich, der Browser kommt mit dem besonderen Format der auf den Stream verweisenden URL oder dem Protokoll des dabei angesprochenen Servers nicht klar. Es hilft dann, selbst eine solche Wiedergabeliste zu erstellen, in die man einfach die vollständige Stream-Adresse mit einem Zeilenumbruch (Enter-Taste) am Ende hineinschreibt. Dieser Datei muss dann ein Name zugewiesen werden, welcher auf

.m3u

endet. Damit das zum Bearbeiten benutzte Programm nicht seine eigene (Dokumentdateityp-)Endung noch dahinter hängt (die abhängig von der Einstellung des Betriebssystems unter Umständen unsichtbar ist), muss man beim Speichern unter der Eingabezeile für den Dateinamen zuvor aus der Liste "Alle Dateien" auswählen. Anstelle des Links gibt man nun einfach diese Datei an die Zuhörer oder Zuschauer weiter, indem man diese per eMail verschickt oder zum Herunterladen auf die Internetseite stellt.

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Vor die "8000", das ist die sogenannte Portnummer, gehört anstelle des Punktes ein Doppelpunkt. Abhängig von der installierten Software funktioniert das Öffnen solcher Links mit dem Browser nicht immer einwandfrei. Zum Abhören oder Ansehen derartiger Streams (Stream = Datenstrom), sofern der Anbieter eines Internetradios auf seiner Internetseite nicht auch ein Flash- oder Java(kaum noch gebräuchlich)-Applet für den Zugang installiert, muss der Browser hierzu in der Regel einen auf dem (Client-)Computer installierten Mediaplayer starten.

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Es wäre zwar grundsätzlich möglich, einen beim Anwender installierten Player als sogenanntes eingebettetes Objekt auf der Webseite des Anbieters anzeigen zu lassen, doch scheitert eine Realisierung dieser Möglichkeit in der Praxis daran, dass die Einbindung an das beim jeweiligen Nutzer installierte Wiedergabeprogramm angepasst sein muss und der Seitenersteller nunmal nicht im voraus wissen kann, welches Programm beim Anwender verfügbar ist. Es besteht zwar auch die Möglichkeit, mehrere Objektvarianten so verschachtelt einzubinden, dass nur die erste verfügbare angezeigt wird, da dies ist jedoch recht fehleranfällig ist, wird meist darauf verzichtet.

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Wenn das Öffnen des Streams nicht unmittelbar über den Browser gelingt, besteht die Möglichkeit, ein Wiedergabeprogramm von Hand zu starten und den Verweis dann unmittelbar in dieser Software zu öffnen. Den Befehl dazu findet man meist im Menü "Datei" oder "Medien" unter "Adresse abspielen", "Stream wiedergeben", "Netzwerkadresse öffnen" oder so ähnlich, manchmal auch im normalen Öffnen-Dialog mit eingebaut. Da kopiert man einfach den Link bei "Adresse" oder "URL" (= Uniform Resource Locator) hinein. Falls es zu Aussetzern kommt, muss man in den Optionen nach der zuständigen Cache/Puffer/Buffer-Einstellung suchen und diese erhöhen, da diese oft grundlos viel zu klein eingestellt ist, denn auf die paar Megabytes kommt es bei den heutige üblichen Arbeitsspeichermengen ja nun wirklich nicht mehr an. Empfehlenswert sind 1000 bis 3000 ms bzw. 2 MByte = 2048 KByte für komprimierten Ton wie MP3, AAC, WMA oder 10 MByte für Video. Gegebenenfalls auch noch mehr, die empfohlenen Speichermengen entsprechen weit mehr als 3 Sekunden, aber bei Programmen ohne Pufferlaufzeitparameter sind oft erheblich gesteigerte Werte erforderlich, um die Zuverlässigkeit zu optimieren. Außer dem Verbrauch von Arbeitsspeicher können zu hohe Werte nur dazu führen, dass das Programm auf Positionsänderungen oder Titelwechsel nur schleppend reagiert oder die Wiedergabe abgebrochen wird, weil zu selten auf den Stream zugegriffen wird (und der Server deswegen die Verbindung trennt), man kann also nichts dabei kaputt machen und daher bedenkenlos probieren.

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Bei dem Link zu einem Stream handelt es sich oft um eine M3U- oder PLS-Datei (sogenannte Wiedergabelisten, und nicht MP3), welche die tatsächliche Adresse des Streams enthält. Manchmal gelingt der Zugriff über das Öffnen der Wiedergabeliste nicht, dann sollte man die Datei speichern, durch "Öffnen mit..." im Editor öffnen (oder einen leeren Editor starten und das Dateisymbol hineinziehen, um die Datei zu öffnen) und die darin enthaltene Netzwerkadresse dann bei der oben erwähnten Öffnen-Funktion des Wiedergabeprogrammes eintragen. Dabei können die Adressen auch durchaus ungewöhnlich aussehen, beispielsweise mit "rtmp://", "rtsp://" oder "udp://" beginnen.

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Falls Dein Windows Media Player in dieser Hinsicht mal wieder Untauglichkeit unter Beweis stellen sollte, kannst Du Dich stattdessen mal mit dem Winamp Media Player (nullsoft.org) oder dem VLC media player (videolan.org) befassen.

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Wobei letzterer weit mehr verschiedene Formate unterstützt, daneben auch als Streamserver zu gebrauchen ist und darüber hinaus sogar von sämtlichen Formaten, die er wiedergeben kann, in eine Datei mit einem anderen jener Formate umwandeln (konvertieren) kann, sich also außerdem auch als universelles Konvertierungsprogramm sehr nützlich macht. Ist bloß ein bisschen schwierig herauszufinden, wie man die in großem Umfang vorhandenen Format- und Streamoptionen jeweils am besten einstellen sollte.

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