alte emailllierte Stücke bringen auf eBay schnell mal 250 - 916 €

vgl. hz. Link:

https://www.ebay.de/itm/uraltes-emailliertes-mundgeblasenes-Weizenglas-Weissbierglas-Weissbr-Arnstorf-/253533994168?hash=item3b07cdbcb8%3Ag%3AGZYAAOSwhjRawQd7&nma=true&si=Bh%252Bq%252BxzjiCTBjlRZCHOAU%252BCzZ80%253D&orig_cvip=true&rt=nc&_trksid=p2047675.l2557

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Das ist schlicht und ergreifend: ein deutsch-britischer Offiziers-Schnitt

bei der Wehrmacht auch "halblang" genannt.

Diese Frisur war i.Ü. der von den Truppen-Friseuren angewandte, ganz normale, alltäglich praktizierte Haar-Schnitt bei vielen unserer Soldaten und war typisch für die Truppe (-> militärische Haar-Tracht); ebenso -damals wie heute auch noch- gerne angewandt bei britischen Soldaten. Auch die meisten Soldaten der Schutzstaffel (vgl. hz. alte Fotos) hatten gemäß ihrem Elite-Status und dem Erfordernis des ästhetischen Erscheinungsbildes und Sauberkeits-Aspektes diese Frisur. Dem Wesen nach handelt es sich um einen rationell durchführbaren Maschinenschnitt, wobei ohne Aufsatz von ganz kurz (Haut) auf steil länger belassend bis zur Höhe des Hinterhauptbeines (Os occipitale) mit einer Handbewegung die eine Viertel-Elypse beschreibt rundum ausrasiert wird (der Friseur verwendet hierbei meist noch einen Kamm um überstehende Haare mit der Maschine auf eine gleiche Länge zu egalisieren).

Vgl. hz.:

https://www.google.li/search?biw=1280&bih=647&tbm=isch&q=wehrmacht+haircut&revid=1433811446&sa=X&ved=0CCMQ1QJqFQoTCL_t9uOp88cCFQWQLAod2v0FBQ&dpr=1

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Nicht schlucken, da sonst die Bakterien wieder in den Körper gelangen.

Auch wenn's derb und widerwärtig klingt/ausschaut: RAUS DAMIT !!!

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3 Fakten/Aspekte sind zu BERÜCKSICHTIGEN und KLARZUSTELLEN:


  1. DER ETHNISCHE WERTE-ASPEKT:

    In jenen Teilen Europas, welche von Kelten, Germanen und Römern besiedelt wurden bzw. nach wie vor besiedelt sind (mittlerweile sind die Rassen/Völker/Stämme auf mehrere Nationalstaaten aufgesplittet und verteilt), wurde seit JEHER nach den REGELN eines EHRENCODEXES verfahren; dieser sah/sieht folgende Differenzierung vor:

    1. die Anrede mit "Du" ist gestattet

    1.1.1

    Personen die in beidseitigem Einvernehmen ihre Erlaubnis zu dieser Anredeform einander erteilt haben UND/ODER in einem engsten Vertrauens- und Angewiesenheitsverhältnis stehen (bspw.: enge/engste Freunde; Gefährten = Begleiter durch alle Gefahr [insbes. in der Heerfolge] Kameraden unter gleicher Fahne)

    1.2

    Kindern und Jugendlichen untereinander

    1.3

    unter Gleichaltrigen in privater Atmosphäre (außerhalb des Dienstes/der Arbeit)

    2.

    die Anrede mit "Sie" gilt für alle Fälle, welche nicht unter 1. zu subsumieren sind.

    D.h.: Menschen aus den o.g. Gesellschaften legen kraft WERTE- und EHRENCODEX wert darauf, daß diese Anredeformen gewahrt werden und erhalten bleiben ("ungeschriebenes Gesetz"!), um zunächst eine gesund-empfundene Distanz zu wahren (-> Distanzwahrung); Undistanziertheit wird als Mißachtung des eigenen Wertes/der eigenen Ehre empfunden/wahrgenommen. Die gewählten Entscheidungsträger (POLITIK, RECHTSPRECHUNG) sind gehalten, den Willen der Mehrheit des Volkes (-> RECHTSEMPFINDEN) umzusetzen (-> WERTE-ERHALT).

  2. DER LINGUISTISCHE (= sprachwissenschaftliche) ASPEKT

    Die meisten auf die o.g. Frage hier abgegebenen, unzitierwürdigen sog. "Antworten" sind

    -und das muß man ganz deutlich und laut sagen, damit es auch "beim Letzten"
    deutlich wahrnehmbar ankommt-

    ein ganz blanker Unsinn (zu badisch: "sau-bleeds Gschwätz, bleeds!")

    RICHTIG IST:

    1. Es gab/gibt seit jeher im Englischen die Differenzierung zwischen:

    1.1

    "Du" = altangelsächsisch "thou"

    1.2

    "Ihr" = altangelsächsisch "you"

    KLARTEXT:

    Im Englischen wird nicht "gedutzt", sondern "gesiezt" !!! - Und das durchgehend.

    GRUND: Um eine Aufwertung des Angesprochenen vorzunehmen!

    FAZIT: Wenn hierzulande Jugendliche mit Immigrationshintergrund meinen, sie müßten hierzulande jeden mit einem nicht-ehre-erweisenden "Du" (dessen Verwendung nur solchen Personen zu verwenden gestattet ist, die vom Angesprochenen auch die Erlaubnis dazu erteilt bekamen) anpöbeln, und sich auf unsere schottischen, irischen oder englischen Freunde berufen wollen, so sind diese -spätestens jetzt- in diesem Punkt "aufgeklärt". Weder Schotten, noch Iren, noch Engländer, noch Waliser mögen es, wenn man sie einfach "Duzt" und "thou" verwendet - wenn man das dennoch tut, braucht man sich über die Folgen ("Faust im Gesicht" oder "Claymore am Hals") nicht zu wundern - in Schottland gilt: "Nemo me impune lacessit!" [= Niemand reizt mich ungestraft!]

    Mehr zum Thema unter folg. Links:

    http://usaerklaert.wordpress.com/2008/02/22/thou-thee-und-thy-oder-warum-duzt-darth-vader-eigentlich-den-imperator/

  3. DER JURISTISCHE ASPEKT

    Dem Kommentar von marcopolo79 -kurz, prägnant, präzise und richtig- deshalb wird er hier nochmals zitiert...

    "Das ungewollte Duzen kann grds. den Tatbestand der Beleidung erfüllen, da es von der Rspr. noch als herabwürdigend verstanden wird. Hängt damit zusammen, dass es in D unüblich ist eine fremde Person zu duzen. Als Bspe. aus der Rspr . sei verwiesen auf OLG Düsseldorf NJW 1960, 1072: OLG Düsseldorf JR 1990, 345 m Anm Keller."

...ist kaum noch etwas hinzuzufügen - bis auf 2 Dinge:

  1. betitelt Sie jemand fortwährend mit "Du" und Sie wollen das nicht, geben Sie ggüb. dieser Person entweder eine schriftl. Unterlassensaufforderung ab oder mündlich unter Zeugen die das Gesagte bei Gericht bezeugen können
  2. wird die Pöbelei fortgesetzt, konsultieren Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht, mit der Bitte, er möge für Sie eine "Strafbewehrte Unterlassungsklage" verfertigen und Strafantrag bei der zuständ. SA stellen und/oder eine "einstweilige Verfügung" bei Gericht erwirken.

Wir empfehlen zuvor: schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, welche derartige Fälle AUCH abdeckt oh. Selbstbeteil. !!! Denn: Erfahrungswertegemäß geht nach dem 1. Schreiben das der Pöbler von Ihrem Anwalt erhält, erst das ganze Theater richtig los - u. ohne die richtige Versicherung würds teuer werden.

Sofern Sie gläubiger Christ sind, streben Sie eine gütliche Lösung an; hiernach gilt: Recht muss Unrecht nicht weichen!

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