aus heiteren Himmel fühlst du dich als "Mädchen"

Du willst aber Transsexuell sein und hast aber sonst keine Ahnung mit 25Jahren.

Also willst du uns hier für dumm verkaufen und uns deine momentane Phantasie hier auftischen?!

Es ist absolut unglaubwürdig, dass du das bist, was du uns vorgeben möchtest.

Bei Transexuellen handelt es sich um einen langjährigen Prozeß und gerade mit einem Alter von 25Jahren hat man sehr sehr viel Hintergrundwissen diesbezüglich.

Also erzähle uns hier keine Märchen!

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Ist dies so richtig?


Dies scheint wohl deine eigentliche Frage zu sein, doch leider haben dieses wenige nur erkannt.


Ich stelle einfach die für mich sinnvollsten Antworten der anderen User mal zusammen, um so eine zutreffende Antwort auf deine Frage zu finden:

(Auszüge der Antworten von: RobertA71)

Der Fahrer hat sich also absolut richtig verhalten. Andersrum: Hätte der Fahrer den "Passagier" mitgenommen und es hätte eine Kontrolle gegeben, dann wäre im Raum gestanden, ob der Fahrer nicht evtl. selbst massive Schwierigkeiten bekommt, wenn er hätte merken MÜSSEN, dass etwas nicht stimmt.

Die gilt insbesondere bei Fahrten mit einem Grenzübertritt ( Beihilfe zur Flucht )

Wenn ein Bahnreisender mit einer Fahrkarte mit Zugbindung am Bahnhof von der Polizei aufgehalten wird und er die "notwendigen Dokumente" ( in dem Fall schlichtweg einen Lichtbildausweis ) nicht dabei hat und desshalb zur Personalienfeststellung mitgenommen wird und dadurch seinen Zug verpasst, dann ist das NICHT das Problem der Bahn. Dann kann man nur HOFFEN, dass die Zugbindung kulanzhalber aufgehoben wird, irgendeinen gesetzlichen ANSPRUCH auf eine Rückerstattung hat man in diesem Fall NICHT, da eine gebuchte Leistung auch bereitgestellt wurde, aber eben aus Gründen, die die Bahn nicht zu vertreten hat nicht in Anspruch genommen wurde.

Für den Fahrer bzw. die Mitfahrzentrale gilt im Endeffekt : Fix gebucht und nicht erschienen und von daher ist das nicht deren Problem.


(Auszüge der Antworten von: nessms)

Ich verstehe das als Frage, ob sich der Fahrer richtig verhalten hat. Die Weigerung kann auf vertraglichen Vereinbarungen beruhen. Einen generellen Ausschluß von Leuten, die nicht berechtigt sind, sich hier aufzuhalten, halte ich für zulässig. Es gibt schützenswerte Interessen des Fahrers, z.B. würde es schwierig, solche Leute zu verklagen, weil sie nicht greifbar sind. Dann könnte der Beförderungsvertrag noch gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen.


(Antwort von: innerlicht)

Wenn er nicht die Erlaubnis hatte, sich in Deutschland aufzuhalten und das im Nachhinein auch noch "beweisbar" ist, würde ich sagen: sein Pech. Du musst ja für den Ausfall, den er verursacht, entschädigt werden. Für mich wäre das sowas wie: Fahrt gebucht, aber nicht aufgetaucht.

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Ich vermute mal, dass du diesen bei REAL gekauft haben könntest. Hast du evtl. 30 oder 50% Nachlaß bekommen?

Falls es so wäre, dann handelt es sich vielleicht um einen Rückläufer.

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Frag doch mal beim THW nach ob diese dir nicht mit einem großen Zelt aushelfen können gegen Zahlung einer Spende?

Ihr könntest Heizstrahler aufstellen damit es nicht kalt wird.

Na und rauchen dürft ihr dann natürlich auch, da es ja privat ist.

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Also es wird immer empfohlen, eine SIM Karte dort zu kaufen und zu beutzen, wo am sich aufhält.

Wenn du zB. nach Kanada fliegst, so kaufst du dir dort eine SIM Karte.

Wer z.B. dich von Deutschland anruft, so wäre dies dann für dich kostenlos diesen Anruf anzunehmen.

Der anrufene aus Deutschland ruft dich daber dann über eine verbilligte Vor-Vorwahl an, die du demjenigen ja schonmal raussuchen könntest bevor du in Urlaub fliegst.

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