darfst du nicht, ist so, wie alle schreiben

das eine hat mit dem anderen nix zu tun, es ist explizit katzenhaltung verboten

katzenhaltung darf verboten werden, fertig

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nein so einfach nicht

er sagt, ihr habt das und das gemacht

ihr bestreitet das, dann klage oder kaution wieder

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du kannst beides machen, bei den fußleisten

du kannst ne neue fußlleiste auf die alte nageln oder sie abreißen

ne doppelte fußleiste sieht natürlich turbo aus, ich habs auf dem dachboden gemacht, ärger ich mich

in ner mietswohnung würd ich es vielleicht machen, keine ahnung, wie lange ich da wohnen will

mit den rohren, würd ich mit dem laminat bis an die rohre gehen und dann da gucken, entweder verkleidest du sie irgendwie oder das laminat kommt da hoch, irgendwas muss da drauf

das mit den 1,5cm stimmt nicht, ich verlege laminat immer nur mit maximal 0,5cm abstand, das reicht dicke, selbst in sehr großen räumen

in so einem 2m flur, kannst du 2mm abstand lassen, das langt

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ich würd an deiner stelle gar nichts schreiben, generell

ich glaube aber, dass das amt keine doppelmiete trägt, wenn ich dich richtig verstehe

aber ich meine, wir sind in deutschland, warum eigentlich nicht, deine gründe sind schwerwiegend und für das geld müssen nur andere arbeiten, also versuch es

schreibe, dass es die wohnsituation für euch, in eurer lage, eine besondere härte bedeutet, da

  1. kein bus
  2. dorf
  3. alles doof

so in der art und dann guck

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der keilriemen ist dir nicht gerissen

dann kann man nicht weiterfahren

es ist etwas anderes kaputt gegangen

ich denke zylinderkopfdichtung

1000€ ca

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