Hallo :-) Wie ist der aktuelle Stand der Dinge? Wie hat sich der Fall weiter entwickelt? Gruß :-)
Lt. google Übersetzer : Pouvez-vous aimer quand vous mourrez?
Du könntest Wochenzeitungen austragen, oder Werbematerial von diversen Supermärkten und Discountern verteilen. Solche Arbeiten werden gerne von den Firmen an Schüler vergeben.
Hallo :-) Was soll daran schlimm sein, jemanden zu mögen? Wie alt seid ihr beide denn?
Hallo :-)
bei wikipedia und google findest Du alles was Du brauchst.
Da werden Sie geholfen ;-)
Hallo :-) Ich war vor ca. 12 Jahren mal in einem recht großen Bowlingcenter in Essen. Aber ob es das noch gibt weiß ich nicht. Gruß :-)
Es sollte eigendlich in jeder Stadt Schulsozialarbeiter geben. Das sind qualifizierte psychologisch geschulte Leute. Die sollte man ansprechen. Die wissen sehr genau was zu tun ist.
Viel Glück
Ich denke, die Nachforderung ist nicht rechtens. Die Firma stellte 4 Stunden in Rechnung und Du hast sie bezahlt. Damit ist die Sache durch
Juristisch könnte es so aussehen. A will eine Dienstleistung von B. B erbringt diese Leistung und schlägt A den Preis vor (Rechnung über X Stunden zum Preis von Y Euro) A akzeptiert den Vorschlag und begleicht die Rechnung. Damit ist der Vertrag zu 100% erfüllt.
Wieviel Öl nachgefüllt werden soll, steht in der Betriebsanleitung des Autos. Wenn das Öl noch knapp über Minimum steht dürften keine Schäden zu erwarten sein. Tanke oder Werkstatt müßten ohne Probleme erreichbar sein.
Ich selber habe als Anfänger mal einen Motor geschrottet schäm Selbst ohne Öl läuft der Motor noch kurze Zeit.
Der Vermiter darf sehr wohl die Wohnung betreten; auch wenn der Mieter nicht da ist.
ABER!!
Nur wenn Gefahr in Verzug ist. Also es brennt, Gas strömt aus oder Wasserrohrbruch. Also wenn eine Gefahr besteht, wenn weiterer Verzug eintritt. Nämlich die Beschädigung seines Eigentums. Das scheint hier nicht der Fall zu sein. Also klarer Hausfriedensbruch!
Bei dem Schloßtausch ist nur zu beachten, daß dem Vermieter alle Schlüssel übergeben werden, wenn der Mieter auszieht.
Gruß NOCKJORGI
Hallo :-) Wie wäre es mit Geocaching? Gruß:-)
Wer das SORGERECHT bekommt, wird ein Gericht zum Wohl des Kindes entscheiden. Das UMGANGSRECHT werden wohl beide Parteien bekommen, wenn keine Nachteile des Kindes zu erwarten sind. Das entscheidet auch das Gericht.
Es geht nur um diese Woche. Ab kommende Woche habe ich wieder einen Einsatz. Ich habe auch keine Probleme damit zuhause auf das Telefon aufzupassen. Ich denke, daß ich meinen Disonenten einfach informiere wenn ich das Haus verlasse.