Was ist Wucher?
Wucher bezeichnet das Angebot einer Leistung zu einer deutlich
überhöhten Gegenleistung unter Ausnutzung einer Schwächesituation eines
Vertragspartners.
Die Kreditvergabe zu 25% als Rechtsgeschäft ist unwirksam, wenn objektive und subjektive Elemente vorliegen.
Auf objektiver Seite müssen Leistung und Gegenleistung in einem
„auffälligen Missverhältnis“ zueinander stehen. Ob diese Bedingung
erfüllt ist, ist einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls zu
entnehmen. In Zeiten von 0-Prozent-Zinspolitik ist ein Zinssatz in Höhe von 25% als sittenwidrig zu bezeichnen.
Hinzukommen muss aber eine besondere Motivation des Bewuchernden,
nämlich das „Ausbeuten“ als bewusstes Ausnutzen der gegebenen schlechten Situation des Bewucherten; es ist Vorsatz erforderlich. Eine Zwangslage liegt vor, wenn dem Opfer des Wuchergeschäfts das Eingehen dieses Geschäfts als das kleinere Übel erscheint.