Moin,

in welchem Bundesland möchte Herr Mustermann denn verbeamtet werden?

In Niedersachsen bspw. gibt es genau aus diesem Grund zwei Altersgrenzen: Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf bis 40 Jahre, Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe bis 45 Jahre (§ 18 II, III NBG).

Der beschriebene Fall würde also unter normalen Voraussetzungen gar nicht eintreten.

...zur Antwort

Hey,

in Niedersachsen (und meines Wissens auch überall sonst) sind nicht die Dioptrien, sondern der Visus (Sehschärfe) ausschlaggebend.

Vor dem 20. Lebensjahr musst du auf beiden Augen mindestens einen Visus von 0,5 und ab dem 20. Lebensjahr mindestens einen Visus von 0,3 haben.

Man kann nicht generell sagen, dass man mit x Dioptrien einen Visus von y hat. Als groben Richtwert kannst du allerdings davon ausgehen, dass sich der Visus mit jeder halben Dioptrien um die Hälfte reduziert (-0,5 Dioptrien = Visus von 0,5; -1 Dioptrien = Visus von 0,25 usw.).

Wenn du also nur knapp über -0,5 Dioptrien liegen solltest, bestehen durchaus Chancen, dass es klappt.

Entspricht deine Sehschärfe nicht den Anforderungen, bist du polizeidienstuntauglich und kannst auch nicht eingestellt werden.

...zur Antwort

Da du keine Sozialversicherungen und aufgrund der vergleichsweise geringen Bezüge während des Vorbereitungsdienstes auch nur sehr wenig Lohnsteuer zahlen musst, dürften dir in Steuerklasse 1 etwa 1.275€ netto übrig bleiben. Davon musst du dann nur noch die PKV bezahlen (dürften als Anwärter in den meisten Fällen auch unter 100€ pro Monat sein).

...zur Antwort

Ja, du kannst dich überall parallel bewerben. Da die Studiengänge in aller Regel an Fachhochschulen stattfinden, wird die Fachhochschulreife kein Problem sein.

...zur Antwort

Bei der Polizei kommt es nicht auf die Dioptrien, sondern auf den Visus (die Sehschärfe) an. Mit -2,5 Dioptrien dürfte es aus eigener Erfahrung aber sehr schwierig werden.

Eventuell wäre der Zoll eine Alternative? Dort werden meines Wissens deutlich niedrigere Anforderungen an die Augen gesetzt.

...zur Antwort

Hey,

in Niedersachsen wird, wie schon richtig gesagt, das Abi bzw. die Fachhochschulreife vorausgesetzt. Es gibt allerdings die Möglichkeit, dich bereits mit deinem Realschulabschluss zu bewerben und anschließend an einer Fachoberschule die Fachhochschulreife zu erwerben. Den praktischen Teil würdest du dann bereits bei der Polizei absolvieren. Nach erfolgreichem Abschluss könntest du - ohne erneute Bewerbung - das Studium an der Polizeiakademie beginnen.

Weitere Infos findest du hier: https://polizei-studium.de/voraussetzungen/ (Realschulabschluss auswählen) oder am Beispiel der PD Hannover hier: https://www.pd-h.polizei-nds.de/startseite/beruf_und_karriere/ausbildung/studium_den_polizeivollzugsdienst/bewerbung-ohne-abiturfachhochschulreife-1262.html

...zur Antwort
Nein

Moin,

ich kenne mich mit den bundesrechtlichen Regelungen nicht genau aus, aber eigentlich geht es aus § 59 Abs. 5 BBesG und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften ziemlich deutlich hervor:

„Für Anwärter, die im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes ein Studium ableisten, kann […]“

Scheint also tatsächlich nur auf den gehobenen Dienst zuzutreffen. :)

...zur Antwort

Ich kann ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, wie hier die Mehrheit zu einem „nein“ kommt.

Die Pension („Ruhegehalt“) berechnet sich aus einem bestimmten Faktor multipliziert mit der ruhegehaltfähigen Dienstzeit sowie den ruhegehaltfähigen Bezügen. Bei letzteren werden die Bezüge zugrunde gelegt, die dir zuletzt, vor Eintritt in den Ruhestand, zugestanden haben.

Ein Kommunalbeamter in BesGr. A 13 mit einer Dienstzeit von 40 Jahren wird also eine genau so hohe Pension bekommen wie ein Landesbeamter in BesGr. A 13 mit einer ebenso langen Dienstzeit (immer vorausgesetzt, sie haben auch dieselben Zulagen etc. erhalten, d.h. die ruhegehaltfähigen Bezüge waren identisch).

Ob der Kommunalbeamte wegen schlechterer Beförderungsmöglichkeiten o. Ä. evtl. bis zum Ruhestand gar nicht soweit kommt wie sein Kollege beim Land, ist eine andere Frage. Man kann aber nicht sagen, dass Kommunalbeamte per sé eine niedrigere Pension kriegen als Landesbeamte.

...zur Antwort

Regierungsinspektoranwärter sind Beamte auf Widerruf, also in aller Regel im dualen Studium, bei Bundes- oder Landesbehörden oder Bezirksregierungen. Da auch bei der Polizei Verwaltungsaufgaben anfallen, werden auch dort oft Regierungsinspektoranwärter ausgebildet. Regierungsinspektor(anwärter) sind keine Polizeivollzugsbeamten und tragen somit keine Uniform.

Die Bezüge sind - verglichen mit anderen dualen Studiengängen bzw. Ausbildungen - relativ hoch. Gerade weil du als Beamter keine Abgaben für die Sozialversicherungen hast, bleibt netto einiges mehr übrig als bei „normalen“ Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

...zur Antwort

Die Laufbahnen unterscheiden sich in ihren Aufgaben, ihren Tätigkeiten und dementsprechend auch in ihrer Besoldung.

Machst du eine Ausbildung bei der Polizei, wirst du im mittleren Dienst arbeiten (Einstieg in der Regel in BesGr. A7). In einigen Ländern erfolgen jedoch mittlerweile keine Einstellungen mehr in den mittleren Dienst.
Voraussetzung für den gehobenen Dienst (Einstiegsamt A9) ist ein Bachelorstudium bei der Polizei. Polizeibeamte im gehobenen Dienst können bereits erste Führungsfunktionen übernehmen, sind häufig aber auch klassisch im Einsatz- und Streifendienst unterwegs. Machst du später noch einen entsprechenden Master oder hast ein abgeschlossenes Jurastudium, hast du die Befähigung für den höheren Dienst (Einstiegsamt A 13) erworben. Typische Beispiele für Polizeibeamte im höheren Dienst sind Dienststellenleitungen bis hin zu Polizeipräsident(inn)en.

...zur Antwort