so ist es auch...glaub den medien nicht...hinterfrag! ich kenn auch leute die schon diese grippe hatten und denen gehts saugut...haha SAU...is mir gar nich sofort aufgefallen :-D

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inne karre setzen, drauf los fahren, irgendwo anhalten wo's schön is, gegend angucken usw. abends dann...ja hm...kommt drauf an was ihr so findet würd ich sagen...iwas spontanes eben^^

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alex ist gut...noch keine schlechten erfahrungen mit gemacht das is auch eig nie farbe dran

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klar kannst du mit dem ausweis ins wahllokal...hab ich auch schon gemacht

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zur verhandlung sollte man nur nicht hingehen wenn man einen wirklichen triftigen grund hat...verschiebt sich doch sonst nur...ich glaub beim ersten erscheinen passiert noch nix...bin mir aber nich sicher

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das weiß wohl niemand bei so eigenständigen tieren wie der katze...da dein kater noch jung is muss geduld haben...irgendwann wird er immer aufs katzenklo gehen...hab einfach geduld mit ihm

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geh raus und such dir einen da helfen keine tipps

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du darfst arbeiten soviel du willst...da du kein bafög bekommst is das wurst...ich kenn viele leute die studieren und mehrere jobs haben...musse dich ma bei deiner versicherung erkundigen was sich dann für dich ändert

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versuch deine daten (musik etc) zu retten und formatiere die festplatte...ich glaub da is sonst nix zu machen

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erstens ist der beschluss im mietvertrag wichtig und zweitens muss man heute nicht mehr renovieren...vermieter sagen einem das nur nich...also niemand kann dich dazu zwingen, wenn man das nicht vorher abgesprochen hat...und wenn du einen nachmieter findest/hast, kannst du mit ihm absprechen ob du selber renovierst oder ob er das machen will...in der regel sind vermieter damit einverstanden

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Im Kinderförderungsgesetz steht:

§ 43 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis.“ b) In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „wird erteilt“ durch die Wörter „ist zu erteilen“ ersetzt. c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Die Erlaubnis befugt zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Im Einzelfall kann die Erlaubnis für eine geringere Zahl von Kindern erteilt werden. Landesrecht kann bestimmen, dass die Erlaubnis zur Betreuung von mehr als fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern erteilt werden kann, wenn die Person über eine besondere Qualifikation verfügt. Die Erlaubnis ist auf fünf Jahre befristet. Sie kann mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Tagespflegeperson hat den Träger der öffentlichen Jugendhilfe über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die für die Betreuung des oder der Kinder bedeutsam sind.“

also was konkreteres habe ich NOCH nicht gefunden

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