Hallo,

es ist zu empfehlen, einen so genannten Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt zu stellen, wenn sich Deine gesundheitliche Situation - wie Du ja sagtest - gravierend geändert hast. Eine ähnliche Frage zum Verschlechterungsantrag findest Du hier:

http://www.myhandicap.de/forum.html?&tx_mmforum_pi1[action]=list_post&tx_mmforum_pi1[tid]=23018

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Für Arbeitgeber, die behinderte Arbeitnehmer beschäftigen (wollen), gibt es einige Fördermöglichkeiten. Die Agentur für Arbeit etwa bezuschusst die Neueinstellung eines behinderten Menschen mit einer Teilübernahme des Gehalts. Da Du aber bereits angestellt bist, gilt dies leider nicht. Mehr zu den Fördermöglichkeiten findest Du unter diesem Link:

http://www.myhandicap.de/foerdermoeglichkeiten-handicap.html

Ich sehe es so: Wenn der Arbeitgeber nicht auf Dich verzichten möchte und Du die geforderte Arbeit zufriedenstellend erledigst, solltest Du ihm auch den vollen Gehalt wert sein.

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Hallo crazykristin100

Wie die anderen User schon geschrieben haben, kann ein Schwerbehindertenausweis sehr viele Krankheiten oder Behinderungen abdecken.

Durch den Besitz eines Schwerbehindertenausweises erhält man einige Sonderrechte und, sofern verschiedene Merkzeichen vorhanden sind, sogenannte Nachteilsausgleiche. Das sind beispielsweise steuerliche Vergünstigungen, freie Fahrten im öffentlichen Nahverkehr und mehr.

Wenn du noch mehr darüber wissen möchtest, findest du auf unserer Website myhandicap.de im Infobereich einige Artikel zu dem Thema.

Ob du deinen Freund darauf ansprechen sollst oder nicht, kannst schlussendlich nur du entscheiden, da du ihn besser kennst. Dass er das nie thematisiert hat, muss nicht bedeuten, dass er es verheimlichen möchte. Es kann auch einfach sein, dass es bisher nicht relevant war.

Liebe Grüsse

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Hallo MSSuperstar

Schön, dass ihr diesen Schritt gehen wollt! Bei der Frage nach Hilfe für die Wohnungssuche kann dir sicher folgender Artikel weiterhelfen: http://www.myhandicap.de/wohnungen-suchen-barrierefrei-rollstuhlgerecht.html

Wegen der Sozialhilfe solltest du dich direkt an das Sozialamt wenden. Du musst unter Umständen damit rechnen, dass deine Partnerin für dich aufkommen muss.

Liebe Grüsse

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Der Schwerbehindertenausweis wird entweder befristet - z.B. für 5 oder 10 Jahre - oder unbefristet ausgestellt. Bei einem unbefristet ausgestellten Ausweis erwartet das Amt keine Änderungen mehr am gesundheitlichen Zustand des Antragstellers. Ansonsten wird kurz vor Ablauf überprüft, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen noch vorliegen.

Ein komplett grüner Ausweis bedeutet, dass keines der Merkzeichen "B", „G“,"aG", „H“ oder „Gl“ festgestellt wurde. Liegt (mindestens) eines dieser Merkzeichen vor, bekommt man den grün-orangenen Schwerbehindertenausweis.

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Hallo Markus

Ihr seid in einer schwierigen und sehr emotionalen Situation. Viele ältere Menschen möchten unter keinen Umständen in ein Pflegeheim, weil sie sich dann alt und wertlos fühlen. Sie kommen aus einer Generation von "Anpackern" und deshalb ist es für sie besonders schwer, solche Sachen wie Pflegeheime oder Windeln zu akzeptieren. Vermutlich werdet ihr ihn auch kaum überzeugen können, deshalb wird das alles sehr emotional werden. Ich müsst aber natürlich auch an euch denken und euch eingestehen, wenn ihr die Situation nicht mehr tragen könnt.

Vielleicht wäre für ihn eine sogenannte "Alterswohnung", eine Siedlung, die wie ein erweitertes Altersheim funktioniert, eine leichter zu akzeptierende Lösung? Dann könnten deine Eltern auch zusammen bleiben.

Leider kenne ich die rechtliche Situation Österreich nicht, aber vielleicht findest du auf dieser Seite hier eine Antwort: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360000.html

Liebe Grüsse

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Hallo Surfer33

Der Begriff "Behinderung" ist schwer festzumachen, weil sich die Leute unterschiedliches dabei vorstellen. Ein Schüler mit einer Behinderung muss nicht automatisch einer mit einer geistigen Behinderung sein, wie viele Leute annehmen.

An Förderschulen werden normalerweise Kinder unterrichtet, die aus welchen Gründen auch immer, nicht an einer "normalen" Schule unterrichtet werden können (oder wollen). Viele Förderschulen sind dabei auf bestimmte Einschränkungen spezialisiert. Am bekanntesten sind hier vermutlich Schulen für Kinder mit geistiger Behinderung, weshalb diese häufig in Medien und von Privatpersonen stellvertretend für alle Förderschulen verwendet werden.

Liebe Grüsse

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Der Rabatt wird leider in der Regel mit bestimmten Merkzeichen verknüpft.

*Voraussetzung ist dabei meist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit einem GdB ab 50 % mit Merkzeichen "G" (gehbehindert), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert", "H" (hilflos), "BL" (blind), oder "B" (Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen).

Bei manchen Herstellern ist eine zusätliche Voraussetzung, dass das Fahrzeug auf den Menschen mit Behinderung zugelassen wird.*

http://www.myhandicap.de/auto_verguenstigungen.html

Aber da dies weder gesetzlich vorgegeben noch einheitlich geregelt ist, kannst Du den Rabatt eventuell doch beim Autohändler Deiner Wahl erhandeln.

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Hallo,

Menschen mit Handicap, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen, können Wohngeld beantragen. Das hängt jedoch vom Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder ab. Das heißt, Du hättest bessere Chancen bei einer eigenen Wohnung.

Das Wohngeldgesetz sieht dabei für jedes schwerbehinderte Haushaltsmitglied einen Freibetrag von jährlich 1.500 Euro vor. Voraussetzung ist ein GdB von 100 beziehungsweise 80 bei Pflegebedürftigkeit. Bei einem GdB von weniger als 80 und vorliegender Pflegebedürftigkeit sind 1.200 Euro jährlich zu berücksichtigen.

Dadurch können behinderte Menschen mit einem eigenen Einkommen, die aufgrund ihrer Behinderung jedoch auf mehr Wohnfläche angewiesen sind, finanziell entlastet werden. Dabei ist die Wohnfläche nicht entscheidend, aber es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Das Wohngeldgesetz ist zwar bundesweit gültig, regionale Mietpreisunterschiede werden jedoch durch insgesamt sechs verschiedene Mietstufen berücksichtigt.

Den Antrag auf Wohngeld kann man in der Regel beim Sozialamt in der Stadt, wo Du wohnst, stellen. Mehr Infos rund um das Wohngeld findest Du auf www.wohngeldantrag.de – inklusive einer Liste der zuständigen Ämter sowie einem vereinfachten Wohngeldrechner.

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Die Antwort auf Deine Frage wurde bereits gegeben:

Einzel-GdBs werden nicht addiert. Wenn Sie also drei GdBs in der Höhe von 20 haben, ist ihr Gesamt-GdB nicht 60. Denn der GdB richtet sich nicht nach der Anzahl der Behinderungen, sondern nach der Schwere der Auswirkungen.

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Im Grunde bist Du nicht verpflichtet, das darzulegen. Aber im Einzelfall kann es - insbesondere wenn Deine Behinderung offensichtlich ist und Du aufgrund Deiner Behinderung Einschränkungen im Arbeitsalltag hast bzw. Hilfsmittel benötigst - hilfreich sein, das Deinem Arbeitgeber mitzuteilen. Im positiven Falle kommt Dir dann Verständnis und Unterstützung entgegen; es ist aber leider nicht immer so.

Ich persönlich wäre für eine selbstbewusste Offenlegung. Aber das muss jeder mit Behinderung für sich selbst entscheiden.

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Hallo kuesude,

das Merkzeichen G erhält, wer nur eingeschränkt unter erheblichen Gefahren bis zu 2 Kilometer gehen kann.

Dazu zählen Menschen mit Behinderungen an Beinen oder Rückgrat (ab Einzel-GdB 50) sowie Menschen, die durch innere Leiden wie Herzschäden, Lungenprobleme, Krampfanfälle, Diabetiker mit häufigen Schocks und andere erheblich eingeschränkt sind.

Des Weiteren erhalten Epilepsiepatienten oder Menschen mit einer Sehbehinderung ab GdB 70, Menschen mit geistiger Behinderung, etc ein Merkzeichen G.

Inwieweit das bei Deiner Mama zutrifft, können wir über's Internet nur schwerlich beurteilen. Hier empfiehlt sich die Rücksprache mit dem behandelnden Arzt.

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Hallo harry1955,

ein Mehrbedarf wird nur anerkannt, wenn man krankheitsbedingt einen kostenaufwendigere Ernährung benötigt. Dies muss durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Aus diesem Attest muss hervorgehen: - die Erkrankung - die Notwendigkeit der verordneten Sonderkost - der ursächliche Zusammenhang zwischen Erkrankung und der Notwendigkeit der Sonderkost

Weiterhin Anspruch auf Mehrbedarf haben behinderte Menschen, die Leistungen zur Teilhabe oder Rehabilitation nach SGB IX bekommen.

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Vermutlich ist mit der Rente die Erwerbsminderungsrente gemeint - einen Anspruch auf die normale Rente dürfte Deine Mutter mit Sicherheit haben und sie beziehen, wenn es bei ihr altersgemäß soweit ist.

Die Erwerbsminderungsrente hat im Grunde nichts mit dem Grad der Behinderung zu tun. Entscheidend ist die Einschätzung eines medizinischen Gutachters, wie viele Stunden sie täglich arbeiten kann. Bei weniger als 3 Stunden bekommt man die volle Erwerbsminderungsrente. Sind es zwischen 3 und 6 Stunden, kommt die teilweise Erwerbsminderungsrente.

Auch bei einer Erwerbsminderungsrente kann man etwas hinzuverdienen - bis zu bestimmten Grenzen. Aber da Deine Mutter wieder Vollzeit arbeitet und wenn es für sie auch in Ordnung ist, musst Du keine Rente beantragen. Ansonsten wende Dich an die Rentenversicherung.

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RHW hat recht in beiden Punkten: Für eine Treppensteighilfe - also eine bauliche Maßnahme - kann die Pflegekasse bereits ab Pflegestufe 1 einen Zuschuss bis zu 2557 Euro gewähren. Ist Deine Schwester berufstätig, kann vom Integrationsamt ein Zuschuss für die Maßnahme beantragt werden - mit dem Zweck, dass dadurch die berufliche Integration sichergestellt wird.

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Für einen bereits verbeamteten Menschen sollte der Schwerbehindertenausweis keinerlei Nachteile bedeuten - im Gegenteil. Man würde - je nach Grad der Behinderung und den Merkzeichen - von Nachteilsausgleichen profitieren. Mehr Infos rund um den Ausweis findest Du hier:

http://www.myhandicap.de/schwerbehindertenausweis.html

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Suche SPONSOR zur Anschaffung Behindertengerechtes Fahrzeug

Hallo, ich suche für meinen 100% mehrfach schwerbehinderten Mann zum Transportieren ein geeignetes Fahrzeug, in dem er liegen und auch medizinisch versorgt werden kann. Dachte an ein günstiges Wohnmobil, da er darin liegen und auch medizinisch gut versorgt werden könnte. Unsere Kinder wären darin auch gut untergebracht. Trotz, fester und unbefristeter Rente, gibt die Bank zur Anschaffung des Mobiles, keine Unterstützung, da laut Aussage, die Rente als kein festes Einkommen angerechnet wird. Es heißt immer, dass man einen behinderten Menschen am Leben teilnehmen lassen soll und dieses ermöglichen müsste. Ich kann, aus unserer Erfahrung, nur sagen, dass wir vieles trauriges erleben mussten und immer ohne Hilfe da gestanden sind. Habe aber die Hoffnung nie aufgegeben und werde weiter 24 Std., für meiner Mann und Papa von 3 Kindern, da sein. Ich brauche nur Hilfe zur Anschaffung eines geeigneten Fahrzeuges. Die Verzweiflung, lässt mich auf diesen Weg kommen,**** da ich nichts geschenkt** haben ****möchte, sondern für die Anschaffung selbst bezahlen will**, aber keine Möglichkeit dafür bekomme. Suche ich daher einen seriösen Geldgeber, der als Sicherheit den Fahrzeugbrief, bis zur vollständigen Abzahlung, behalten oder eine Vertragliche Absicherung bekommen könnte. Würde sich ein Sponsor finden lassen, wäre es eine große Freude, Hilfe und Erleichterung zur Pflege, für uns alle. Für jede positive Mitteilung bedanke ich mich im Voraus.

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Es ist nicht einfach, als Nichterwerbstätiger mit Behinderung ein Fahrzeug finanziert zu bekommen. Dennoch findest Du hier ein paar Tipps:

http://www.myhandicap.de/finanzierung-auto-ohne-beruf.html

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Ich weiß, in welchem Ton Dein Freund dies sagte - eventuell hat er das lediglich als Feststellung gemeint.

Jedenfalls: Ob man nach dem Gesetz behindert ist, hängt nicht von den einzelnen Erkrankungen ab, sondern von der Summe der Einschränkungen, denen Du ausgesetzt bist. Zöliakie zum Beispiel kann als Behinderung anerkannt werden.

Ob und inwieweit einzelne Erkrankungen als Behinderungen anerkannt werden können, findest Du in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen:

http://www.myhandicap.de/versorgungsmedzinische-grunsaetze.html

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Wie viele hier fand auch ich die Frage bzw. die Antwortmöglichkeiten vorurteilsbeladen. Sicher gibt es behinderte Menschen in glücklichen Beziehungen - egal ob die Behinderung vor oder nach der Partnerschaft zustandekam. Dazu empfehle ich folgenden Artikel:

http://www.myhandicap.de/behinderung-partnerschaft-neu.html

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