Durch den Mietvertrag verpflichtest du dich dazu die Wohnung „zu Wohnzecken“ zu nutzen. Dazu gehört meiner Meinung nach auch die Wohnungstüre zu schließen bzw. abzuschließen, warum auch immer man das nicht machen wollen würde.

Sowas kleinliches würden aber dann wahrscheinlich nur Anwälte klären können was für den Sachverhalt schon iwi Geldverschwendung wäre.

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Gemäß §543 Abs. 2 Nummer 3 kann dein Vermieter dich nach einem Rückstand i. H. v. zwei Monatsmieten fristlos Kündigen.

Es macht demnach Sinn wenigstens Teilzahlungen zu leisten, um unter dem Betrag von zwei Monatsmieten zu bleiben. (Gemäß b) kannst du nämlich nicht nur nach Auslassen zweier aufeinanderfolgenden Mietzahlungen sondern auch in einem längeren Zeitraum durch Mietrückstand i. H. v. zwei Monatsmieten fristlos gekündigt werden.)

Also am besten so schnell wie möglich versuchen unter die zwei Monatsmieten zu kommen.

Zumindest hört es sich aber seitens deines Vermieters danach an, dass er Verständnis für deine Situation hat also viel Glück!

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Da du mit 16 Jahren noch "beschränkt Geschäftsfähig" bist, darfst du keine Rechtsgeschäfte durchführen, welche nicht "zum reinen Vorteil" für dich sind bzw. welche die dich zu etwas verpflichten ohne dass deine Eltern eine Zustimmung erteilen.

Im Falle eines Mietvertrages wirst du zur Zahlung von Miete verpflichtet, weswegen der Abschluss solch eines Vertrages die Zustimmung deines "gesetzlichen Vertreters" benötigt. Das sind deine Eltern.

Hast du nicht die Zustimmung deiner Eltern, ist solch ein Vertrag "schwebend unwirksam" bis die Eltern die Zustimmung erteilen. Bei einem schwebend unwirksamen Vertrag besteht das Risiko das eine der beiden Vertragsparteien aus dem Vertrag wieder austritt ohne sich an irgendwelche Fristen oder Zahlungsforderungen halten zu müssen.

Dieses Risiko geht natürlich niemand gerne ein, weswegen in deinem Fall es höchstwahrscheinlich nur mit Zustimmung der Eltern, oder mit deiner Freundin als einzige Vertragspartei funktionieren würde. Das setzt natürlich voraus, dass auch sie ein festes und ausreichendes Einkommen hat.

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Ob der Vermieter die Miete rechtmäßig erhöht hat ist von der Art der Erhöhung abhängig.

Grundsätzlich darf die Kaltmiete (Ohne Betriebskosten) abgesehen von Erhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, innerhalb von 3 Jahren nicht mehr als 20% bzw. 15% in Gebieten mit angespannten Wohnungsmarkt erhöht werden.

Dabei muss die Kaltmiete unabhängig von Erhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen 15 Monate unverändert geblieben sein, bevor die Zustimmung zu einer weiteren Mieterhöhung verlangt werden kann.

Ich gehe in deinem Fall davon aus, dass eine der beiden Erhöhungen mit §559 BGB (Modernisierungen) oder §560 BGB (Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung) begründet wurde. Die andere müsste dann eine Erhöhung gemäß §558 BGB (Erhöhung auf ortsübliche Vergleichsmiete) gewesen sein.

Info:

  • Bei einer Betriebskostenpauschale muss im Mietvertrag die Möglichkeit zur Änderung dieser vereinbart worden sein. Ansonsten darf die Pauschale nicht erhöht werden.
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Habe nach Recherche ein interessantes Urteil gefunden:

AG Bremen, 9 C 346/12

  • In diesem Fall war der Mieter mit seiner Reinigung welche ein kalendarisch bestimmbares Datum hatte im Verzug. Die Anschließende Beauftragung einer Reinigungsfirma war laut dem Amtsgericht in diesem Fall rechtens. (Klingt jedoch leider nur nach einer einmaligen Beauftragung).

Ansonsten ist die Änderung der Hausordnung leider nur mit Zustimmung aller Mieter möglich. Man kann die Reinigungsfirma zwar beauftragen, jedoch ist ein Mieter der sich dagegen weigert nicht verpflichtet die anfallenden Kosten zu zahlen. AG Frankfurt/Oder WM 97, 432

Hier würde sich anbieten die Mieter, welche die Reinigung nur unzureichend ausführen, Abzumahnen und anschließend falls daraufhin keine Reaktion erfolgt, richterliche Schritte ("Vollstreckung auf Ersatzvornahme") einzuleiten. Die Erfüllung der Hausordnung gehört genauso wie andere Regelungen im Mietvertrag zu den Pflichten des Mieters.

Quelle: https://deutschesmietrecht.de/hausordnung/50-hausordnung-putzdienst.html

Angaben wie immer ohne Gewähr. Bevor man tatsächliche gerichtliche Schritte einleitet am besten von einem Fachmann für Mietrecht beraten lassen.

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Ich arbeite selber in einer Immobilienverwaltung, dessen Hauptgeschäft zwar nicht die Vermietung ist, aber dennoch das ein oder andere mal die Vermietung übernimmt.

Um dir vielleicht die andere Perspektive aufzuzeigen, möchte ich einmal folgendes kurz erzählen:

Als eine unsere Mitarbeiterinnen damit beauftragt wurde, die Anfragen auf eine einzige Wohnung im Kreis Köln zu beantworten, war sie zunächst überrascht, dass sie nach 2 Tagen, noch keine einzige Anfrage auf eine doch sonst sehr attraktive Wohnung erhalten hat.

Es stellt sich heraus, dass die Anfragen von Immoscout noch nicht auf ihrem Account gelandet waren, sodass die hinterlegten Daten erst auf sie geändert werden mussten.

Als das getan wurde hatte sich auf einen Schlag 200-300 Anfragen, welche insgesamt innerhalb von 5 Tagen eingegangen sind, welche sie alle durchlesen musste, während weiter Anfragen noch eintrafen.

Hier ist es demnach sehr schwer auf jede Anfrage zu antworten, geschweige denn überhaupt alle Anzeigen durchzulesen.

Vielleicht hilft dir das um deine Wut etwas zu dämpfen. Das Problem sind nicht die Menschen, welche die Anfragen bearbeiten, sondern die immer schlimmer werdende Knappheit an Wohnungen.

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Ihr benötigt zur längerfristigen Aufnahme einer weiteren Person in der Wohnung die Zustimmung des Vermieters der Wohnung deiner Freundin gemäß §553 BGB.

Dieser muss dann entscheiden ob er die Miete evtl. erhöht.

Da zumindest meiner Meinung nach ein berechtigtes Interesse besteht, dürfte der Vermieter hier nicht widersprechen jedoch ist „berechtigtes Interesse“ in diesem Fall Auslegungssache.

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Das ist davon abhängig ob der Parkplatz Mittels Sondernutzungsrecht dem Sondereigentum zugeordnet wurde oder ob er Teil der Wohnung als Sondereigentum oder separates Teileigentum ist.

Müsste man der Teilungserklärung der WEG entnehmen können.

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Wenn im MV nichts steht musst du entweder beim Verwalter anrufen und nachfragen oder die erste Abrechnung abwarten. Dort sind der Verteilerschlüssel und die einzelnen Kosten dann aufgeführt.

Wenn es keine separaten Wasserzähler für die jeweiligen Wohnungen gibt werden höchstwahrscheinlich alle Kosten (Waschküche + eigene Küche) nach Mietfläche oder Pro Kopf abgerechnet.

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Ich gehe davon aus das es sich hierbei um eine Mietwohnung handelt.

Grundsätzlich gelten bei Nebenkostenabrechnungen wie bei allen anderen Rechnungen eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Bedeutet sobald die Abrechnung aus 21 und 22 vorliegen gilt die Zahlungfrist für normale Rechnungen von 30 Tagen. (Sofern keine andere Frist auf der Abrechnung steht)

Die Forderung der Nebenkostenabrechnung verjährt für Mieter und Vermieter drei Jahre nach Ende des Abrechnungszeitraumes also im Falle der Nebenkostenabrechnung 21 ab 31.12.2021 bis zum 31.12.2024.

Info: Es ist ungewöhnlich dass Hausverwaltungen die Nebenkostenabrechnung für 2022 bereits jetzt schon haben, da bis Ende des Jahres und auch nach Ende des Jahres eigentlich noch Rechnungen eingehen müssten. Vielleicht bezieht sich die Hausverwaltung mit dem Schreiben auf das Guthaben aus der NKA 21 welches im Jahr 22 noch vorliegt.

Sollten die das Guthaben nicht auszahlen wollen kannst du sie mit einer Mahnung in Verzug setzen und anschließen falls keine Antwort kommt mit gerichtlichen Mahnverfahren drohen. (Aber vielleicht erstmal dort anrufen)

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Kann ich Fristlos kündigen wegen Verleumdnung/Beleidigung seitens Vermieter/nichtiger vertrag?

Hallo,

ich wohne seit 2 Jahren in meiner ersten eigenen Wohnung und hatte vorher schon depressionen, die seit meiner Zeit hier wegen des Verhalten meines Vermieters um einiges schlimmer geworden sind.

Seit ich hier wohne , will mein vermieter ständig in meine Wohnung, mit der Begründung er wolle sich meine Einrichtung einsehen und wenn ich das mitgemacht habe, wurde der Grund nach paar Monaten nochmal genannt und wenn ich das nicht wollte, wurde mir direkt vorgeworfen die Wohnung sei in einem schlechten Zustand und durch die Blume, dass ich eine Gefahr für seine Wohnung darstelle und er sich sorgen macht. Er schreibte mir immer auf whatsapp bzgl der Wohnung und rufte mich auch über Whatsapp an, dass er bei der Mieterin unten ist und vorbei kommen will. Seit 1 Jahr hat er meine neue Nummer nicht, da er sonst wieder auf whatsapp schreibt und mir das einfach zu nah ist und ich eine gewisse Distanz haben möchte. Wenn er mir an einem Freitag schreibt und ich erst Montag, da wochenende ist, antworten will, kommt Montag direkt ne eskalation per Mail von ihm, weil ich nicht antworte wie es ihm passt. Ich mache seit 2 Jahren die Klingel aus und konnte mich nie einleben. Da ich weiblich und alleinstehend bin, habe ich mich nach kurzer zeit schon sehr unwohl und belästigt gefühlt.

Jetzt gab es eine Sache die mir endgültig zu weit ging: Feuermelder sollten ausgetauscht werden. Ich habe die zuständige Firma reingelassen und die meinten, der Feuermelder gehöre denen nicht, daher können die mir den nicht austauschen und man würde sich nochmal bei mir melden. Ich habe das meinem vermieter mitgeteilt, er ist daraufhin direkt ausgerastet, dass ich die anbringung der Feuermelder behinderen würde und er würde mich für alles verantworlich machen. Am Montag teilte die Firma aufgrund eines Missverständnisses(Verwechslung mit anderem Nachbar) mit, dass ich die Tür gar nicht aufgemacht hätte. Mein Vermieter antwortete denen dass ich für alles aufkommen werde und wartete bis Freitag, 23 Dezember um 21:56 Uhr um mir das mitzuteilen, sowie in die Mail zu schreiben ich wäre eine Lügnerin und er würde, wenn ich nicht gesagt hätte, dass ich eine neue Wohnung suche, mich aufgrund von Täuschung und Vertrauensbruch kündigen wollen und sieht davon ab. Er hat extra 4-5 Tage gewartet um mir mein Wochenende sowie Weihnachten versauen zu wollen und er hat diese Mail, in der ich als Lügner bezeichnet wurde an dritte weitergeleitet. Jetzt konnte mir meine Vormieterin bestätigen, dass der Vermieter selber die Feuermelder damals angebracht hat und die wirklich nicht von der Firma sind und ich nicht gelogen habe. Er hat sich immer noch nicht entschuldigt und will mich 3 Monate noch hier festhalten und behindert meinen vorzeitigen auszug durch einen Nachmieter. Kann ich wegen Verleumdnung fristlos kündigen? Im vertrag lese ich gerade, dass der Vermieter auch zum Ablesen und Prüfung des Zustandes bei Abwesenheit hier rein darf, das ist dochnicht rechtens und macht den Vertrag nichtig oder?

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AG Coesfeld, Urteil v. 12.11.2008, 6 C 83/08, WuM 2009 S. 112

Dieses Urteil könnte als Grundlage dafür verwendet werden, dass die Klausel deines Mietvertrages in dem der Vermieter ein Recht auf „Ablehnen und Prüfen des Zustandes“ hat, unwirksam ist.

Jedoch macht das den gesamten Mietvertrag nicht nichtig.

Gegen eine Kündigung wegen Vertrauensbruch oder Ähnlichen könntest du wahrscheinlich klagen. Wenn das Gericht den Sachverhalt dann hört werden die wahrscheinlich lachen und die Klage abweisen, da du ja sogar vom Vormieter eine Aussage zu den Rauchmeldern hast.

Sofern dein Vertrag eine Nachmieterklausel beinhaltet, muss er einen triftigen Grund in der Person des Nachmieters vorweisen um den Nachmieter ablehnen zu können.

Sollte keine solche Klausel vereinbart worden sein, hast du nur im Falle eines „berechtigten Interesses“ die Möglichkeit durch Nachmieterstellung aus dem Vertrag raus zu kommen. Hierbei müsste der Vermieter zwar auch zustimmen, kann aber nur wieder mit einem berechtigten Grund ablehnen, was bei einem Nachmieter der 1zu1 in den Vertrag eintritt fast nicht möglich ist.

Hierbei gilt gemäß dem Urteil vom LG Berlin ( Urteil vom 21. September 2004 , Az: 63 S 175/04) der Grundsatz dass das Interesse des Mieters an der Beendigung des Mietverhältnisses erheblich größer als das Interesse des Vermieters zur Beibehaltung des Vertrages sein muss.

Angaben sind nur zur Orientierung in so einem Fall bietet sich der lokale Mieterschutzverein oder ein Anwalt an.

Quellen u.a: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm

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Also da dein Ziel ja ist, ähnlich Musik zu finden, würde ich dir folgende Suchbegriff u. Kanäle vorschlagen (Ein Genre zu definieren ist immer sehr schwer, kenne den struggle):

Suchbegriff: "Ambient" geht immer in die Richtung. Also Ambient Space, oder sowas.

Da es bei dieser Musik teilweise in Richtung von "Soundtracks"/"Filmmusik" geht sind Suchbegriffe wie "Weltraummusik" (dann aber am besten auf englisch wegen größerer Auswahl) gar nicht schlecht.

Hier ein Paar Sachen die ich auf die schnelle finden konnte die meiner Meinung nach in die Richtung gehen:

Am ähnlichsten:

https://www.youtube.com/watch?v=8VfuELVQjaA

https://www.youtube.com/watch?v=m86mBRKZHY0

Mehr in die dark/traurige/düstere Richtung:

https://www.youtube.com/watch?v=O5p2ZX7UU9w&t=2340s

Für diese Richtung sind folgende Kanäle zu empfehlen:

https://www.youtube.com/c/dreamscapeyt/videos

https://www.youtube.com/c/Fluidified

Hoffe ich konnte dir helfen, und viel Spaß beim hören. : )

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Du brauchst die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder evtl. ein Fachabi.

Das kann man soweit ich weiß aber nachholen, und dann später halt das Studium anfangen.

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Hier ein Beispiel wie die beiden Sachen aussehen, sollte beides auf deiner EC Karte stehen:

IBAN: DE01 1234 5678 9123 4567 89

BIC: ABCDDEXXXX

Iban ist immer das Konto auf dem du Überweist, und über die BIC findet man deine Bank

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Wenn beide Seiten Ihren Verpflichtungen nachkommen, und genug soziale Kompetenzen haben um Dinge verbal klären zu können, sollte es auch keine Prozesse geben.

Natürlich weiß ein Jurist evtl. besser welche Rechte er hat, aber das als ein Kriterium zu nehmen um ihn nicht als Mieter zu nehmen lässt die Frage offen ob man dich als Vermieter haben möchte.

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Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, solchen Menschen nicht zu vertrauen.

Unabhängig davon, ob das Geld bei dir landet oder nicht, ist es fraglich ob du möchtest, dass solche Menschen Bilder von dir haben. Die können die dann sonst wo veröffentlichen, je nach dem um was für eine Art Bilder es sich handelt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das möchte.

Wenn doch, denke ich nicht dass die dir Geld "abziehen" können, wenn die deine PayPal Adresse haben. Das einzige was die dann haben ist eine Mail Adresse, auf die die dann evtl. Spam schicken könnten aber ansonsten würde mir nichts einfallen.

Aber wie gesagt, es ist fraglich ob du das Geld tatsächlich sehen wirst. (Auf Paypal kann man Geld soweit ich weiß auch wieder zurückfordern, wenn die es dir über "Friends and Family" senden. In dem Fall kann es sein, dass die dich damit scamen).

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Wie andere schon sagen Zeitung, dass ist aber für die Arbeit die man halt extrem schlecht bezahlt. Deswegen hier weitere Tipps:

Dinge verkaufen:

  • Alte Legosets oder anderes Spielzeug (können Teilweise im Wert gestiegen sein)
  • Kleidung (auf Vinted z.b)
  • Irgendwelche Sammelkarten

Ab 15 könntest du anfangen zu Kellnern (denke da verdient man mehr als mit Zeitnung)

Ansonsten ist mit den anderen Vorschlägen schon vieles abgedeckt.

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Wenn es stimmt, dass im Mietvertrag keine Kleinreparaturklausel vorhanden ist, muss der Vermieter für die Instandsetzungsmaßnahmen aufkommen. (§535 Abs. 1 Satz 2 BGB)

Ich würde mich schriftlich (mit Unterschrift) an die Verwaltung wenden und die Mängel alle aufführen. Zusätzlich kannst du eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen.

Theoretisch hast du, sollte die Verwaltung die Frist nicht einhalten, lt. § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB ein Recht auf Mietminderung.

Ob die von dir beschriebenen Mängel als "erhelblich" eingestuft werden können weiß ich jedoch nicht. Da würde ich mich evtl. an einen Mieterbund wenden. Am ehesten könnte ich mir vorstellen das der von dir als "extrem" beschriebene Gestank als erheblich eingestuft werden kann.

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Also ich finde die Frage komisch gestellt.

Sollte der Vermieter eine Klausel im Mietvertrag stehen haben, in welcher festgelegt ist, dass die Wohnung als gewerbliche Flächte genutzt wird, dann ist das sehr suspekt bzw dann sollte sie den Mietvertrag nicht unterschreiben. (Zumindest wenn die Tochter vorhat dort zu Wohnen).

Wenn der Vermieter eine Klausel im Mietvertrag stehen hat, in welcher festgelegt ist, dass die Wohnung nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden darf, dann ist das normal, da es sich ja um eine Wohnung handelt.

Weil du übers "Steuern sparen" gesprochen hast.

Bei gewerblich Vermieteten Flächen (bzw. bei Mietern die "Unternehmer i.S. des Umsatzsteuergesetzes" sind), besteht anders als bei Wohnungsmietverhältnissen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges beim Finanzamt. (Mit anderen Worten, die Miete wird mit MwSt gezahlt). Das wäre das einzige was für mich in dem Zusammenhang als "Steuern sparen" Sinn machen würde.

Wie gesagt wenn der Fall des ersten Absatzes eintrifft bitte nicht den Vertrag unterschreiben. Klingt sehr suspekt.

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