AG Coesfeld, Urteil v. 12.11.2008, 6 C 83/08, WuM 2009 S. 112
Dieses Urteil könnte als Grundlage dafür verwendet werden, dass die Klausel deines Mietvertrages in dem der Vermieter ein Recht auf „Ablehnen und Prüfen des Zustandes“ hat, unwirksam ist.
Jedoch macht das den gesamten Mietvertrag nicht nichtig.
Gegen eine Kündigung wegen Vertrauensbruch oder Ähnlichen könntest du wahrscheinlich klagen. Wenn das Gericht den Sachverhalt dann hört werden die wahrscheinlich lachen und die Klage abweisen, da du ja sogar vom Vormieter eine Aussage zu den Rauchmeldern hast.
Sofern dein Vertrag eine Nachmieterklausel beinhaltet, muss er einen triftigen Grund in der Person des Nachmieters vorweisen um den Nachmieter ablehnen zu können.
Sollte keine solche Klausel vereinbart worden sein, hast du nur im Falle eines „berechtigten Interesses“ die Möglichkeit durch Nachmieterstellung aus dem Vertrag raus zu kommen. Hierbei müsste der Vermieter zwar auch zustimmen, kann aber nur wieder mit einem berechtigten Grund ablehnen, was bei einem Nachmieter der 1zu1 in den Vertrag eintritt fast nicht möglich ist.
Hierbei gilt gemäß dem Urteil vom LG Berlin ( Urteil vom 21. September 2004 , Az: 63 S 175/04) der Grundsatz dass das Interesse des Mieters an der Beendigung des Mietverhältnisses erheblich größer als das Interesse des Vermieters zur Beibehaltung des Vertrages sein muss.
Angaben sind nur zur Orientierung in so einem Fall bietet sich der lokale Mieterschutzverein oder ein Anwalt an.
Quellen u.a: https://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/n1/nachmieter.htm