Da du zum Zeitpunkt des Vertragsschluss minderjährig warst, du warst wie es das BGB ausdrückt "beschränkt Geschäftsfähig" (§ 106 BGB) und deine Eltern nicht um Erlaubnis gefragt hast wird das Rechtsgeschäft unwirksam sein, heißt dass beide Vertragsparteien in den Zustand vor Vertragsschluss zurückversetzt werden müssen. Würde bedeuten gezahltes Geld und Ware muss zurückfließen. Bei dir geht es ja nicht mehr deswegen wird dein Vertragspartner auf der Summe sitzenbleiben.
Alle Angaben ohne Gewähr.