Da du zum Zeitpunkt des Vertragsschluss minderjährig warst, du warst wie es das BGB ausdrückt "beschränkt Geschäftsfähig" (§ 106 BGB) und deine Eltern nicht um Erlaubnis gefragt hast wird das Rechtsgeschäft unwirksam sein, heißt dass beide Vertragsparteien in den Zustand vor Vertragsschluss zurückversetzt werden müssen. Würde bedeuten gezahltes Geld und Ware muss zurückfließen. Bei dir geht es ja nicht mehr deswegen wird dein Vertragspartner auf der Summe sitzenbleiben.

Alle Angaben ohne Gewähr.

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nein
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Also da würde ich mich mit der Beschreibung direkt an die Sender wenden, die sind meistens sehr freundlich bei solchen Fragen.

Vielleicht können sie dir sogar über den Mitschnittservice die Sendung zusenden.

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Nein meines erachtens nach nicht.

Hier zum Nachlesen die Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2) Mindestanforderungen an die Ausbildung von Bewerbern um eine Prüfbescheinigung für Mofas nach § 5 Abs. 2 durch Fahrlehrer:

http://bundesrecht.juris.de/fev/anlage1102.html

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Zum Thema Wehrplicht hier:

"Die Wehrpflicht weiterentwickeln. Wir setzen auf die Fortentwicklung der Wehrpflicht, die unter Beibehaltung der Musterung die Möglichkeit einer flexiblen Bedarfsdeckung des erforderlichen Bundeswehrpersonals mit einer Stärkung des freiwilligen Engagements in der Bundeswehr verbindet. Wir streben an, zum Dienst in den Streitkräften künftig nur noch diejenigen einzuberufen, die sich zuvor bereit erklärt haben, den Dienst in der Bundeswehr zu leisten."

Zitat aus dem Regierungsprogramm der SPD für die Jahre 2009-2013

Den Rest kannst du im Regierungsprogramm lesen. Hier der Link: http://www.spd.de/de/pdf/parteiprogramme/Regierungsprogramm2009LFnavi.pdf

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ogdan deiner Meinung bin ich nun überhaupt nicht. Wer hätte denn Soldaten in den Irak geschickt? Antwort: CDU/CSU

Das Leipziger Parteiprogramm der CDU zeigte ja wohl wie die Stimmung innerhalb der Union war und auch ist.

"für tiefgreifende Eingriffe des Staates in das Wirtschaftsleben" das ist quatsch, die CDU tritt dafür nicht ein. Sie ist eine Partei die viel Markt möchte.

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Bin jetzt kein Jurist aber das Strafgesetzbuch sagt folgendes:

§ 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

die StVO habe ich jetzt nicht durchforstet. Aber ich würde jetzt nicht das schlimmste erwarten. Vielleicht eine Geldstrafe und das war es dann.

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