Zählt die mündliche Anweisung des Chefs, ab wann ein Krankenschein vorzulegen ist?
In meinem Arbeitsvertrag gibt es keine Regelung, ab wann ein Krankenschein vorzulegen ist. In diesem Fall greift ja dann eigentlich die gesetzliche Regelung, nach der man drei Tage ohne Schein krank sein darf und erst ab dem vierten Tag zum Arzt gehen muss.
Mein Chef hat aber vor ca. 2 Jahren uns einmal mündlich mitgeteilt, dass wir ab dem ersten Tag einen Krankenschein vorlegen sollen. Da man ja keinen Ärger will, haben wir es bisher eben alle so gemacht, dass gleich am ersten Tag zum Arzt gegangen wird.
Aber müssen wir das wirklich? Zählt die mündliche Anweisung mehr, als die gesetzliche Regelung, nach der wir das eigentlich nicht machen müssen, weil wie gesagt im Arbeitsvertrag keine Regelung steht?
Ich frage deshalb, weil es echt nervt, jedes Gott verdammte Mal zum Arzt gehen zu müssen, weil ich immer am ersten Tag der Regel ziemlich schlimme Krämpfe habe und mir kotzübel ist. An dem Tag kann ich dann einfach nicht arbeiten.