Oh je.
Du kannst beim Jobcenter einen Antrag stellen, wegenn der Beschaffung neuer Möbel und Gegenstände. Man kann versuchen den Antrag noch einmal als Erstantrag zur Ausstattung einer Wohnung zu stellen, wegen der unglücklichen Umstände. Möglich, dass das Jobcenter dem zustimmt...möglicherweise aber auch nicht.
Wenn nicht, kannst Du Dir aber das Geld als zinsloses Darlehn auszahlen lassen (falls es so genehmingt wird) und dann wird das Darlehn in Raten, an das JC, zuruckgezahlt. Das JC wird dir monatliche einen Betrag abziehen (glaube 30 % vom Regelsatz).
Wenn Dein SB im Jc dazu nein sagt, kannst Du Dir einen Gesprächstermin beim Vorgesetzten deines Sacharbeiters geben lassen (Teamleiter/in oder Bereichsleiter/in) die entscheiden dann, auch über den Kopf der/des SB, wie man mit einem Darlehn oder der ganzen Übernahme des Betrags, zur Beschaffung der Möbel usw., umgeht.
Auf jeden Fall den Anwalt weiter einschalten dazu. Den Vermieter dazu notfalls verklagen.
Vielleicht den Vermieter anzeigen, bei der Polizei, weil er die Möbel einfach weg geworfen hat. Mal die Polizei dazu befragen...wende Dich an den Bezirkspolizisten Deines Ortes. Wer das ist, sagt Dir die Polizei am Telefon oder an der Pforte. Fragen kostet nichts.
Hilfe, wegen der Situation kann man, wenn es auch Kinder betrifft, auch das Jugendamt vor Ort...gearde wegen der Wohnungssuche und wegen der Möbelsache. Die helfen auch in solch einer Situation mit dem Jobcenter.
Oder wende Dich an den/die Bürgerbeauftragte deines Kreises (kann man googeln: Bürgerbeauftragte eingeben und Bundesland/Stadt). Diese Person hilft Dir auch bei Problemen...ganz sicher. Die sind für die Bürgerprobleme zuständig. Sie vertreten den Landrat.
Oder mal an das zuständige Sozialgericht wenden...anrufen und die Sache erkären. Die Richter dort können auch schnelle Entscheidungen treffen, wegen dem Jobcenter, wenn es um sofortige finanzielle Notlagen geht. Vielleicht aber besser erst mit dem Anwalt sprechen.
Viel Glück !!!!