Nein.

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Vor allem solltest Du Dir keine Sorgen drüber machen. Ehrlich! Ernähr' Dich gesund, mach' Sport, verbringe Deine Freizeit mit Leuten, die Du magst und die Dich mögen. Das Wichtigste: sei optimistisch  und lebensbejahend.

Heute habe ich gelesen, dass der letzte männliche Kriegsteilnehmer aus dem 1.Weltkrieg mit 110 Jahren vor kurzem gestorben ist. Sein Rezept für ein langes Leben: Ein gutes Verhältnis zur Familie und einfach immer weiter atmen. So einfach ist das :-).

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Hallo,

was mich interessieren würde: wie ist es denn vertraglich geregelt? Wenn von vorneherein feststand, dass eine Angestellte vorübergehend Elternpause macht. dann wieder kommt, langfristig wieder voll arbeitet und als Ersatz dafür eine andere Angestellte eingestellt wird, müsste dieser zweiten Angestellte (also Deine Kollegin) eigentlich von Anfang an auch gesagt worden sein, dass das Arbeitsverhältnis befristet ist. Auch wenn da kein Kündigungsschutz greift, ist das eine Frage der Fairness. Oder wußte sie's und hat's schlicht nur verdrängt?

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Hallo,

bei "beschaffungsorientierte Warenwirtschaft" das erste Wort kleinschreiben, ebenso bei "umfangreichen Ausbildung". Das "umfangreich" könnte man aber auch weglassen, ist vielleicht ein bißchen too much.

Ansonsten grds. gut, was ich noch ändern würde:

- das "die" bei "die Marketingmaßnahmen" weglassen

- "Verhalten und Handeln" meinen dasselbe, vielleicht besser " das Verhalten in und Lösen von Konfliktsituationen".

Alles Gute!

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Klar, wenn ihr euch nicht einigt, entscheidet im Zweifel das Familiengericht - geh' mal zu Deinem damaligen Scheidungsanwalt und sag' ihm, er soll einen entsprechenden Antrag stellen.

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Vielleicht sollte er sich überlegen, ob die Beziehung nicht doch mehr wert ist und versuchen, mehr als eine Bettbeziehung aufzubauen.

Unterhalt leisten muss er sowieso, egal, ob er verheiratet mit der Mutter ist, nur zusammenlebt oder sie gar kein Paar mehr sind (ich glaube, das ist auch egal ob er als Vater eingetragen ist oder nicht. Ist er nicht eingetragen, muss halt noch die Vaterschaft nachgewiesen werden). Ob er als Vater eingetragen ist oder nicht, hat m.W. auch nix mit dem Sorgerecht zu tun. Das hat bei unverheirateten Paaren immer erstmal alleine die Mutter. Dem Gesetzgeber ist die Bez.situation egal - im Gegenteil: wenn sie zusammenleben würden, in einer "normalen" Beziehung, dann hat die Frau normalerweise keinen Grund, Unterhalt einzuklagen, weil man nun mal gemeinsam von dem lebt, was jeder beisteuern kann. Das nennt man Familie.

Frauen klagen Unterhalt nicht ein, weil sie solche Biester sind, sondern weil ihnen schlicht nichts anderes übrig bleibt.

Und "kümmern" kann er sich um die Kinder tendenziell nur, wenn die Mutter das will, also sie z.B. einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt oder auch bei alleinigem Sorgerecht der Mutter weiterin (irgend-)eine Beziehung zum Vater besteht.

Glaub' mir, er tut sich einen größeren Gefallen, wenn er es mit einer Beziehung wenigstens versucht. Finanziell und emotional.

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Wenn er das Blatt benotet, handelt es sich wahrscheinlich um eine Art mündliche Mitarbeitsnote (nur kollektiv, von der ganzen Klasse, daher dann noch schriftlich).

 

Ziel war wohl, Mitarbeit und Engagement im Unterricht zu bewerten, nicht vorher auswendig gelerntes Wissen.

 

Es ging ja nicht nur Dir so, dass das Thema neu für Dich war, das Thema war für die ganze Klasse neu. Die Aufgabe wäre also gewesen, sich NEUE, eigene Gedanken dazu zu machen, nicht die reine Wiedergabe gelernter Gedanken anderer.

 

Nunja, ob er das vorher hätte sagen sollen? Wenn, dann hätte er den Raum nicht verlassen können/ dürfen. Denn wie Schüler nun mal so sind: hätte er es gesagt und wäre gegangen, was hättet ihr getan? Alle voneinander abgeschrieben, sodass der Lehrer hinterher 30 Kopien von ein und demselben beantwortetem Arbeitsblatt hat. So hat er (hinterhältig, aber clever) euch getestet: wer strengt sich im Unterricht an, wenn keine Aufsicht da ist? Wer gibt sich Mühe, wenn er nicht vorher weiß, dass es um etwas geht? Das ist durchaus eine nicht ganz schlechte pädagogische Übung...

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Nach meinem Gefühl nichts - klingt nach Notstand, wenn Dich der Spiegel ansonsten getroffen hätte.

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Nein, weil vor dem Familiengericht, das für Sorgerechtsfragen zuständig ist, Anwaltszwang herrscht.

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Mit das umstrittenste Thema ist derzeit meiner Meinung nach die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik (PID): Dürfen Eltern Ihren Nachwuchs aussortieren, dürfen Menschen bestimmen, welches Leben stattfinden soll? Andererseits: muss man Eltern das Leid zumuten, mit einem Kind schwanger zu werden, das noch während der Schwangerschaft/ kurz nach der Geburt höchstwahrscheinlich sterben wird? Ab welchem Grad der Behinderung darf eingegriffen werden?

Sehr schwierig, weil beide Seiten nachvollziehbare Argumente vorweisen können.

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Du hast Dich während dessen übergeben? Oje... sowas hab' ich auch noch nicht gehört :-) Aber zwischen 21 Uhr und 0.30 Uhr sollte genug Zeit vergangen sein, da müsste die Pille schon verdaut sein.

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Lernen, lernen, lernen, einen Nachhilfelehrer engagieren, lernen, lernen, lernen. Aber nicht alle Karrierewege führen über's Abitur, Du kannst auch erstmal eine Lehre machen, dann Fortbildungen und Dich dann in dem Gebiet spezialisieren, in dem Du gut bist und in dem Du arbeiten willst - wenn Du gut und engagiert bist, setzt Du Dich auch ohne Abitur und Studium durch.

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Kann Dir Rechtsanwalt Wolf von der Kanzlei Sponfeldner, Fleischmann und Kollegen, www.sponfeldner.de empfehlen. Die sind m.W. auf Mietrecht spezialisiert.

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Hm, ich weiß nicht, ob eine direkte Befragung nach Gefühlen der richtige Weg ist. Kannst Du es nicht aus ihrem Verhalten schließen? Wie sie reagiert, wenn Du was mit ihr unternehmen willst, wie oft ihr euch seht, wie gut ihr euch unterhalten könnt.... ich kenne Deine letzten Fragen nicht und weiß nicht, wie eng euer Kontakt schon ist, aber wenn es schon eine ganz enge Freundschaft ist: wenn ihr einmal wieder zu zweit und ungestört seid, schau' ihr in die Augen, länger und sage ihr, dass Du sie großartig findest. Wenn Du sie dann noch ganz leicht an den Fingerspitzen berührst, muss sie reagieren.

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Offenbar geht die Firma nicht davon aus, dass die Seminare ohne Bildungsgutscheine finanziert werden können/ müssen. Ich würde mitteilen, dass der Gutschein nicht gewährt wird, eine Teilnahme am Seminar daher nicht möglich ist - er kann ja fragen, ob eine andere Beschäftigung (für eine Stelle, für die das Seminar nicht notwendig ist) in der Firma möglich ist. Falls nicht, bleibt ihm eigentlich nur, vom Vertrag zurückzutreten, weil er ihn nicht erfüllen kann - er kann den Gutschein nicht vorlegen...

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