Sehr geehrter Rendric
Aufgrund der in §74 angegebenen vergehen die man durch das Wühlen in Müll begehrt , kann man auch unter solchen vergehen unterordnen und galt als Strafbar. Egal ob die Burger und Pommes schmecken, oder nicht.
lg.
Sehr geehrter Rendric
Aufgrund der in §74 angegebenen vergehen die man durch das Wühlen in Müll begehrt , kann man auch unter solchen vergehen unterordnen und galt als Strafbar. Egal ob die Burger und Pommes schmecken, oder nicht.
lg.
Ich würde in eine andere Stadt ziehen und zu meiner Familie ziehen, damit ich abstand von der alten Realität bekomme.
Lg