Sehr geehrter Rendric

Aufgrund der in §74 angegebenen vergehen die man durch das Wühlen in Müll begehrt , kann man auch unter solchen vergehen unterordnen und galt als Strafbar. Egal ob die Burger und Pommes schmecken, oder nicht.

lg.

...zur Antwort

Ich würde in eine andere Stadt ziehen und zu meiner Familie ziehen, damit ich abstand von der alten Realität bekomme.

Lg

...zur Antwort