Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.

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Leute :,( . Ich habe keinen Bock mehr !!! Die war bei nem Autounfallvon der mutter dabei und liegt im Krankenhaus wenn die stirbt will ich es auch :,(

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Nein

Hmm , schwer zu sagen . Liebe ist und bleibt Liebe ich zum Beispiel bin ebenfalls in der 6.Klasse und habe keine Freundin hätte aber gerne eine :(. Bin in ein Mädchen verliebt das Romy heißt weiß aber nicht wie ich es ihr sagen soll weil ich mich dafür schämen würde . Nun eine Freundin ist in allen Fällen okay würe ich sagen solange sie vom Mädchen und Jungen erwidert wird. Hoffe eure ''Beziehung'' hält .Ich wünsche euch viel Glück .

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