Hallo,
habe seit 03.11.14 ein gewerbliche Tätigkeit neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung aufgenommen (versch. kleine Dinge wie PC-Service, Hilfe bei Veranstaltungen und auch Fahrzeugüberführungen). Ich übe die Tätigkeit nur auf Abruf aus und dann auch nur in der Freizeit, sofern der Dienstplan es zulässt. Gleich vornweg, auf Gewinnerzielung ist die gewerbliche Tätigkeit nicht angelegt, aber die KfZ-Überführungen gehen nur mit Rechnung schreiben,daher die Gewerbeanmeldung.
So... nun bekam ich Mitte März 2015 einen Zuständigkeitsbescheid der BG Verkehr, wo ich nur eine Fehlanzeige zurückschickte, weil ich ja keine Angestellten habe und dachte, es wäre damit getan. Nun kam am WE der Beitragsbescheid für 2014 mit Vorschuss für 2015... ganze 980 Euro bei 52 Euro Verdienst im Gewerbe.... Wow..
Nun habe ich erfahren, dass man einen Antrag auf Befreiung von der Unternehmerversicherung stellen kann. Geht dies auch rückwirkend? Ich meine, ich habe den Beitragsbescheid ganze 5 Monate nach der Gewerbeanmeldung bekommen. Zumindest hätte sich die BG ja mal im November 2014 bei mir melden können (IHK hats ja auch gemacht und dort wurde ich gleich befreit), dann hätte ich ja gleich reagieren können.
Habe jetzt erstmal den Widerspruch geschickt mit gleichzeitigem Antrag auf Befreiung und meinen Arbeitsvertrag hingeschickt, damit die sehen, dass das Gewerbe nur geringfügig ist. BTW wird das eigentlich nicht vom Gewerbeamt gemeldet mit? Dort steht ja ausdrücklich drauf "im Nebenerwerb"
Naja...