Dein Text ist etwas verwirrend geschrieben.
Ich kann dem nicht ganz folgen.

Kaufvertrag und Eigentumsübergang sind bzgl der Prüfung doch zwei verschiedene Dinge?🤷🏼‍♀️

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Du kannst alles fragen, jedoch glaube ich, dass du darauf leider keine ehrliche Antwort bekommen wirst. Ich persönlich würde das auch wissen wollen...

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Es ist völlig egal ob du dir ein IPad holst oder ein Android Tablet. Letztlich ist das eine Geschmacksache, welches System einem besser gefällt und womit man besser zurecht kommt. Genau das Selbe wie bei allen Smartphones..

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Die Lüge war also nur darauf bezogen, dass du es nicht mit einmal zahlen kannst?

Solange du Raten zahlst gilt Vollstreckungsaufschub. Dann ist alles gut. Bei einer Einmalzahlung hättest du dir jedoch weitere ZWV Kosten ersparen können.

Letztlich zählt aber dass du überhaupt zahlst ! Ob nun mit einmal oder in 3 Raten spielt für deinen Gerichtsvollzieher keine Rolle.

Anders sieht das bei der Vermögensauskunft aus... ich nehme aber an, dass es dazu nicht kommt!

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