Berechnet wurden 58,67 Std., ausgezahlt 52,75, der Rest landet auf dem AZK (Arbeitszeitkonto). Die Dokumentation lässt sich nachvollziehen.

Es wurden mehr Stunden erfasst, wurde evtl länger gearbeitet als genau 7 Std.?

Über das AZK müsste der Person ja was bekannt sein (Arbeitsvertrag/Betriebsvereinbarung)?

LG Morpheus

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Welchen Vertrag hast Du? Lohn, also wirklich Abrechnung auf Stunden oder Gehalt? Erst dann kann man mehr dazu sagen.

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offensichtlich beim Provider über den die Webseite der Firma läuft. Hetzner, 1und1, Strato, Webspaceverkauf etc. Ihr zahlt jährlich für diese Dienstleistung, schaut also notfalls über die Buchhaltung nach dem entsprechenden Anbieter.

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Das macht es klarer. Dann ist es wie okieh das im letzten Satz schreibt. Du gibst den Gesamtzeitraum an und was du in der Zeit bisher verdient hast, in eine Summe. Schreibe dazu, dass es sich um eine kurzfristige Beschäftigung, während der Semesterferien z.B., handelt. Wenn du nach dem Zeitraum noch Lohn bekommst, kommt das in den nächsten Fragebogen. Die Fragebögen kommen ja in schöner Regelmäßigkeit.

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Als "Zuschuss" so ganz pauschal ist schwierig. Pauschal versteuert werden dürfen Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte.

Als Reisekosten wäre der Betrag steuerfrei, allerdings muss das dann genau belegt werden.

Somit bleibt hier m.E. nur die Besteuerung über ELSTAM, also ganz normal wie jeder andere Lohnbestandteil auch.

Bis zu 44€ im Monat wäre die Leistung als Tankgutschein übrigens steuer- und sozialversicherungsfrei.

Viele Grüße
S.

P.S.: Auch wenn Du kein Kunde bei Lexware bist lohnt es sich, dort mal das Forum "Lohn und Gehalt" zu durchstöbern, dort werden solche Themen behandelt.

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Frag doch dort wo Du das Handy tauschen kannst. Das ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

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Daß es keine Lohnsteuerkarten mehr gibt haben andere schon erwähnt, ich denke es geht um die Verteilung der Lohnsteuerklassen. 4 und 5 gleichzeitig kann übrigens niemand haben. 4 & 6 oder 5 & 6 dagegen schon, allerdings nicht bei ein und demselben Arbeitgeber.

Ohne genaue Umstände zu kennen (z.B. gibt es mehrere Betriebsstätten, wird einer der Jobs als Minijob abgerechnet ...) kann man dazu schlecht mehr sagen als daß es merkwürdig klingt.

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Gerechnet wird nach der Tageslohnsteuertabelle.

von 71,15 Euro netto gehen also die von kreuzundquerxxx

genannten Abzüge weg und

Lohnsteuer 7,16 Euro

Nettolohn 48,13 Euro

Dein Nettolohn mit 46€ haut also ungefähr hin.

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Klar Antwort ist JA - es ist korrekt das es verweigert wird, weil es technisch nicht geht. Man kann für einen Mitarbeiter nicht im gleichen Abrechnungsmonat zwei Lohnabrechnungen ausstellen.

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> wollte eigtl nur wissen ob ich das Gehalt vorab zahlen muss und dann von der KK erstattet bekomme.

Ja, Du zahlst das Gehlt ganz normal weiter und bekommst dann die Erstattung von der Krankenkasse auf Dein Konto überwiesen.

Das geht sehr schnell, wenn dem Antrag entsprochen wurde innerhalb weniger Tage. Wenn Du noch Fragen hast wende Dich an den Arbeitgeberservie der entsprechenden Krankenkassen. Die Mitarbeiter dort habe ich bislang als sehr kompetent und freundlich erlebt.

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Neben der Boundcon in München gibt es noch die BoFeWo in Wallau bei Frankfurt Ende September und die Passion-Messe Hamburg, die Ende November stattfindet.

https://passion-messe.com/

http://www.bofewo.com/

Dort gilt das Gleiche wie auf der Boundcon, mann muss keine Fetischkleidung tragen.

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Eine Bekannte von mir halt als Leitspruch folgendes im Profil stehen "Die eigene genderqueere Identität herausfinden ist ein bißchen wie Topfschlagen, aber ohne Temperaturleitsystem."

So wie es nicht nur ein schwarz und weiß gibt, gibt es nicht nur Frau und Mann.

Kennst Du das Queer-Lexikon? Dort findest Du einiges drüber, hier z.B.

https://queer-lexikon.net/wp/inter/

Gruß, Morpheus

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Unter Nettolohn.de kannst Du das ausrechnen. gib dort Deine Steuerklasse usw. ein, das ist dann ziemlich genau.

Bei einer 5-Tage Woche hast Du 13 Arbeitstage x 5 Stunden (65 Std.) x 13,5 = 877,50 Brutto.

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Die Schamgrenzen sind bei jedem anders gezogen. Von daher lässt sich das nicht pauschal beantworten.

Deine Freundin scheint recht offen zu sein und das flapsige "in-die-Wanne-pinkeln" könnte durchaus ein versteckter Wunsch von ihr sein; Du kannst sie ja mal drauf ansprechen.

Wenn ihr nur ein Badezimmer und keine getrennte Toilette habt, wovon ich ausgehe, wäre es für sie unkomfortabel, das Badezimmer zu verlassen, solange Du auf der Toilette bist, nicht wahr?

Du kannst das ja auch nicht verdrücken, das ist ungesund.

Bei uns zuhause war das immer so, daß sich die Eltern in der Wanne etwas verdeckt haben, wenn Kind auf die Toilette musste. Und in der jetzigen Beziehung gibt es da keine Scham. Das ist vielleicht Gewöhnung, stört aber nicht.

Also, wenn es sie nicht stört, versucht mal ob ihr das hinbekommt, denn es macht das Zusammenleben um einiges einfacher.

Gruß :-)

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Das Positive zuerst: Du reflektierst Dich sehr gut selbst und bist kritisch mit Dir. Das finde ich klasse und das ist längst nicht selbstverständlich!

Das Geschreibsel mit "treibe Sport und masturbiere" kannst Du in aller Ruhe vergessen.

Sexualität ist ein Teil von Dir und wird Dich - vielleicht auch mit eigenen sexuellen Phantasien, egal ob Du sie jemals irgendwem mitteilen wirst oder nicht - Dein Leben lang begleiten, wobei die Intensität der Lust sich schon verändern kann.

Ein Allheilmittel habe ich leider nicht für Dich, möchte Dir aber raten, Dich selbst weiterhin so zu beobachten wie Du es jetzt tust. Vielleicht gehen Deine Phantasien in bestimmte Richtungen, die Dir unangenehm sind, aber die Du vielleicht mit jemand teilen kannst dem es ebenso geht.

Mir ging das in der Pubertät mit Bondage so, ich stand auf Fesselspiele, bevor ich den Namen dafür kannte. Ich war deshalb auch frustriert und dachte, außer mir mag das bestimmt niemand. Es war sehr befreiend für mich, ein Forum zu finden, in dem ich mich mit Gleichgesinnten austauschen konnte. Eventuell hilft das weiter.

Grüße

Morpheus

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MHD heisst "mindestens haltbar bis..." und nicht "garantiert tödlich ab..."

Wenn das Vakuum gehalten hat ist die erste Hürde schon genommen. Ranzig werden Öle, die auch im Kaffee enthalten sind, ja durch Luftzufuhr (Vakuum hält = keine Luft im Päckchen)

Mach die Packung auf, rieche rein. Wenn der Geruch Dich nicht schon davon abhält, eine Tasse zu trinken, dann mach Dir einen Kaffee davon und lass Dich vom gesunden Menschenverstand leiten. Wenn er Dir nicht schmeckt, gieß ihn weg und entsorge die Packung. Ich glaube nicht, daß das der Fall sein wird ;-)

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Sofern Du die Steuerklasse I - IV hast wird das Kind ja dort erfasst. Damit sieht der Arbeitgeber, das ein Kind zu berücksichtigen ist. Einen weiteren Nachweis brauchst Du eigentlich nicht.

Bei uns ist es selbstverständlich, daß Änderungen im Familienstand oder der Adresse vom Mitarbeiter der Lohnbuchhaltung mitgeteilt werden, denn dann passiert sowas nicht. Denke in Zukunft dran ;)

Die rückwirkende Anerkennung ist möglich. Die Lohnabrechnungen müssen entsprechend korrigiert werden.

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Weihnachtsgeld ist eine Einmalzahlung. Dafür zahlst Du ab dem ersten Euro Steuern und Sozialversicherung, es gibt keinen Freibetrag (mehr). Um das zu berechnen braucht man den Brottolohn zzgl. der beiden o.g. Beträge.

Dreisatz hilft hier ausnahmsweise nicht weiter.

Du kannst selbst, z.B. bei https://www.lohnexperte.de/gehaltsrechner.html ausrechnen, ob es stimmt. Unten ist eine Anleitung dazu. Die Einmalzahlung (Weihnachtsgeld) musst Du separat eingeben, die Überstunden zählst Du zu dem Bruttolohn dazu.

Gruß Morpheus

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Die Antwort ist in dem Fall recht klar, das wird Dir auch das Lohnbüro bestätigen. Auf Minijobs fallen 2% Pauschalsteuer an. Diese wurden abgezogen. 265,20 € minus 2% (5,30 €) = 259,90 €

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Pauschalsteuer auf den Minijobber "abzuwälzen".

Im August wirst Du dann vermutlich 392,44 € überwiesen bekommen.

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