Hi, nachdem du dich angemeldet hast und die Papiere abgegeben hast und die Fahrschule erhält eine Benachrichtigung vom Bezirksamt, hast du eine Frist von 12 Monaten. In dieser Zeit solltest du die Theorieprüfung bestanden haben. (14 Theoriestunden vorausgesetz). Anschließend hast du wieder 12 Monate Zeit die praktische Prüfung zu bestehen. Wenn es geht solltest du mindestens 2 mal die Woche fahren. Viele Grüße

Morgenschein

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Hallo, in der Regel gilt der Vertrag 1 Jahr. Bestehst du die Theorieprüfung hast du gesetzlich noch 1 Jahr Zeit die Praktische Prüfung abzulegen. Rheintheoretisch gesehen, kann die Fahrschule von dir nochmal die Anmeldegebühr verlangen, aber dies kommt sehr selten vor. Ich persöhnlich würde versuchen auf nette Art denen rüberzubringen, das die Fahrschule von dir profitiert, sobald du mit den Fahrstunden angefängst. Falls die von dir nochmal die Grundgebühr verlangen sollten. Viele Grüße

Morgenschein

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