Ja sicher. Kostet aber ordentlich Gebühren.

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Amoniak hilft. Dann müsst ihr aber auch eine Woche aus der Wohnung raus!

Danach habt ihr keine Tiere mehr.

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Bei heißen Wetter ( was just jetzt vorbei ist ) früh ab 8 Uhr in den Garten mit der Matratze, nass machen, reichlichst Backpulver drauf, kräftig einreiben und verteilen, 20 Minuten einwirken lassen, mit reichlich Wasser abstrahlen.

So früh, damit die Matratze trocknen kann. Die Matratze dabei an irgendetwas sauberen stellen. ( Wäschespinne ) Aller 3 Stunden wenden.

Die heißen Tage sind jedoch vorbei.  :D

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Eine mit Charakter, sprich:

Keine Kippen, kein Alk, keine Drogen, keine Party`s, kein Glauben, weder links noch rechts!

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Eigene Erfahrung:

Im Juli 2015 :  Bei der Postbank stand nichts. War ein Standard Brief. Bei der Norisbank stand:  "Bitte nicht nachsenden."

Du bist wunderschön.  ^-^

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Es wird entweder versucht, ihn gegen Erhebung des normalen Portos plus einer Strafgebühr beim Empfänger zuzustelllen. Was bei selbigen auf sehr wenig Verständnis trifft.  :D

Der Empfänger ist nicht zur Annahme verpflichtet.

Oder er geht direkt an dich mit einen entsprechenden Vermerk zurück. Das kann bis zu einer Woche dauern. Manchmal auch nur 2 Tage. 

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Ist es Betrug wenn ich die Rechnung erst moniere und dann nicht bezahle?

Hallo liebe Community,

mir ist Angst und Bange aus folgendem Grund:

Ich bin strafrechtlich gesehen kein unbeschriebenes Blatt. In meiner lange zurückliegenden, schwarzen, Vergangenheit habe ich einige Fehler gemacht und bin 3 fach vorbestraft. 2 mal blieb es bei Geldstrafen bzw. Arbeitsstunden 1x 9 Monate Haft auf Bewährung. Das liegt nun knapp 4 Jahre zurück. Zwischenzeitlich habe ich das Ruder rumgerissen. Hab eine Ausbildung gemacht, sogar mit Abschluss als zweitbester der Republik, habe meine damaligen Schulden von über 20000 € auf 4000€ schon abbezahlt, in ca. 18 Monaten bin ich schuldenfrei da ich die letzten Ratenrückzahlungen bereits vereinbart habe. Ich könnte noch viel mehr schreiben, aber Fakt ist, ich habe mich wirklich verändert. Bin auch mittlerweile verheiratet, wohne in einer schönen Wohnung mit meiner Frau,.. was mich auch zu der Frage bringt.

Im August 2014 haben meine Frau und ich geheiratet. Die Kosten für die Hochzeit, und das war schon vorher alles abgeklärt, haben unsere beiden Familien übernommen. Die Hochzeit "bestellt" haben wir allerdings selbst. Nun kam es bei der Feier zu sehr vielen Unannehmlichkeiten, es wurden uns Getränke auf die Rechnung gesetzt die niemand verzehrt hatte, es gab nicht genügend Essen für alle auf dem Buffet (ja das war tatsächlich so), es waren Posten auf der Rechnung von denen vertraglich vereinbart war, dass die Gäste das selbst tragen, sehr mangelhafter Service, etc. pp. Ich und meine Frau sind beide Hotelfachleute und die Veranstaltung von Hochzeiten ist unser täglich Brot. So haben wir den Rechnungsbetrag gemindert und nach einem neuen Zahlungstermin gebeten. Der Veranstalter hatte sich sehr stur gestellt, Anrufe wurden ignoriert und als ich persönlich dort war um den meiner Meinung nach gerechtfertigten Betrag zu zahlen, hat man das Geld nicht angenommen weil man nur den gesamten Betrag anerkennen würde. Ok. Lange lange ist nun nichts passiert bis schließlich vor einigen Wochen Post vom Gericht kam. Ich und meine Frau sind des Betruges angeklagt. Uns wird vorgeworfen, niemals beabsichtigt zu haben, die Rechnung überhaupt zu begleichen. Selbstverständlich beruft sich der Staatsanwalt auf eidesstaatliche Erklärungen dir wir damals beide abgegeben haben. Er beruft sich auf diese und sagt wir wären ohnehin nicht zahlungsfähig gewesen. Nach Rücksprache mit dem Anwalt habe ich dann SOFORT den gesamten Rechnungsbetrag überwiesen, lieber zahle ich mehr, und bin dafür frei. Dennoch läuft das Verfahren jetzt.

Hat jemand vergleichbare Erfahrungen gemacht oder kann aus fundiertem Wissen schöpfen? Schlimmstenfalls ist es so, dass ich dafür hinter Gittern muss, und davor graut es mir verständlicher Weise erheblich. Meine Frau käme wohl mit einer Geldstrafe davon. Aber beides wäre ungerechtfertigt, denn wir wollten niemanden Betrügen. Niemals. Nur unser eigenes Vermögen schützen.

Ich bin gespannt was Ihr zu sagen habt.

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Das du den Betrag jetzt sofort und in voller Höhe bezahlt hast, bringt so gesehen gar nichts. Denn es geht um die Vergangenheit.

Das du nicht in eine JVA möchtest ist logisch.Wenn du nicht einsiehst eine zu hohe Summe zu zahlen, dann zahle die auch nicht.  :/  Hast du jetzt aber, nur weil du Angst vorm Gefängnis hast. Der falsche Weg. Denn das Geld seht ihr sicher nie wieder.

Das Gute ist, dass ihr zu zweit seid, euch liebt, vertraut und positiv füreinander aussagen werdet. Ist schon mal viel wert.

Ihr habt sicher alle Schriftstücke an den Veranstalter aufgehoben? Somit könnt ihr belegen, warum ihr den so geforderten Betrag nicht zahlen wolltet.

Betrug ist was anderes. Staatsanwälte denken nicht neutral.

Die Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung/Vermögensauskunft bedeutet natürlich automatisch, dass man für immer mittellos ist. Ach Staatsanwälte - bildet euch mal! Jurastudium alleine bringts nicht.

Eine Anklage bedeutet noch nichts. Eine Verhandlung kann schnell zu euren Gunsten ausgehen. Wenn nicht - es gibt das Rechtsmittel der Berufung.

Ein Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr oder gar Fluchtgefahr ist ja nun bei euren Verhältnissen auszuschließen.

Hat denn der Rechtsanwalt zur Zahlung des gesamten Betrags geraten? Das wäre absolut nicht nachzuvollziehen. Denn diese Zahlung würde den Betrug nicht bei Seite schaffen, wenn es denn einer wäre.

Ganz klar:  Kein Betrug!

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Grundsätzlich bist du verpflichtet ab dem sechszehnten Lebensjahr einen Personalausweis zu besitzen. Mitführen musst du ihn nie, nur besitzen.

Ist er abgelaufen, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Was meinst du mit dem Schein zum Abholen? Ist das eine Bestätigung des Bürgeramts, dass du einen neuen Perso beantragt hast und ihm ab dem 10.09.2015 abholen kannst?

Falls ja:  Da sollten die Polizisten etwas gnädiger sein und zumindest eine geringere Geldbuße verlangen.

Besser wäre aber es noch, wenn du eine ( vorläufige ) Meldebescheinigung beim Bürgeramt beantragt hättest. Die gilt als ( vorläufiger ) Ersatz des Perso. In Verbindung mit einem Reisepass.

Vielleicht ist der Schein sogar eine Meldebestätigung? Dann solltest du der Geldbuße komplett widersprechen.

Es ist ein Unterschied, ob jemanden keinen gültigen Perso hat und jemand keinen gültigen Perso hat, aber sich nachweislich um einen bemüht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Meldebest%C3%A4tigung

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Sobald das Gehalt da ist, kannst du deinen Freibetrag von 1.478,04 € nutzen. Geld abheben oder überweisen.

Achte darauf, dass du selbst oder andere nichts auf dein Konto bar einzahlen oder überweisen. ( außer dein Arbeitgeber natürlich )

JEDER Geldeingang mindert deinen Freibetrag. Auch wenn du Geld von deinem P-Konto abhebst und einen Tag später wieder einzahlst. Das zählt als Geldeingang. ( wenn du keine Pfändung hast, kannst du einzahlen wie du lustig bist - trotz P-Konto )

Hast du dein Geld bis Ende September nicht verbraucht, macht das gar nichts. Der Teil des Freibetrags der Ende des Monats noch nicht verwendet wurde, MUSS einmalig in den Folgemonat übertragen werden und steht dort ZUSÄTZLICH zum Oktober Freibetrag zur Verfügung.

Hast du am 30.09. von deinen 1.478,04 € noch 500 € zur Verfügung, müssen diese 500 € in den Oktober übertragen werden. Die 500 € stehen dir dann zusätzlich zu deinem Oktober Freibetrag von 1.478,04 € zur Verfügung. 

§ 850k ZPO - Zivil Prozess Ordnung. Das ist das zuständige Gesetz. Wenn du aus diesem nicht schlau wirst, ist das ok. Ist - typisch deutsch - sehr umständlich und behördlich formuliert.

Grundsätzlich steht dir auch beim P-Konto dein Geld sofort nach dem Geldeingang zur Verfügung. Ein Dispo und eine Kreditkarte ( falls beides vorhanden ) dürfen beim P-Konto gekündigt werden. ( aber nur wenn eine Pfändung besteht.

Alles andere muss gleich bleiben. Deine Bankkarte darf nicht gegen eine Service Karte getauscht werden. Das P-Konto darf auf keinen Fall mehr an monatlichen Kontoführungsgebühren als das Girokonto zuvor kosten. ( Urteile des Bundesgerichtshof ( BGH ) vom 13.11.2012 und 16.07.2013 )

Was du zuvor durftest, darfst du auch mit dem P-Konto.

Wichtig:  Hast du zwar ein P-Konto aber keinerlei Pfändungen, dann darf es überhaupt KEINE Einschränkungen geben! Ohne Pfändungen gilt kein Freibetrag. Ohne Pfändung darfst du über dein gesamtes Einkommen verfügen.

Die meisten Bankmitarbeiter haben beim P-Konto wenig Ahnung und erzählen dir versehentlich oder mit Absicht Mist! P-Konto Kunden werden auch nicht so gerne gesehen.

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