Ich mache es einmal pro Woche. Mag es wenn es frisch riecht.

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Das P-Konto darf nur als Einzelkonto geführt werden. Jede Person darf nur ein P-Konto haben. Normale Girokonten darf man weiter beliebig viele haben. Habt ihr ein Gemeinschaftskonto, muss dieses in ein einzelnes Konto und dann in ein P-Konto umgewandelt werden. ( bzw. beide Schritte auf einmal )

Mit Unterhaltspflicht für einem Kind stehen einem der gesetzliche Mindestfreibetrag in Höhe von 1.073,88 € monatlich, plus 404,16 € wegen Unterhalt monatlich zu. Dazu kommt das Kindergeld in Höhe von 184 € . Hier wird das Kindergeld jedoch rückwirkend zum 1.01.2015 um 4 € erhöht. Die Auszahlung des erhöhten Betrag soll ab September 2015 laufen. Also dann 188 € plus die Nachzahlungen von jeweils 4 € ab Januar 2015 .

http://www.finanztip.de/kindergeld/   Man kann in einer Antwort/einem Kommentar immer nur einen Link einfügen. Daher später noch mehr Links.

Der normale monatliche Freibetrag wäre also 1.662,04 € . ( 1.073,88 € plus 404,16 € plus 184 € ) Ab Januar 2015/September 2015 188 € Kindergeld. Also somit 1.666,04 € Freibetrag. Mehr nicht. Das Kindergeld an sich und deren Nachzahlungen sind auch pfändungsfrei. Wenn du irgendwo höhere Freibeträge gelesen hast, dann beziehen diese sich meist auf eine direkte Lohnpfändung. Da wären dann zum Beispiel 1.079,99 € monatlicher Freibetrag.

Auch wenn noch keine Pfändung anliegt, darf jeder der ein Girokonto hat dieses in ein P-Konto umwandeln lassen. Das muss die Bank kostenfrei machen und darf nicht abgelehnt werden. ( 850k ZPO ) Die monatliche Kontoführungsgebühr darf sich nicht erhöhen, wenn man ein P-Konto hat. Auch die Pfändungsbearbeitung darf nichts kosten. Auch keine einmalige Gebühr. Kontoführungsgebühren an sich bleiben aber zulässig. Nur keine höheren.

Ein P-Konto ist die Fortführung des bisherigen Girokonto`s. Nur mit dem automatischen Pfändungsschutz. Das Girokonto bleibt grundsätzlich so bestehen, wie es ist. Das P-Konto ist kein eigenständiges Kontomodell. Die Bank muss das Girokonto innerhalb von 4 Banktagen ( Montag bis Freitag ) in eine P-Konto umgewandelt haben. Oft dauert dies aber nicht mal einen Tag.

Wenn man ein P-Konto aber keine Pfändung darauf hat, dann darf es keinerlei Einschränkungen geben. Weder beim Freibetrag noch sonstwo. Hat man ein P-Konto mit Pfändungen, darf einem die Bank den Dispo und die Kreditkarte kündigen. Aber nicht zu schnell, sondern immer Einzelfall bezogen und individuell. Alles andere muss gleich bleiben.

Die Bankkarte darf nicht gegen eine Servicekarte ausgetauscht werden. Online Banking muss bestehen bleiben. Man darf weiter an Geldautomat und Schalter Geld abheben. Geld innerhalb des Freibetrags muss sofort ausgezahlt werden. Nicht erst nach einer Prüffrist von Stunden oder einem Banktag.

Der Freibetrag von 1.073,88 € monatlich besteht automatisch. Alle anderen Beträge wegen Unterhalt und Kindergeld müssen beantragt und der Bank nachgewiesen werden. ich halte nichts davon solche P-Konto Bescheinigungen bei Rechtsanwälten zu beantragen. Diese kosten Geld ( ca. 30 € !? ) und sind unnötig. Die Freibeträge stehen einem auch so gesetzlich zu.

Sobald man also Kenntnis von einer Pfändung hat, ab zur Bank und beantragen, dass der Freibetrag wegen einem Kind zwecks Unterhalt und Kindergeld erhöht wird. Personalausweis, Geburtsurkunde vom Kind und aktuellen Kindergeld Bescheid der Familienkasse mitbringen.

Den erhöhten Freibetrag schriftlich geben lassen. Macht die Bank Zicken, geht man zum Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung, auch Vollstreckungsgericht genannt. Die helfen kostenlos, sind genau für sowas da und stehen rechtlich über der Bank. Ganz wichtig - folgende Unterlagen zu Gericht mitnehmen:  Personalausweis, Geburtsurkunde vom Kind, Girokonto Vertrag, P-Konto Vertrag, Mietvertrag, aktuellen Kindergeld Bescheid, letzten 2 Lohnbescheide, aktuelle Kontoauszüge der letzten 6 Wochen.

Die Rechtspfleger ( keine Richter, geht da alles natürlich zu ) müssen sich von der Notlage und dem Anspruch auf die Freibeträge deutlich überzeugen können. Das geht nur mit vollständigen Nachweisen. Sonst können die nicht helfen.

Grundsätzlich gilt beim gepfändeten P-Konto:  Nur die notwendigen Zahlungen ( Lohn, Kindergeld usw. ) überweisen/einzahlen lassen. Ansonsten jegliche Einzahlungen/Überweisungen vermeiden! ( auch Einzahlungen auf das eigene Konto ) Denn JEDER Geldeingang mindert den Freibetrag!

Möchte euch, als Beispiel, ein Bekannter oder das Finanzamt 400 € erstatten, dann habt ihr nur noch einen Freibetrag von 1.266,04 € , wenn er es euch auf das gepfändete P-Konto zahlt. Also Gelderstattungen usw. auf ein anderes Konto zahlen oder in bar geben lassen, wenn Pfändungen bestehen. Den Freibetrag an sich dürft ihr nutzen im Sinne von Geldabhebungen oder Online Banking.

Erhält man Guthaben im September auf sein gepfändetes P-Konto, so muss dieses Guthaben spätestens am 31.10.2015 abgehoben/verbraucht werden, da es ab 1.11.2015 gepfändet werden darf.

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Ist nicht das Problem der Kontrolleurin/des Verkehrsunternehmens, wenn du zu beschränkt bist richtig abzustempeln.

Ein Betrug war es ganz sicher nicht, da du immerhin die Karte hattest. Nur falsch gestempelt. Auch so an sich definiert man Betrug anders. Wenn dann ist es das Erschleichen von Leistungen nach § 265 StGB .

Du hattest keine gültige Fahrkarte und musst somit die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen, sowie mit einer Strafanzeige rechnen. Die Kontrolleurin sollte sich im Strafrecht bilden!

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Mir ist mit meinem Kumpel eine echt Creepy Storie passiert, ist es nur Einbildung?

Heute waren ich und Mein Kumpel verabredet ins Kino zu gehen! Als wie in der Stadt angekommen sind hatten wir doch keine lust auf's Kino weil wahrscheinlich nur kleine Kinder dort reden würden, wir haben beschlossen zu Netto zu gehen & uns ein bisschen Süßkram zu kaufen, als wir wieder aus dem Geschäft kamen war es bereits dunkel. Wir gingen langsam wieder zurück Richtung Innenstadt als wir an einer Bushaltestelle vorbei gingen und eine sehr gruselige Frau mit einem kurzen Bob Haarschnitt, sehr alten Sachen die ich so weit man weiß nicht in einem heutigen Kleidungsgeschäft finden kann, außerdem hatte sie Oldschool mäßige Schuhe an & einen alten Kinderwagen, die Frau selber war höchstens 35. Wir gingen weiter und suchten unterschlupf in einem Imbiss, wir bemerkten das die Frau von hinten wieder an uns vorbei kam. Ich rief meine Mutter um uns abholen zu lassen, wir haben beschlossen uns wieder am Kino zu treffen wo es nur einen sehr dunklen Weg hin gibt. Als wir fast da waren begegneten wir ihr das 4 mal & es kam uns so vor als ob sie uns verfolgen würde! Wir gingen schnell auf die andere Straßenseite und bemerkten das sie anfing im Kreis zu laufen! Sie ging in die Gasse um dahin zu kommen wo wir her gehen wollte. Darauf hin machte ich schnell einen anderen Treffpunkt mit meiner Mutter aus und sie holte uns ab, wir wissen bis jetzt immer noch nicht ob das Realität oder nur Einbildung war. Was denkt ihr? wir haben es auf jeden Fall beide gesehen.!

PS: Er Nico, 14. Ich Marvin, 13.

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X Faktor - das Unfassbare reloaded!

Was meinen Sie? War das hier Gezeigte die Wahrheit oder haben unsere Autoren ihnen einen üblen Streich gespielt?  :D 

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Bei allen Respekt:  Wenn du nichts zu verbergen hast, dazu Zeit und Geld um zur Polizeidienststelle zu fahren, dann geh da hin. 

Mit Personalausweis, Mietvertrag, An-/Ummeldebestätigung vom Bürgeramt und frag was die von dir wollen, warum die die letzte Zeit immer mal wieder bei dir vor der Wohnung standen und dich sprechen wollten.

Sonst könnte ich nie ruhig schlafen. Sicher wirklich nur ein Missverständnis oder irgendein Honk hat dich wegen was auch immer ( zu Unrecht ) angeschwärzt. Das erfährst du, wenn du persönlich zur Polizei gehst. Dann kannst du denjenigen eventuell auch gleich anzeigen. ( Falsche Verdächtigung § 164 StGB )

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Auf keinen Fall eine Volksbank. Zumindest beim Thema Pfändungsschutzkonto ( P-Konto ) sind das absolut Kriminelle. Spielt doch keine Rolle, ob man etwas mit einem P-Konto zu tun hat. Die brechen dort massive Gesetze und verlangen bis zu 30 € monatlich für das P-Konto, wo nur ca. 6 € angemessen sind.

Sparda Bank ist eventuell ok. Da muss man aber 50 € als Einlage zahlen, die man nach der Kontokündigung verzinst wieder bekommt.

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Hahaha. Ist ja niedlich. Als ob deine Fristsetzung der ihre zivilrechtlichen ( Verjährung gemäß der §§ 195 und 199 BGB ) und strafrechtlichen ( § 265 StGB ) Ansprüche zu nichte macht.

Selbstverständlich musst du weiter das erhöhte Beförderungsentgelt zahlen und mit einer Strafanzeige rechnen.

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Hmm. Das ist nur plausibel, wenn du es schon mehrmals probiert hast. Dann wäre es in der Tat kundenunfreundlich. Hattest du mal Probleme in dem Netto?

Es muss doch einen Grund geben, warum man dich so behandelt und die anderen nicht?!  .-.  Verlange den Filialleiter und bitte um Klärung.

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Man sollte die Waschmaschiene regelmäßig ( ca. aller 2 Monate ) leer bei 90 Grad Celsius laufen lassen. Dazu immer etwas Waschmittel oder Essig ( es reicht billiger Apfelessig ) direkt in die Trommel geben.

Das Waschmittelfach immer nach dem Waschen bis zum Anschlag raus ziehen und lüften lassen. ( wenigstens ein Tag ) Und ab und an reinigen. Geht unter der Dusche gut. Heiß abstrahlen. Generell auch nach dem waschen/duschen/baden immer das Fenster für 30 Minuten aufmachen. Also richtig auf, nicht kippen.

Unten an der Waschmaschiene ist so ein Fach. Vorm öffnen aber reichlich Küchenpapier oder eine flache Schale auf dem Boder unter das Fach legen. Da kommt Wasser raus. Das muss man auch ab und an raus lassen. Da ist eine Art Schlauch Stöpsel, den man raus drehen kann. Der wird wohl ziemlich dreckig sein, wenn ihr das Fach lange nicht geöffnet habt. Schön gründlich säubern.

Also Waschmittelfach und unteres Fach säubern. Schauen ob die Trommel innen sauber ist oder noch Rückstände irgendwo haften. Zieh dir eventuell Einweghandschuhe an, weil es eklig werden kann.

Bei einer normalen Waschmaschiene ( also die Frontlader ) ist vorne die dicke Gummidichtung. Da gibt es auch Kuhlen, wo man rein fassen kann. Dort mit feuchten Küchenpapier/feuchten WC Papier/feuchten Taschentüchern oder auch Lappen, mehrmals im Uhrzeigersinn oder auch umgekehrt mehrmals durch. Siehst ja dann wie viel Dreck dort kleben bleibt. Wenn es viel Dreck ist, immer wieder neues Papier nehmen/Lappen auswaschen.

Ist der Dreck weg, den Gummi und allgemein alles so reinigen, dass keine Papierrückstände mehr übrig sind.

Dann sollte die Waschmaschiene 2 mal nacheinander bei 90 Grad Celsius ( oder auch 95 Grad Celsius ) mit leerer Trommel ( also ohne Wäsche ) laufen. Vorher etwas Waschmittel oder Essig in die Trommel geben.

Ist es danach nicht besser, ist irgendwas absolut nicht in Ordnung.

Neue Klamotten immer seperat waschen. Nicht mit anderen Sachen zusammen. Gerade neue Pullover fusseln sehr stark. Da sollte man nach dem Waschen die Maschiene im Leerzustand einfach nochmal spülen lassen.

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Stelle mit warmen Wasser feucht machen. Reichlich Backpulver drauf. ( ruhig eine Packung ) Kräftig einreiben. Aber nicht zu dolle. Vorsicht mit Fingernägeln, damit das T-Shirt nicht zerstört wird.

10 Minuten einwirken lassen. Danach heiß abspülen. Unterm Waschbecken oder Dusche. Nochmal wiederholen. Danach bei 40 Grad Celsius normal waschen. Aber auf links in der Maschiene waschen, so das der Aufdruck nach innen zeigt.

Generell  immer Sachen auf links in der Waschmaschiene waschen. Backpulver gibt es im Zehnerpack in jedem Supermarkt für 0,29 € .

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